Jobcenter vor Gericht verklagen: schreibt man "Antragsgegner" oder "Antragsgegnerin" ?!?

Leser in diesem Thema...

Makale

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
28 Jan 2013
Beiträge
3.349
Bewertungen
3.434
Halte dich möglichst nicht an solchen Formalien auf. Als juristischer Laie musst du kaum Formalien einhalten. Es genügt wenn das Gericht unter Anwendung des Amtsermittlungsgrundsatzes erkennt gegen wen, gegen was und warum du dich dagegen wendest.

Benutze am besten die Ich-Form und Gegener ist das Jobcenter, zB "Ich erhebe Klage gegen das Jobcenter XY und beantrage den Maßnahmebescheid vom ... in Gestalt des Widerspruchsbescheid vom ... aufzuheben." oder "Ich beantrage die aufschiebende Wirkung des Sanktionsbescheides vom ... im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes anzuordnen."

An sich heißt es aber DAS Jobcenter -> Antragsgegner.
 

ZynHH (R.i.P.)

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
6 Jul 2011
Beiträge
19.412
Bewertungen
25.000
Wie firmiert denn die Beklagte...der Beklagte....

Einzelperson, nach Geschlecht

Da du aber gegen eine Institution klagst, oftmals die Bundesagentur oder auch die Gemeinde(OPTIONSKOMMUNEN) , die GmbH....usf.....aber letztlich haben meine Vorredner Recht, das zu erkennen ist nicht deine Aufgabe.

Allzu professionell aufzutreten, ist selten ein Vorteil...bei Gericht, sonst wird evtl. zu viel Kenntnis erwartet....
 

etenüte

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Jan 2011
Beiträge
119
Bewertungen
121
Im sozialgerichtlichen Verfahren gilt der Meistbegünstigungsgrundsatz (vgl. § 2 Abs. 2 SGB I). Anträge und Erklärungen sind so auszulegen, dass der Antragsteller damit das bewirkt, was er in erkennbarer Weise bewirken will.
Außerdem gilt auch hier der Grundsatz, dass die falsche Bezeichnung nicht schadet. (Latein: Falsa demonstratio non nocet)
(Quelle: Eilantrag vor dem Sozialgericht - Sozialrecht Rosenow)
 

Regensburg

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
2 Sep 2009
Beiträge
2.771
Bewertungen
1.001
Duden sagt: Jobcenter
Substantiv, Neutrum: deklinierbares, mit einem Artikelwort verbindbares Wort, Hauptwort mit sächlichem Geschlecht (das Bett, das Tier).
Duden sagt: Job
Substantiv, maskulin
Duden sagt: Center
Wort mit gleicher Schreibung: Center (Substantiv, maskulin)
Folglich würde ich Antragsgegner schreiben.

Aber Achtung - ich bin kein deutsche.....
 

Regensburg

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
2 Sep 2009
Beiträge
2.771
Bewertungen
1.001
Nunja - das Problem hier ist, dass das Wort Jobcenter eine Neutrum ist = es.

Die Fragestellung ist: Antragsgegner oder Antragsgegnerin?
Hiermit kann man, wie TE , nix viel anfangen.

Der Job
Das Center

Da das Wort nochmal in Duden, der Center (Fußball), in Duden vorkommt, würde ich mich auch daran orientieren: Antragsgegner.

Nebenbei: was sagen dazu andere Deutsche? Wie schon mehrmals geschrieben, ich bin ein Ausländer.
 
E

ExUser 2606

Gast
Nochmal: Der Center im Fussball ist die Bezeichnung für einen zentralen Angriffsspieler. So wie es einen Torwart gibt oder einen Verteidiger, meint der Duden halt, es gibt eiinen Center. Ichhabe diese Bezeichnung im Fissballaber noch nie gehört.

Center wie es in der Zusamemnsetzung Jobcenter vorkommt ist so zu werten wie das deutsche Wort Zentrum.

Einkaufscenter wäre ein anderes Beispiel für so eine Zusammensetzung.
 
E

ExitUser

Gast
Hinweise zur Assessorklausur im Zivilrecht

https://www.olg.brandenburg.de/media_fast/4055/2 4 6 Skript Zivilrecht staatliche Sicht.pdf
An diesem Skript haben mitgewirkt RiAG Dr. Elzer, RiKG Groth, Ri-
AG Dr. Maier-Sieg, VPräsKG a. D. Sanft, RiAG Silbermann, Ri ́inLG
Dr. Wolter und RiAG Dr. Zivier.


RZ 10
Der Kläger ist im Genitiv und der Beklagte oder die Beklagten sind
im Akkusativ darzustellen. Eine andere Möglichkeit besteht darin,
die Parteistellungen übereinstimmend im Nominativ auszudrücken.
Die Parteiangabe sollte durch ein Komma abgetrennt werden . Das
Land Berlin ist wie andere Bundesländer männlich, Deutschland
hingegen weiblich aufzuführen.

Rz 21
In Eilverfahren sind die Parteien als „Antragsteller“ und „Antrags-
gegner“, der Bevollmächtigte als „Verfahrensbevollmächtigter“ zu bezeichnen
 
Oben Unten