Jobcenter verzögert Antrag, Vorschuss abgelehnt, Lebensmittelgutscheine angeboten

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verzweifelt77

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Hallo ihr Lieben,

Ich benötige mal eure Hilfe da bei unserem Jobcenter die Uhren anscheinend etwas anders ticken. Ich versuche es so knapp wie möglich zu beschreiben ohne Wichtiges wegzulassen.

Ich bin kein "Berufsarbeitsloser" und habe als CNC Programmierer/Zerspanungsmechaniker einen begehrten Beruf erlernt, so dass ich nicht besonders lange im Leistungsbezug stehen sollte. Die "Pause" von jetzt 13 Monaten ist der Tatsache geschuldet dass ich den Haushalt meiner schwerbehinderten Mutter auflösen und sie in einem Pflegeheim unterbringen musste, da eine Pflege zuhause nicht mehr möglich war.

Mein ALGI lief zum 31.03.18 aus aber leider kam es trotz anfänglicher Zusage noch nicht zu einer erneuten Arbeitsaufnahme sodass ich am 30.04. beim Jobcenter erschien um den unvermeidlichen ALGII Antrag zu stellen.

Ich hatte die Antragsunterlagen (PDF) heruntergeladen, ausgefüllt und ausgedruckt mit zum JC genommen nebst Anlagen KdU , VM (keine Vermögenswerte vorhanden), EK, ausgedruckte Kontoauszüge, kopierter Mietvertrag. soweit sollte der Antrag also komplett sein.

-Man weigerte sich am 30.04. den Antrag an der Kundentheke anzunehmen da das JC peronell unterbesetzt sei. Zur Fristwahrung, damit der Anspruch ab Anfang April gesichert ist gab die SB 'in mir einen Wisch mit der bestätigt dass ich am 30.04. mit ausgefülltem Antrag vorgesprochen habe und vergab mir einen Termin für 2 Tage später 02.05 in ihrem Büro.

-Am 02.05. beim Termin teilte sie mir wiederum mit dass ich meinen Antrag genausogut wieder mitnehmen könne, da dieser Termin nur dazu da sein mir neue Termine bei meiner Arbeitsberaterin am 04.05. (nennen sich glaube ich Integrationdienst o.ä. ) und bei der Leistungsabteilung am 17.05. (sic!) zu geben wo ich dann meinen ALGII Antrag stellen könne. Den ausgefüllten Antrag behielt sie aber dann auf mein Drängen trotzdem da und versprach ihn weiterzuleiten. Allerdings würde die Bearbeitung des Antrags frühestens mit dem 17.05. beginnen wenn ich bei der Leistungsabteilung erschienen sei. Ich sollte dann auch noch eine Mietbescheinigung vom Vermieter ausfüllen lassen (geht definitiv nicht, da mein Vermieter eine sehr spezielle Meinung zum Thema ALGII -Empfänger hat und ich daher wohl sogar mit einer Kündigung der Wohnung mit vorgeschobenen Gründen zu rechnen habe). Da ich zugab schon einmal Paypal als Zahlungsdienstleister benutzt zu haben wies sie mich noch darauf hin dass ich auch Kontoauszüge der Paypalkontos vorlegen solle (wtf, ich habe Paypal für den Lastschrifteinzug zum Bezahlen von Waren im Internet benutzt)

Ausserdem sei man es nicht gewohnt dass (Zitat) "...jemand seinen Leistungsantrag schon ausgedruckt mitbringt, die Digitalisierung sein in XX noch nicht so angekommen, normalerweise hätten sie heute ihre Antragsformulare von mir bekommen"

Auf meine Nachfrage nach einem Vorschuss bzw Akontozahlung lehnte sie vehement ab mit der Begründung "so etwas machen wir hier in XX nicht, ich kann ihnen Lebensmittelgutscheine geben" :icon_eek:

ein früherer Termin bei der Leistungsabteilung sein auch nicht möglich da man hoffnungslos überlastet sei

Einen Tag später hatte ich ein Vorstellungsgespräch bei einem renommierten Recruiter in der nächsten Großstadt mit Zusage seinerseits wenn der Kundenbetrieb für den er sucht ebenfalls zustimmen würde. Meine Qualifikation passte optimal und ich freue mcih schon auf den neuen Job in einem echt geilen Unternehmen :biggrin:

Ich bin zur Zeit aber mittellos (noch 100€ auf dem Konto bei 430€ Miete). Meine Ersparnisse sind definitiv aufgebraucht. Ich sehe nun ernsthafte Probleme auf mich zukommen da ich erstens meine Miete und den Lebensunterhalt nicht bestreiten kann und ich zweitens den Job nicht antreten kann wenn ich den vertrag unterschrieben habe, da auch kein Geld für Fahrtkosten mit dem ÖPNV da ist (immerhin 15,80 pro Tag)

Beim Termin mit der sog. Integrationsfachkraft am 04.05. war ich umso mehr ernüchtert als ich merkte dass es Sie einen schei*s interessierte dass ich ggf neue Arbeit habe, und sie mich direkt zu zwei Maßnahmen verdonnerte: Eine "Informationsveranstalung Grundlagen des SGBII " beim örtlichen BIZ. Und zusätzlich eine einwöchige Maßnahme bei einem freien Träger in unserer Stadt: "Schulung zur individuellen Unterstützung im Eingliederungsprozess" :doh:
dort soll ich dann meine beruflichen Neigungen, Interessen, Perspektiven klären (Hallo? Ich habe einen Beruf,Danke)... Bewerbungsunterlagen besprechen und aktualisieren (Hallo? Ich haben mich beworben und bekomme auch Einladungen zu Vorstellunsggesprächen die bis jetzt alle positiv verlaufen.) und so weiter und so fort.......

Beitte helft mir kurz beim weiteren Vorgehen...
Ich habe jetzt folgendes vor:

-Den Antrag auf Vorschuss nach §42 SGB1 mit obiger Begründung schriftlich formulieren und nochmals versuchen diesen an der "Kundentheke" abzugeben.

-Auf eine Zusage bzw einen Barscheck bestehen um meine Aussestände begleichen zu können, und nicht eher wegzugehen bevor ich diese habe oder ein Gespräch mit dem Teamleiter.

-wenn all dies nicht fruchtet mich an den Ombudsmann des Jobcenters zu wenden und darauf hoffen zeitnah einen Termin zu bekommen.

Leider habe ich niemanden der mitgeht zum Jobcenter als Beistand wie hier oft empfohlen wird, da zu den Öffnungszeiten des Jobcenters die paar Freunde die ich habe alle arbeiten sind.

Ich bin zur Zeit so hilflos. Das Jobcenter wirft mich gerade in einen Topf mit Arbeitsverweigerern, Sozialbetrügern, bildungsfernen Menschen und Leuten die noch ihren beruflichen Weg suchen, den ich aber definitiv gefunden habe und seit Jahren gehe.

Für Tipps bin ich unendlich dankbar

LG Elmar
 

Merse

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Auf meine Nachfrage nach einem Vorschuss bzw Akontozahlung lehnte sie vehement ab mit der Begründung "so etwas machen wir hier in XX nicht, ich kann ihnen Lebensmittelgutscheine geben"

Das sind zumindest "Leistungen", und wer Leistungen vom JC bezieht, dem wird auch die Krankenversicherung gezahlt - daher zumindest schonmal besser als nichts.

und sie mich direkt zu zwei Maßnahmen verdonnerte

Gibt es dazu etwas schriftliches? Falls ja, bitte anonymisiert hochladen.

Hallo? Ich haben mich beworben und bekomme auch Einladungen zu Vorstellunsggesprächen die bis jetzt alle positiv verlaufen.

Das wäre ein Beispiel für die komplett unterlassene, aber zwingend erforderliche Ermessensausübung seitens des JC .

Den Antrag auf Vorschuss nach §42 SGB1 mit obiger Begründung schriftlich formulieren und nochmals versuchen diesen an der "Kundentheke" abzugeben.

Liest sich fast so, als ob du schon Probleme bei der Abgabe erwartest.
"Laut §20 Abs 3 SGB X sind Sie zur Annahme verpflichtet - nehmen Sie den Antrag freiwillig entgegen oder soll ich ihn beim Rausgehen in den Briefkasten werfen, wodurch er ebenfalls als gestellt gilt?"

Einen Vorschuss kann man gewähren, wenn dem Grunde nach ein Anspruch auf Leistungen besteht. Das JC weißt dich sogar in zwei Maßnahmen für ALG2-Bezieher zu - mal sehen, wie man begründet, dass dein Leistungsanspruch noch vollkommen ungeklärt sein soll, gleichzeitig aber Lebensmittelgutscheine und Maßnahmen laufen.
 

Toni77

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Unfassbar. Besonders mit der BIZ Nummer.

Ich weiß leider auch keinen Ratschlag, außer, dass man einen ALG II - Antrag immer abgeben kann, und sich den Empfang bestätigen lässt. Da gibt es glaube ich eine Bearbeitungszeit, ich weiß wie gesagt nicht wie es sich verhält, aber wenn man mittellos (so wie es genannt wird) ist, kann man nach Vorzeigen von einem Kontoauszug eine Vorauszahlung in bar erhalten.

Good luck! Keep up the spirit

Ach so, die können da schon Anträge auch annehmen bei Terminen und diese weiterleiten. Das Gehabe/Projeziere der SB am besten weit entfernt lassen, weiß der Geier, warum sie sich so verhält.

Was genau fehlt denen eigentlich um den Antrag anzunehmen oder ist alles vollständig? Weil wenn der vollständig ist, einfach abgeben und bestätigen lassen. Bei Geldmangel wie gesagt mit Kontoauszug (wenn da noch 100 Euro drauf sind, wird gesagt, man sei nicht mittellos) vorbeigehen und Vorauszahlung beantragen (100 bis 200 Euro waren es bei mir).

Problem ist aber wohl, dass sie nur den Essensbedarf abdecken und nicht die Miete und ich kenne das auch, dass sie einem Lebensmittelgutscheine statt bar geben wollen und weiß auch nicht wie das geregelt ist.

Oder vielleicht kannst du deinem Vermieter sagen, dass du einen Job hast und ihm die Miete später gibst und dich in einer Übergangszeit befindest.

Und was den Antrag angeht, den sie dir geben wollte ... ??? Man kann sich einen Antrag immer am Empfang geben lassen. In manchen JC gibt es auch einen extra Abgabebereich/schalter unabhängig vom Empfang.
 
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Schrank

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Ich glaube, er meint eine negative und vorurteilsbehaftete Interpretation.

Gerade wenn man wie er in ALGII "reingerutscht" ist, sollte man sich diese Ausdrucksweise wirklich sparen. Leider kein Einzelfall, dass Leute in solch schwierigen Situationen immer noch Gelegenheit finden, "nach unten" zu treten.

Nun, da er kein "Berufsarbeitsloser" ist und nicht "in einen Topf mit Arbeitsverweigerern, Sozialbetrügern, bildungsfernen Menschen und Leuten die noch ihren beruflichen Weg suchen" geworfen werden möchte, wünsche ich ihm sehr, dass das mit dem neuen Job klappt. Die Existenzängste sind Dank Jobcenter wirklich massiv, da liegen die Nerven schon einmal blank.
 

verzweifelt77

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Vielen Dank für eure schnellen Antworten.

Zunächst mal das Wichtigste: Ich halte niemanden hier im Forum, und auch keinen Leistunsbezieher sonstwo, für einen Arbeitsverweigerer, Sozialbetrüger oder bildungsfernen Menschen! Diese mag es zwar geben aber ich glaube sie stellen die absolute Minderheit dar.

Allerdings ließ mich das Verhalten des Jobcenters deutlich spüren, oder erweckte zumindest den Eindruck dass man in meinem Fall davon ausgeht. Daher war ich empört mit welchen Auflagen und Maßnahmen man mich drangsaliert noch bevor ich überhaupt im Leistungsbezug stehe ohne meine perönliche Situation zu würdigen. Ich bin halt niemand der gerade die Schule abgebrochen hat und jetzt nicht weiss was er mit seinem Leben anfangen soll und sich beruflich orietieren muss/möchte. Dort wären Orientieungshilfen eventuell auch hilfreich. Noch benötige ich irgendwelche Maßnahmen oder Bewerbungstrainings da ich meine Bewerbungen doch für recht "pfiffig" halte und der Erfolg gibt mir ja anscheinend Recht.

Ich habe das letzte Mal vor etwa 10 Jahren ALGII bezogen und wurde damals bei Weitem nicht so herablassend behandelt, obwohl ich damals wesentlich weniger Esprit hatte meine Situation zu ändern :wink:

Das war mir jetzt erstmal wichtig! Und jetzt gucke ich mal wie man vernünftig zitiert und gehe auf den Rest ein.

Ich weiss gerade nicht so Recht wo mir der Kopf steht. Hätte mit einem solchen Prozedere wirklich nicht gerechnet.

Ich wollte niemandem auf den Schlips oder "nach unten treten", ich hatte lediglich den Eindruck dass das Jobcenter mich in eine dieser Kategorien einordnet obwohl die Eckdaten schon mal gar nicht dafür sprechen. Anders kann ich mir dieses restriktive Verhalten nicht erklären.

Ich hatte eben auf "Vorschau" geklickt, Korrektur gelesen, "Antworten" geklickt aber mein Beitrag erschien nicht.

Wenn es jetzt klappt werde ich mal schauen wie man ordentlich zitiert und nochmal auf die einzelnen Antorten eingehen. Ich bin anscheinend noch nicht so recht fit mit der Forensoftware.,, :wink:
 

Atze Knorke

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Hallo verzweifelt77,
:welcome: hier im Forum und mal schauen, wie man mit Rat zur Seite stehen kann. :idea:

Hallo ihr Lieben,

Ich benötige mal eure Hilfe da bei unserem Jobcenter die Uhren anscheinend etwas anders ticken. Ich versuche es so knapp wie möglich zu beschreiben ohne Wichtiges wegzulassen.

Ich bin kein "Berufsarbeitsloser" und habe als CNC Programmierer/Zerspanungsmechaniker einen begehrten Beruf erlernt, so dass ich nicht besonders lange im Leistungsbezug stehen sollte. Die "Pause" von jetzt 13 Monaten ist der Tatsache geschuldet dass ich den Haushalt meiner schwerbehinderten Mutter auflösen und sie in einem Pflegeheim unterbringen musste, da eine Pflege zuhause nicht mehr möglich war.

Ich kann dich beruhigen, generell ticken die Jobcenter in jeder Stadt/Kreis/Gemeinde anders.

Mit dem "Beruf" ist im SGB II Essig, dass bekommt man gratis mit dem Antrag aberkannt, denn nun heißt es "jede zumutbare Arbeit" --> aber erst einmal gehts ab in die JC -SB -Sinnlosmaßnahmen als Beschäftigung, um den Eingliederungsprozess restrektiv und repressiv zu steuern.

Respekt :icon_daumen:, wer's selber macht, so rührig müssen sich Familienangehörige kümmern, damit der Staat sich finanziell nicht so verhebt!

Mein ALGI lief zum 31.03.18 aus aber leider kam es trotz anfänglicher Zusage noch nicht zu einer erneuten Arbeitsaufnahme sodass ich am 30.04. beim Jobcenter erschien um den unvermeidlichen ALGII Antrag zu stellen.

Ich hatte die Antragsunterlagen (PDF) heruntergeladen, ausgefüllt und ausgedruckt mit zum JC genommen nebst Anlagen KdU , VM (keine Vermögenswerte vorhanden), EK, ausgedruckte Kontoauszüge, kopierter Mietvertrag. soweit sollte der Antrag also komplett sein.

So läuft das System im System, dir ist bewußt, ab SGB II Antragstellung läuft in deinem Leben alles anders, komplett anders. :icon_neutral:

-Man weigerte sich am 30.04. den Antrag an der Kundentheke anzunehmen da das JC peronell unterbesetzt sei. Zur Fristwahrung, damit der Anspruch ab Anfang April gesichert ist gab die SB 'in mir einen Wisch mit der bestätigt dass ich am 30.04. mit ausgefülltem Antrag vorgesprochen habe und vergab mir einen Termin für 2 Tage später 02.05 in ihrem Büro.

Die Antragserfordernis gilt für das JC , Punkt!. Ein Antrag kann grundsätzlich formlos in mündlicher, schriftlicher, fernmündlicher Art gestellt werden. Ist das JC ein rechtsfreier Raum? Ach ja, an der JC -Türschwelle gibt der betroffene Erwerbslose seine Rechte ab.

https://dejure.org/gesetze/SGB_II/37.html

Ich möchte darauf hinweisen, dass dieses SGB II-Merkblatt nicht immer Bestandteil des SGB II-Hauptantrages ist. Das ist dem Antragsteller auszuhändigen.
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Merkblatt-ALGII_ba015397.pdfhttps://

Im Hauptantrag unterschreibt der Leistungsberechtigte:
Ich habe das Merkblatt "SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)" und die Ausfüllhinweise erhalten und kenne deren Inhalt.

Hier sollten die Auskunfts- und Beratungspflicht der JC - §§ 13 bis 17 SGB I zum Tragen kommen. :idea:

https://dejure.org/gesetze/SGB_I/13.html

Aber man beachte diesen JC -Tenor: "Zur Fristwahrung, damit der Anspruch ab Anfang April gesichert ist gab die SB 'in mir einen Wisch mit der bestätigt dass ich am 30.04. mit ausgefülltem Antrag vorgesprochen habe ..."

Ob das JC personell unterbesetzt ist, hat für dich überhaupt keine Relevanz, aber damit beginnt unmissverständlich, wie ein JC ticken kann. Stelle dich auf eine rechtswidrige, bürgerfeindliche und unwürdige Vorgehensweisen ein. :icon_twisted:

-Am 02.05. beim Termin teilte sie mir wiederum mit dass ich meinen Antrag genausogut wieder mitnehmen könne, da dieser Termin nur dazu da sein mir neue Termine bei meiner Arbeitsberaterin am 04.05. (nennen sich glaube ich Integrationdienst o.ä. ) und bei der Leistungsabteilung am 17.05. (sic!) zu geben wo ich dann meinen ALGII Antrag stellen könne. Den ausgefüllten Antrag behielt sie aber dann auf mein Drängen trotzdem da und versprach ihn weiterzuleiten. Allerdings würde die Bearbeitung des Antrags frühestens mit dem 17.05. beginnen wenn ich bei der Leistungsabteilung erschienen sei. Ich sollte dann auch noch eine Mietbescheinigung vom Vermieter ausfüllen lassen (geht definitiv nicht, da mein Vermieter eine sehr spezielle Meinung zum Thema ALGII -Empfänger hat und ich daher wohl sogar mit einer Kündigung der Wohnung mit vorgeschobenen Gründen zu rechnen habe). Da ich zugab schon einmal Paypal als Zahlungsdienstleister benutzt zu haben wies sie mich noch darauf hin dass ich auch Kontoauszüge der Paypalkontos vorlegen solle (wtf, ich habe Paypal für den Lastschrifteinzug zum Bezahlen von Waren im Internet benutzt)


Ausserdem sei man es nicht gewohnt dass (Zitat) "...jemand seinen Leistungsantrag schon ausgedruckt mitbringt, die Digitalisierung sein in XX noch nicht so angekommen, normalerweise hätten sie heute ihre Antragsformulare von mir bekommen"

Der Antrag mit Eingang vom 30.04.18 ist in dieser Form als Maßgabe gestellt, das JC hat Zeit, was aber so nicht hinnehmbar ist, da es Zahlungsverpflichtungen gibt, die keinen Aufschub dulden. :icon_evil:

Außerdem hat das Bundessozialgericht (BSG ) einer Totalversagung eine klare Absage erteilt. Der Zwang auf behördliche Antragsvordrucke besteht daher nicht. :icon_tonne:

Die rechtswidrige Spitzfindigkeit erkennt man nicht auf anhieb, nur wenn die vom SB /JC herausgegebenen SGB II-Antragsvordrucke richtig und vollständig ausgefüllt, werden diese auch bearbeitet, geht jedoch einher, um viele Leistungsberechtigte systematisch auszuschließen. :icon_neutral:

Das verhartzte Leben kann dir dein zuständiges JC immer noch schwerer machen, in dem Unterlagen gefordert, gefordert und nochmals gefordert werden.

Viele Unterlagen sind zur Feststellung und/oder Berechnung des SGB II-Anspruchs (Anspruchsvoraussetzungen) nicht zwingend erforderlich. Diese Daten dürfen daher nicht bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen erhoben bzw. gespeichert werden.

Ein Fakt: Ob du Anspruch auf SGB II-Leistungen hast oder nicht (Feststellung) bzw. in welcher Höhe (Berechnung), kann/soll NICHT von der Vorlage bzw. Einreichung der Unterlagen abhängig gemacht werden.

ABER: Die Datensammelwut der JC ist wohl grenzenlos. :icon_kinn:

Auf meine Nachfrage nach einem Vorschuss bzw Akontozahlung lehnte sie vehement ab mit der Begründung "so etwas machen wir hier in XX nicht, ich kann ihnen Lebensmittelgutscheine geben" :icon_eek:

ein früherer Termin bei der Leistungsabteilung sein auch nicht möglich da man hoffnungslos überlastet sei

Die (nachweisliche und bestätigte) Antragstellung mit dem Hauptantrag -30.04.2018- geht auf den ersten des Monats zurück -01.04.2018-. LMG sind von daher keine vorrangig umfaßten Leistungen nach
dem SGB II.

Der Verweis bei einem SGB II-Hauptantrag ist ein unverhältnismäßiger Bürokratieaufwand für die rechtswidrige Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen.

Das es sich um einen Hauptantrag handelt, ist der Rahmen nach § 88 Abs. 1 SGG für die JC gesetzt.
https://dejure.org/gesetze/SGG/88.html

Wichtig, dass der LB immer über Duplikate & Nachweise der SGB II-(Haupt)Antragstellung, Weiterzahlungsantrag verfügt. :idea:

Zusammenfassend bitte:
https://www.nogo.org/antrag.html

Einen Tag später hatte ich ein Vorstellungsgespräch bei einem renommierten Recruiter in der nächsten Großstadt mit Zusage seinerseits wenn der Kundenbetrieb für den er sucht ebenfalls zustimmen würde. Meine Qualifikation passte optimal und ich freue mcih schon auf den neuen Job in einem echt geilen Unternehmen :biggrin:

Dieses Vorstellungsgespräch wäre dementsprechend mit Verlaub ohne auch vorab SGB II-Antragstellung dieser Kosten ein Hinderungsgrund, klingt absurd, ist aber so, weil du doch "mittelos" bist. Wurde zur Vorlage beim JC etwas von diesem renommierten Recruiter schriftlich bestätigt?

Ich bin zur Zeit aber mittellos (noch 100€ auf dem Konto bei 430€ Miete). Meine Ersparnisse sind definitiv aufgebraucht. Ich sehe nun ernsthafte Probleme auf mich zukommen da ich erstens meine Miete und den Lebensunterhalt nicht bestreiten kann und ich zweitens den Job nicht antreten kann wenn ich den vertrag unterschrieben habe, da auch kein Geld für Fahrtkosten mit dem ÖPNV da ist (immerhin 15,80 pro Tag)

Beim Termin mit der sog. Integrationsfachkraft am 04.05. war ich umso mehr ernüchtert als ich merkte dass es Sie einen schei*s interessierte dass ich ggf neue Arbeit habe, und sie mich direkt zu zwei Maßnahmen verdonnerte: Eine "Informationsveranstalung Grundlagen des SGBII " beim örtlichen BIZ. Und zusätzlich eine einwöchige Maßnahme bei einem freien Träger in unserer Stadt: "Schulung zur individuellen Unterstützung im Eingliederungsprozess" :doh:
dort soll ich dann meine beruflichen Neigungen, Interessen, Perspektiven klären (Hallo? Ich habe einen Beruf,Danke)... Bewerbungsunterlagen besprechen und aktualisieren (Hallo? Ich haben mich beworben und bekomme auch Einladungen zu Vorstellunsggesprächen die bis jetzt alle positiv verlaufen.) und so weiter und so fort.......

Das Verdonnern zu diesen zwei Maßnahmen sieht wie aus, du hast eine Eingliederungsvereinbarung (EinV) vor Ort noch unterschrieben? :icon_stop: :icon_evil:

https://www.nogo.org/eingliederungsvereinbarung-hartz-iv -ev-nach-15-sgb -ii.html


Beitte helft mir kurz beim weiteren Vorgehen...
Ich habe jetzt folgendes vor:

-Den Antrag auf Vorschuss nach §42 SGB1 mit obiger Begründung schriftlich formulieren und nochmals versuchen diesen an der "Kundentheke" abzugeben.

-Auf eine Zusage bzw einen Barscheck bestehen um meine Aussestände begleichen zu können, und nicht eher wegzugehen bevor ich diese habe oder ein Gespräch mit dem Teamleiter.

-wenn all dies nicht fruchtet mich an den Ombudsmann des Jobcenters zu wenden und darauf hoffen zeitnah einen Termin zu bekommen.

Leider habe ich niemanden der mitgeht zum Jobcenter als Beistand wie hier oft empfohlen wird, da zu den Öffnungszeiten des Jobcenters die paar Freunde die ich habe alle arbeiten sind.

Ich bin zur Zeit so hilflos. Das Jobcenter wirft mich gerade in einen Topf mit Arbeitsverweigerern, Sozialbetrügern, bildungsfernen Menschen und Leuten die noch ihren beruflichen Weg suchen, den ich aber definitiv gefunden habe und seit Jahren gehe.

Für Tipps bin ich unendlich dankbar

LG Elmar

Dein weiteres Vorgehen mit schriftl. Antragstellung z. B. beim Vorschuss kann ich nur empfehlen, dass aber immer nachweislich bestätigt!

https://dejure.org/gesetze/SGB_II/42.html

Bei schwieriger SGB II-Lage ist ein Beistand schon wichtig.

https://www.nogo.org/rechtliches/beistand.html

Ich bin dir behilflich und leihe dir als Mensch kostenlos meine noch restlich verbliebene kostbare Lebenszeit, doch stehe ich mit keiner deiner Topf-Aufzählungen überein, dass ist das menschenverachtende JC -Bild, dass diesem System doch nur zu dienlich ist.

Die jeweilige ehrliche Agenda 2010-Aufklärung tut nach ca. 13 Jahren Not. :icon_kratz:

Aufgemerkt und verinnerlicht: In Deutschland wurde das Ziel des größten europäischen Niedriglohnsektors und ein Angstsystem für die betroffenen Erwerbslosen, Aufstocker, EMRentner aber auch den Noch-Nicht-Betroffenen kreiert. Von der zukünftigen steigenden Altersarmut ganz zu schweigen. So spielt man weiter Schiffe versenken oder wie es die drei Affen machen: nichts hören, sehen und sagen.

Ich denke, vieles MUSST du dir als SGB II-Neuankömmling und juristischer Laie in dieser Gefahrenzone Hexenkessel aneignen, sonst gibt es böse Überraschungen.

Das ist eine sehr zermürbende Lebenssitation, wie viele Millionen von Menschen das tagtäglich armutsfest durchboxen müssen, diese zeigt dir auf, wo du in diesem Lande existenziell & fremdbestimmt stehst, in einem Lande, in dem man (wir) GUT und GERNE lebt(en).
 
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verzweifelt77

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Gibt es dazu etwas schriftliches? Falls ja, bitte anonymisiert hochladen.

Ja. Es gibt zwei Infoblätter zu den Veranstaltungen. Das eine zu einer 1,5 stündigen Info-Veranstaltung im BIZ und das andere zur 5 Tage "Schulung bei einem freien Träger in unserer Stadt. Desweiteren ist das in der Eingliederungsvereinbarung aufgeführt die ich aber nicht unterschrieben habe. (Hatte mich vorher hier schon ein wenig eingelesen). Die SB reagierte pikiert und meinte das die EGV dann als Verwaltungsakt beschlossen würde.
Ist es eigentlich notwendig dass ich die Stadt nicht nenne? Wie gesagt hier ticken die Uhren auf ALLEN ämtern ein wenig anders.

Liest sich fast so, als ob du schon Probleme bei der Abgabe erwartest.

Ja, das bisherige Verhalten des JC lässt dies befürchten. Sieht so aus als wolle man alles verzögern und mich beschäftigen bis ich wieder nen Job habe und auf deren Leistungen Sch***** . Da haben die aber die Rechnung ohne mich gemacht :icon_evil:

Einen Vorschuss kann man gewähren, wenn dem Grunde nach ein Anspruch auf Leistungen besteht. Das JC weißt dich sogar in zwei Maßnahmen für ALG2-Bezieher zu - mal sehen, wie man begründet, dass dein Leistungsanspruch noch vollkommen ungeklärt sein soll, gleichzeitig aber Lebensmittelgutscheine und Maßnahmen laufen.

Man sagte das sei die Standardprozedur die jeder machen müsse der einen Antrag stellt. Die EGV habe ich zwar nicht unterschrieben, und gegen den Verwaltungsakt kann ich doch Widerspruch einlegen. Allerdings hat dieser Widerspruch laut Rechtsbehelt keine aufschiebende Wirkung. Also muss ich meine Zeit in dieser Maßnahme verplempern statt mich um Arbeit zu kümmern.

Unfassbar. Besonders mit der BIZ Nummer.

Ich weiß leider auch keinen Ratschlag, außer, dass man einen ALG II - Antrag immer abgeben kann, und sich den Empfang bestätigen lässt. Da gibt es glaube ich eine Bearbeitungszeit, ich weiß wie gesagt nicht wie es sich verhält, aber wenn man mittellos (so wie es genannt wird) ist, kann man nach Vorzeigen von einem Kontoauszug eine Vorauszahlung in bar erhalten.

Good luck! Keep up the spirit

Ach so, die können da schon Anträge auch annehmen bei Terminen und diese weiterleiten. Das Gehabe/Projeziere der SB am besten weit entfernt lassen, weiß der Geier, warum sie sich so verhält.

Was genau fehlt denen eigentlich um den Antrag anzunehmen oder ist alles vollständig? Weil wenn der vollständig ist, einfach abgeben und bestätigen lassen. Bei Geldmangel wie gesagt mit Kontoauszug (wenn da noch 100 Euro drauf sind, wird gesagt, man sei nicht mittellos) vorbeigehen und Vorauszahlung beantragen (100 bis 200 Euro waren es bei mir).

Problem ist aber wohl, dass sie nur den Essensbedarf abdecken und nicht die Miete und ich kenne das auch, dass sie einem Lebensmittelgutscheine statt bar geben wollen und weiß auch nicht wie das geregelt ist.

Oder vielleicht kannst du deinem Vermieter sagen, dass du einen Job hast und ihm die Miete später gibst und dich in einer Übergangszeit befindest.

Und was den Antrag angeht, den sie dir geben wollte ... ??? Man kann sich einen Antrag immer am Empfang geben lassen. In manchen JC gibt es auch einen extra Abgabebereich/schalter unabhängig vom Empfang.

Den Antrag hat sie auch angenommen und versprochen ihn der SB aus der Leistungsabteilung weiterzuleiten. Beim Termin zwei Tage später war es auch im System vermerkt dass ein Antrag vorliegt. Allerding will man die Bearbeitung erst beginnen wenn ich persönlich in 14 Tagen den Termin in der Leistungsabteilung wahrgenommen habe. dieser Termin fällt zeilich übrigens in diese 1-wöchige Maßnahme :doh:

Jo, und die Flucht nach vorne, beim Vermieter werde ich wohl antreten müssen, da die Miete ja jetzt schon verspätet ist.


Ich werde morgen nochmals hingehen, mit ausgedrucktem Antrag auf Vorschuss und aktuellem Kontoauszug und zur Not nach dem "Teamleiter" verlangen (hieß doch so, oder?).
Wenn die stur bleiben dann bleibe ich auch stur und verlasse die Kundentheke nicht, dann können se einen von vier Schaltern schon mal schließen :censored:

Meiner Meinung nach können die den Antrag auf Vorschuss gar nicht ablehnen. Erstens besteht schon ein Anspruch seit dem 01.04. "dem Grunde nach" und in §42 SGB1 steht "der Leistungsträger hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, nicht er kann.... Allerdings hat das JC auch für den Vorschuss wieder einen Monat Zeit.

Was sind denn das bitte für Fristen??? Eine Untätigkeitsklage am Sozialgericht ist erst sechs Monate nach Antragsstellung zulässig?!? Wer kann denn bitte sechs Monate von nichts leben? SOwas zerstört doch Existenzen.

Ich bleibe dem Forum auch treu wenn ich wieder nen Job habe, schon um diesen Verwaltungsschwachmaten das Leben schwer zu machen. Mit ein paar Euro in der Tasche streitet sichs besser
 

22ohhappy

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Dein Anspruch besteht zwar seit dem 1.4 aber wenn du es erst am 30.4 abgibst, könnte das Sozialgericht dir sagen, dass du dich nicht rechtzeitig gekümmert hast u es absehe für dich war, leider dauert die Bearbeitung
 

verzweifelt77

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Ja das stimmt wohl. Ich habe mir Zeit gelassen bis zum letzten Moment. Asche auf mein Haupt! Ich hätte trotz der mündlichen Jobzusage trotzdem ALGII beantragen können, das mir ja für den April zusteht.

Ich weiss nicht ob es jemand versteht aber ichn habe mich unheimlich schwer damit getan zum JC zu gehen und den Antrag zu stellen. Ich weiss nicht wie ich es nennen soll... Falsche Scham?

Das war ohne Frage mein Fehler und jetzt muss ich zusehen wie ich die Kartoffeln aus dem Feuer hole. Hätte mir ein guter Freund nicht gesagt: "Junge geh hin, das ist dein gutes Recht"... wer weiss vielleicht würde ich immer noch in der Ecke hocken und hätte den Anspruch verloren. Ich bin halt so, Ich helfe gerne und kann auch perfekt im Team arbeiten, aber wenn es draum geht für mich selber um irgendetwas zu bitten dann kneife ich meinen Schwanz ein :icon_sad:

EDIT:

Ich habe mir gerade die sogenannte EGV nochmals genau durchgelesen. Dort steht:

"Der Erlass eines ersetzenden Verwaltungsaktes ist erforderlich, da sich die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach Gesprächen weigert eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen"

Ich habe mich nicht geweigert eine EGV abzuschließen, ich habe lediglich gesagt dass ich die EGV zur Durchsicht mitnhehmen möchte bevor ich irgendetwas unterschreibe wovon ich keine Ahnung habe. Ich würde gerne mal nen Profi drüber schauen lassen.

Was ist das denn für eine gequirlte **** ...Diese Zwangs-EGV gilt jetzt solange bis ich bereit bin mit denen eine andere EGV abzuschließen.

Gelte ich jetzt direkt als Querulant?
 
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Merse

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Ich würde gerne mal nen Profi drüber schauen lassen.

Dann bitte einmal das Übliche - scannen/fotografieren/abtippen und anonymisiert einstellen.

Allerdings hat dieser Widerspruch laut Rechtsbehelt keine aufschiebende Wirkung. Also muss ich meine Zeit in dieser Maßnahme verplempern statt mich um Arbeit zu kümmern.

Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, ja, allerdings sind Sanktionen aus einem rechtswidrigen VA nicht haltbar.

Ich habe mich nicht geweigert eine EGV abzuschließen, ich habe lediglich gesagt dass ich die EGV zur Durchsicht mitnhehmen möchte

Und bereits aus diesem Grund ist der VA hinfällig. Fehlende Verhandlungsphase.

Gelte ich jetzt direkt als Querulant?

Jeder, der es ansatzweise wagt, etwas zu hinterfragen, ist ein Querulant ^^

Man sagte das sei die Standardprozedur die jeder machen müsse der einen Antrag stellt.

Sicher konnte er dir aufgrund seiner Auskunfts- und Beratungspflicht auch erklären, in welchem Gesetz das steht...
 

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Dann bitte einmal das Übliche - scannen/fotografieren/abtippen und anonymisiert einstellen

Wird gemacht! Kann ich mehrere Bilder in einem Beitrag einstellen? Ich schaue gleich mal...

Jeder, der es ansatzweise wagt, etwas zu hinterfragen, ist ein Querulant ^^

Dann bin ich von Herzen gerne ein Querulant <3 ;-)

Sicher konnte er dir aufgrund seiner Auskunfts- und Beratungspflicht auch erklären, in welchem Gesetz das steht...

Nope, Hat se natürlich nicht gemacht. Ich war aber auch froh als ich da raus war, weil ich merkte wo das hin ging... aber es war das zweite Mal dass ich vom JC gehört habe: Bei uns in GL ist das halt so... Ich dachte mir bei der abgelehnten Akontozahlung (weil ein wirklicher Vorschuss ist es ja nicht. da ja schon Anspruch auf 2x Leistung bestand wird ja die Leistung von Juni gar nicht angetastet) mit dem Verweis auf LMG auch schon: Seit wann bricht eine innerbehördliche "Sitte" Bundesrecht.

Lade gleich die EGV mal hoch.

und nochmals ein ganz großes Lob und Danke an das Forum, nach anfänglichen "Gewaltphantasien" ob der Behandlung durch das JC finde ich die Mitarbeit hier doch sinnvoller um etwas zu bewegen und denen das Handwerk zu legen so gut es geht. Respekt ;)
 

Atze Knorke

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EDIT:

Ich habe mir gerade die sogenannte EGV nochmals genau durchgelesen. Dort steht:

"Der Erlass eines ersetzenden Verwaltungsaktes ist erforderlich, da sich die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach Gesprächen weigert eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen"

Ich habe mich nicht geweigert eine EGV abzuschließen, ich habe lediglich gesagt dass ich die EGV zur Durchsicht mitnhehmen möchte bevor ich irgendetwas unterschreibe wovon ich keine Ahnung habe. Ich würde gerne mal nen Profi drüber schauen lassen.

Was ist das denn für eine gequirlte **** ...Diese Zwangs-EGV gilt jetzt solange bis ich bereit bin mit denen eine andere EGV abzuschließen.

Gelte ich jetzt direkt als Querulant?

(at)verzweifelt77, gänzlich naiv auf Schritt und Tritt hast du die Fettnäpfchen bedient, das freut die SB , die sofort unterschriebene EinV wird dir noch einige schlaflose Nächte bereiten.

Da empfehle ich - "Die Anstalt" sehr aufschlussreich & sinnvoll in Sachen Agenda 2010 - Albtraum & Raubrittertum SGB II usw.:

https://www.zdf.de/comedy/die-anstalt

Damit du Bescheid weißt!
 

verzweifelt77

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@Atze Knorke
gänzlich naiv auf Schritt und Tritt hast du die Fettnäpfchen bedient, das freut die SB , die sofort unterschriebene EinV wird dir noch einige schlaflose Nächte bereiten.

EinV= Eingliederungsvereinbarung??? Die habe ich nicht unterschrieben. Die SB sagte zu mir: "Dann machen wir gleich noch eine Eingliederungsvereinbarung, die sie mir dann bitte unterschreiben müssen" Ich: "Nee nee, ich unterschreibe gar nichts, die nehme ich mir erstmal mit und lass jemanden drüber schauen der sich auskennt"

daraufhin "durfte" (soll heissen, ich wurde gebeten 5 Minuten im Flur Platz zu nehmen) ich den Raum kurz verlassen, und als ich nach 10 Minuten wieder hereingebeten wurde drückte sie mir folgendes in die Hand. Unterschrieben habe ich natürlich gar nichts....

Hab nach langem Kampf mit dem Scanner die EGV mal hochgeladen :icon_mrgreen:

Frage: wozu eigentlich anonymisieren ... Reissen die mir den Allerwertesten auf wenn solche Daten leaken???

Edit:
Und nochmal lieb gefragt, wo habe ich gepatzt? Es saß übrigens noch eine zweite SB (?) mit im Raum, die laut Aussage meiner SB "angelernt" würde... keine Ahnung ob das von Belang ist... Aber jetzt im Nachhinein fühle ich mich zunehmend unwohl bei den Gedanken dass die zu zweit waren und ich allein ohne Beistand hin musste. Die könnten doch jetzt alles behaupten was ich gesagt hätte. oder?
 

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Atze Knorke

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(at)verzweifelt77, Elmar, dass zum Verständnis, ich habe das leider in meinem langen aufgearbeiteten Beitrag #8 angefragt, in deinem Beitrag #9 stehts geschrieben, :sorry:.

Das war die erste Eingliederungs"vereinbarung" als 'Neukunde', die wurde ohne Mitwirkung des Leistungsberechtigten diktiert und zur Unterschrift vorgelegt. Ja holla, die Waldfee, direkt bei dem Termin wurde nach Verweigerung der Unterschrift sofort eine EGV per VA überreicht. :icon_stop: :icon_evil:

Dann mal los und lt. Rechtsbehelf hast du binnen 1 Monats Zeit den Widerspruch zu tätigen.

Hinweislich bitte dazu:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/eingliederungsvereinbarung-per-verwaltungsakt-darf-nicht-ohne-weiteres-aufgezwungen-werden_084484.html

https://sozialberatung-kiel.de/category/eingliederungsvereinbarungen/

Weil keine (angemessenen) KdU -Leistungen (§ 22 SGB II) - https://dejure.org/gesetze/SGB_II/22.html rechtzeitig bewilligt werden, ist die Karre mit der Mietzahlung im Dr*ck, damit wird man als "Neukunde" genötigt, die vertraglichen Vereinbarungen gegenüber seinem Vermieter nicht einzuhalten --> unpünktliche Mietzahlung --> Zahlungsrückstand. Das birgt erhebliche Probleme in sich.

Richtwerte deiner Stadt für angemessen KdU -Kosten findest du hier bitte: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/bundesweite-kdu-richtlinien/

Damit drückt dir die/der SB einiges kontraproduktive Konfliktpotenzial aufs Auge bzw. gegenüber Dritten muss man sich erklären und offenlegen, denn der Termin der Leistungsabteilung zur Bearbeitung des SGB II-Antrages erst mit persönlichem Erscheinen frühestens am 17.05.2018 stattfindet, damit ergehen 2 Wohnungsmieten in Zahlungsverzug (April + Mai '18). Wie war das noch gleich, wenn man mit zwei Bruttowarmmieten im Verzug kommt?

https://www.mietrecht.org/mietschulden/mietschulden-bei-hartz-iv/

Wie produktiv wird die/der SB deines zuständigen JC , dich in den ersten Arbeitsmarkt mit existenzsichernden Lohn zu bringen, um den Zeitfaktor zur Langzeiterwerbslosigkeit nicht anwachsen zu lassen?

Bitte bedenke, die Anonymisierung ist zu deiner eigenen Sicherheit notwendig, damit die repressive Verfolgungbetreuung nicht so ein ganz klares und leichtes Spiel hat. :idea:

Ja, ratter, ratter ... die zweite SB hat genau diese Funktion :icon_twisted: :mad:, deine Intuition läßt dich nicht im Stich. Also immer mit Beistand, der selbstverständlich schon im Bilde sein sollte.
 

verzweifelt77

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@ Atze Knorke Zunächst nochmals vielen Dank für deine Ausführungen auf die ich gleich eingehen werde.

Ich bin nervlich völlig durch zur Zeit... Es geht schon weiter bevor ich überhaupt einen Widerspruch aufsetzen konnte: Mich erreichte heute ein Brief der Arbeitsagentur:

Meldung beitragsfreier Zeiten an die Rentenversicherung; Beendigungsmeldung für: Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug. ...folgende Zeit im Meldezeitraum 2018 wurde ihrem Rentenversicherungsträger gemeldet:
Beginn: 31.03.2018
Ende: 01.05.2018
Meldegrund: Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI

Bedeutet das jetzt, dass mir für den April keine Leistungen zustehen? oder wird so ein Schreiben automatisch für jeden Monat generiert? Würde ja Sinn machen da der LA bei denen auf Halde liegt....

Sooo, ich habe heute viel Zeit hier im Forum verbracht und mich hier sowie in externen Links mal etwas eingelesen. Kann zwar noch nicht mit allen Abkürzungen und Fachjargon mithalten, aber vor allem KOTZ ES MICH AN was ich zum Teil gelesen habe.
Wie kann man so mit Menschen umgehen, Existenzen zerstören, Erniedrigen, Chancen nehmen und und und?!? Das kotz mich sogar SO an dass ich mich für meine Aussage schäme dass ich als "Besserarbeitsloser" ja eh bald wieder in Vollbeschäftigung bin. So nach dem Motto: Dann ist die schei*se die abgeht wieder Eure schei*se und nicht mehr meine? Nee das kann nicht sein.
Und im Endeffekt unterstütze ich damit auch noch diese Zustände indem mir de facto 70% von meinem Einkommen abgenommen werden durch Steuern und Abgaben nur um diesem kranken Staat sein krankes Dasein zu finanzieren?!?!

Sorry das musste raus!

Das war die erste Eingliederungs"vereinbarung" als 'Neukunde', die wurde ohne Mitwirkung des Leistungsberechtigten diktiert und zur Unterschrift vorgelegt. Ja holla, die Waldfee, direkt bei dem Termin wurde nach Verweigerung der Unterschrift sofort eine EGV per VA überreicht. :icon_stop: :icon_evil:

Dann mal los und lt. Rechtsbehelf hast du binnen 1 Monats Zeit den Widerspruch zu tätigen.

Richtig die EGV wurde ohne meine Mitwirkung erstellt, obwohl ich die Mitarbeit nicht verweigert habe. ILLEGAL oder? --> illegal, oder?

Ausserdem wurde mir der VA aufs Auge gedrückt noch bevor ich überhaupt im Leistungsbezug stehe... auch --> illegal, oder?

Also Widerspruch ! (wobei ich mir Sorgen mache dass mein Widerspruch eine Leistungsgewährung noch weiter verzögert :icon_kinn:)

Weil keine (angemessenen) KdU -Leistungen (§ 22 SGB II) - https://dejure.org/gesetze/SGB_II/22.html rechtzeitig bewilligt werden, ist die Karre mit der Mietzahlung im Dr*ck, damit wird man als "Neukunde" genötigt, die vertraglichen Vereinbarungen gegenüber seinem Vermieter nicht einzuhalten --> unpünktliche Mietzahlung --> Zahlungsrückstand. Das birgt erhebliche Probleme in sich.

Bleibt mir erstmal nichts anderes übrig als dem Vermieter zumindest Bescheid zu geben dass sich die Mietzahlung für Mai aus "beruflichen" Gründen verzögert. Die April-Miete ist zum Glück bezahlt da ich im März eine Steuerrückerstattung erhalten habe. Ansonsten wären auch keine 100 € mehr auf dem Konto gewesen.

Richtwerte deiner Stadt für angemessen KdU -Kosten findest du hier bitte: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/bundesweite-kdu-richtlinien/

Die KdU sind zum Glück angemessen für meine Stadt, liegen sogar noch etwas darunter, zumal ich vor rund 10 Jahren schon mal im ALGII -Bezug war und diese kleinere Wohnung wegen dem Jobcenter (damals Arge oder KAS) nehmen musste und sie damals auch anstandslos bezahlt wurde.

Damit drückt dir die/der SB einiges kontraproduktive Konfliktpotenzial aufs Auge bzw. gegenüber Dritten muss man sich erklären und offenlegen, denn der Termin der Leistungsabteilung zur Bearbeitung des SGB II-Antrages erst mit persönlichem Erscheinen frühestens am 17.05.2018 stattfindet, damit ergehen 2 Wohnungsmieten in Zahlungsverzug (April + Mai '18). Wie war das noch gleich, wenn man mit zwei Bruttowarmmieten im Verzug kommt?

Zum Glück nur eine Miete jetzt, wie oben schon geschrieben.

Wie produktiv wird die/der SB deines zuständigen JC , dich in den ersten Arbeitsmarkt mit existenzsichernden Lohn zu bringen, um den Zeitfaktor zur Langzeiterwerbslosigkeit nicht anwachsen zu lassen?

Bin ich nach einem Jahr ALG I nicht automatisch schon Langzeitarbeitsloser?

Bitte bedenke, die Anonymisierung ist zu deiner eigenen Sicherheit notwendig, damit die repressive Verfolgungbetreuung nicht so ein ganz klares und leichtes Spiel hat. :idea:

Das kann ich mir nach Dem was ich heute so gelesen und bisher am eigenen Leib erfahren habe sehr gut vorstellen

Ja, ratter, ratter ... die zweite SB hat genau diese Funktion :icon_twisted: :mad:, deine Intuition läßt dich nicht im Stich. Also immer mit Beistand, der selbstverständlich schon im Bilde sein sollte.

Habe leider keinen der mich zum Jobcenter begleiten könnte hier vor Ort, ein Kumpel in Berlin, zwei Leute in Frankfurt und ne berufstätige Freundin die 55km weg wohnt und eh nur sagt: hör auf zu jammern such dir Arbeit :doh:

Bin mal gespannt wann ich die Flinte ins Korn werfe
 

verzweifelt77

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Kurze Frage am Rande: Bleibe ich, bei weiteren Problemen eigentlich besser hier im Thread, oder mache ich zum Beispiel zu meinem Widerspruch bei Fragen ein neues Thema im entsprechenden Bereich auf?

weiss ja nicht wie das hier im Forum lieber gesehen wird?!? einerseits sind hier im Thread alle bisherigen Informationen zu meinem Fall, andererseits könnte eine kurze Frage leicht "untergehen" in der Flut der Informationen...

Zweite Frage: Ich kann erst ab 12 Beiträgen auf PN´s antworten, habe aber ein freundliches Angebot per PN erhalten. Was mache ich? Meine Beiträge mit sinnlosen Postings auf 12 zu bringen spamt das Forum voll, sowas will doch keiner, oder?
 

verzweifelt77

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Es handelte sich nicht um den Versuch einer "Backstage-Beratung". eher um einen Hinweis auf eine Sozialberatungsstelle.

Wäre schon froh wenn ich auf meine hier gestellten Fragen noch den ein oder anderen Tipp bekommen könnte.

Was bedeutet dieses Schreiben über Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug?

Muss ich die Gründe im Widerspruch angeben?

Befreit mich die illegalität des VA von der Pflicht an den Maßnahmen teilzunehmen ohne dass mir der Geldhahn abgedreht wird?

Bringt ein Gespräch mit dem Teamleiter etwas?

Bringt die Konsultation des Ombudsmanns etwas?

Habe nämlcih keine Lust Öl ins Feuer zu gießen... möchte einfach möglichst schnell eine Lösung. Das Verhalten des Jobcenters kann ich mir auf jeden Fall nicht logisch erklären
 

erwerbsuchend

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Es handelte sich nicht um den Versuch einer "Backstage-Beratung". eher um einen Hinweis auf eine Sozialberatungsstelle.

Solche Tipps sollen hier in diesem Forum nicht als Geheimtipp weitergegeben werden, sondern offen genannt werden.

Muss ich die Gründe im Widerspruch angeben?

Dies wäre für den weiteren Verlauf sinnvoll.

Befreit mich die illegalität des VA von der Pflicht an den Maßnahmen teilzunehmen ohne dass mir der Geldhahn abgedreht wird?

Erst wenn der VA oder die Zuweisung aufgehoben wurde, bist du nicht mehr an diese gebunden.

Bringt ein Gespräch mit dem Teamleiter etwas?

Bringt die Konsultation des Ombudsmanns etwas?

Das kommt auf die jeweiligen Personen an, wie diese handeln. Dies kann so pauschal nicht vorhergesagt werden. Wie hast du diese Personen bisher erlebt? Kannst du mit ihnen ein konstruktives Gespräch, ggfs. mit Beistand, führen?
 

Doppeloma

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Hallo verzweifelt77,

Es handelte sich nicht um den Versuch einer "Backstage-Beratung". eher um einen Hinweis auf eine Sozialberatungsstelle.

Das geht auch im Forum, wir wollen hier schon für alle lesen / sehen können wo es "brennt", das ist ja auch in deinem Sinne, wenn viele User die Möglichkeit haben dir vielleicht mit eigenen Erfahrungen weiter zu helfen.

Hier im Thema zu bleiben ist also keine schlechte Idee, für Widerspruch / Klage gibt es eine Unter-Rubrik.
Da solltest du dieses Thema dann gleich mit verlinken.

Wäre schon froh wenn ich auf meine hier gestellten Fragen noch den ein oder anderen Tipp bekommen könnte.

EGV und direkt EGV -VA in einem Termin bei einem Neukunden (ohne Leistungsbescheid) geht schon mal GAR NICHT.
Der VA ist schon aus diesen Gründen rechtswidrig (und diesen Ausdruck gebrauche ich in der Regel sehr vorsichtig), denn man KANN dir rechtsverbindlich / einseitig noch gar keine Verpflichtungen sanktionsbewehrt auferlegen.

Du bist noch gar kein offizieller Leistungsempfänger, wer soll denn die Kosten der Maßnahme tragen wenn dein Antrag abgelehnt wird und du bist da schon hinspaziert ???

Zudem soll JEDE EGV zunächst mit dir zusammen erarbeitet werden, es gibt keine "spezielle" für Neukunden, wo das keine Bedeutung hat ...
UND du hast das Recht diesen Vertragsvorschlag zu prüfen (wenigstens 10 Tage) oder auch vom Anwalt prüfen zu lassen, ehe du eine Unterschrift tatsächlich "verweigerst" weil man da auf dem "Verhandlungswege" nicht zusammen kommen konnte.

Schon aus diesem Grunde KANN ein VA nicht rechtmäßig im gleichen Termin erstellt werden, denn in deinem Falle könnte wohl noch kein SB (aus Erfahrung mit dir :icon_hihi:) einfach behaupten, du würdest "sowieso nie eine EGV unterschreiben" ...

Ich glaube nicht, dass es erforderlich ist den konkreten Ort hier zu nennen, wie du schon selbst inzwischen schnell bemerkt hast beim Lesen hier, gibt es kaum noch was sonderlich "Überraschendes" für die User hier, was sich so nur bei deinem JC ereignen würde. :icon_evil:

Eine Mietbescheinigung ist übrigens NICHT zulässig, wenn alle nötigen KdU -Daten aus dem Mietvertrag hervorgehen und das genau aus dem Grund, dass du selbst zu entscheiden hast, wer deinen aktuellen sozialen Status zu kennen hat.

Einen Vorschuß nach § 42 SGB I solltest du schriftlich und nachweislich (Stempel auf einer Kopie davon) einreichen und am Besten gleich dort bleiben, bis man dir das nötige Geld ausgezahlt hat.

Deine aktuelle Mittellosigkeit solltest du natürlich (per Konto-Auszug) auch nachweisen können ..., dabei hast du auch Anspruch darauf deine Miete und eventuell nötige Medikamente zahlen zu können, dort nimmt man keine "Gutscheine".

Zum zügigen Handeln in solchen Fällen zwingt (eigentlich) § 17 SGB I, deinen Antrag hat das JC anzunehmen wenn du den abgeben willst (fehlende Unterlagen kann man auch nachreichen) und Jemand vor Ort ist, der den entgegen nehmen und zur Bearbeitung weiterleiten könnte ...

Nach § 16 SGB I kannst du den Antrag auch bei anderen Behörden einreichen, die sind dann auch verpflichtet das weiterzuleiten an die "zuständige" Behörde, wie wäre es mit der nächsten Polizei-Station. :icon_hihi:

Diese Vorschriften gelten übrigens bundesweit für ALLE Sozialen Ämter also auch für die JC ...

Was bedeutet dieses Schreiben über Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug?

Das kannst du wegheften, vermutlich hast du dich ja nicht offiziell aus der AfA -Vermittlung "abgemeldet", darum führen die dich noch weiter ohne Leistungsbezug.
Das ist nur der Nachweis, dass diese Meldung auch an die Rentenkasse gegeben wurde, das ist wichtig für deine spätere Rente als "Anrechnungszeit"...
Eben in diesem Falle schon "beitragslos", denn die AfA zahlt ja keine Rentenbeiträge mehr weil dein Geldanspruch dort abgelaufen ist.

Das JC zahlt seit 2011 auch keine Rentenbeiträge mehr, muss die Leistungszeiten aber trotzdem auch an die DRV melden ...

Finde es ganz gut, dass du das wissen möchtest, viele (besonders noch sehr junge) Leute werfen diese Versicherungs-Nachweise einfach weg und wundern sich später mal über größere "Lücken" in ihrem Rentenkonto ...
Es gibt zwar nicht mehr Geld daraus (das kommt nur aus Beiträgen) aber das könnte mal wichtig werden, bei Eintritt einer Erwerbsminderung keine zu großen DRV -Versicherungs-Lücken zu haben.
Im Ernstfall muss man immer selbst seine Versicherungs-Zeiten nachweisen können ...

Muss ich die Gründe im Widerspruch angeben?

Im Prinzip ist es Angelegenheit der Behörde zu prüfen, warum ein VA unzulässig ist, ich persönlich würde mich aktuell darauf beschränken dem VA vom XX zu widersprechen, da er ohne Beachtung der Vorgaben (für eine EGV ) aus dem § 15 SGB II erstellt wurde und noch nicht rechtsverbindlich sein KANN weil du noch gar keinen Leistungsbescheid vorliegen hast.

Befreit mich die illegalität des VA von der Pflicht an den Maßnahmen teilzunehmen ohne dass mir der Geldhahn abgedreht wird?

Was soll man dir "abdrehen" können, wenn du noch gar keine Leistungen bekommst, auch die finanziellen Mittel (Fahrtkosten zur Maßnahme z.B.) an Maßnahmen teilzunehmen, die das Amt dir vorschreibt, müssen dir erst mal zur Verfügung gestellt werden.

Zudem ist die Kostenfrage völlig ungeklärt, wenn du noch gar keine Leistungen bewilligt bekommen hast ... möchtest du diese Maßnahme gerne selbst bezahlen müssen ???

Wenn du Kosten hast für Vorstellungsgespräche dann stell (schriftlich / nachweislich) Anträge auf die Übernahme, DU hast kein Geld mehr dafür ...

Was das JC von dir verlangt muss auch vom JC bezahlt werden und in der Regel bekommen das nur "Leistungs-Empfänger", das bist du erst mit dem schriftlichen Bescheid.

Ein VA darf VORHER gar nicht erstellt werden, nur eine EGV könnte man schon anbieten und mit dir abschließen, das ist zulässig ... aber kostenpflichtige Verpflichtungen daraus brauchst du auch erst erfüllen, wenn du auch das Geld dafür bekommen hast.

Bringt ein Gespräch mit dem Teamleiter etwas?

Gespräche bringen in der Regel sehr wenig (zumindest solltest du dann einen Beistand dabei haben nach § 13 SGB X), die Teamleiter sind die Vorgesetzten der SB , woher glaubst du wohl bekommen die ihre Anweisungen ???
Davon gibt es nur wenige Ausnahmen, eher schon kann eine Beschwerde (schriftlich) an die JC -Geschäftsleitung was bringen oder an das KRM in Nürnberg, wenn es ein BA -JC ist.

Options-Kommunale JC unterliegen nicht den Weisungen der BA , dem SGB II unterliegen sie allerdings auch.

Bringt die Konsultation des Ombudsmanns etwas?

Gibt es bei euch noch Einen, die meisten haben doch schon wieder aufgegeben, weil sie mit diesem Sumpf auch nicht klargekommen sind ... das JC muss sich jedenfalls nicht danach richten ...

Du hast dir mit deiner Zögerlichkeit natürlich auch keinen Gefallen getan, wie es hier auch schon angemerkt wurde ... "bisher hast du ja auch überlebt" ... "sonst wärst du ja früher gekommen" ...

Habe nämlcih keine Lust Öl ins Feuer zu gießen... möchte einfach möglichst schnell eine Lösung.

Wer sich wehrt "gießt immer Öl ins Feuer", aber wenn du nur geduldig abwartest und NICHTS hinterfragst und einforderst, dann kannst du noch lange auf deinen Leistungsbescheid und das notwendige Geld für Miete und Lebensunterhalt warten.

Das Verhalten des Jobcenters kann ich mir auf jeden Fall nicht logisch erklären

Daran ist auch NICHTS "logisch" das wäre ja zu einfach und jeder wüßte sofort was er zu erwarten hat ... man will dir nicht wirklich "helfen", man möchte dich möglichst schnell wieder los werden ...

Zur Not solltest du das Sozialgericht einschalten, dafür solltest du aber wenigstens einen abgelehnten Vorschuss-Antrag und NULL Geld auf dem Konto vorweisen können.

Du bist in der rauen "sozialen" Wirklichkeit angekommen ... gut, dass du inzwischen erkannt hast, dass sich das so nur ganz Wenige "gewünscht" haben.
Wir mussten auch fast 2 Jahre Hartz 4 beziehen, weil wir krank waren / sind und an unseren (vorhandenen Arbeitsplätzen) nicht mehr tätig sein konnten.

Die DRV wollte aber trotzdem keine EM-Rente zahlen müssen, sonst war ALLES abgelaufen ... wir hatten also Arbeit, wir hatten auch Renten-Ansprüche, wir waren auch nicht "bildungsfern" mit jeweils 2 Ausbildungsberufen ... wir waren einfach nur zu KRANK, um noch (weiter) arbeiten zu können, nach bereits 35 und fast 40 aktiven Berufsjahren.

Da liest man so "pauschales" Nachplappern von dummen Sprüchen über ALGII -Empfänger nicht besonders gerne ... es ist gut, dass du das schnell korrigiert hast ... :idea:

MfG Doppeloma
 
E

ExUser 2606

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Und eine 2. SB zu Ausbildungszwecken muss man nicht dulden, Sozialdatenschutz! Erlaubt wäre der TL.
 

verzweifelt77

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Sooo,

Dank eurer lieben Hilfe bin ich bestens vorbereitet beim JC aufgetaucht und es war ein Erfolg auf ganzer Linie. Einfach nicht abwimmeln lassen und auf alle Eventualitäten vorbereitet sein

:peace:

Gegen die nicht rechtmäßige EGV gehe ich als nächstes vor, werde euch es wissen lassen :wink:

Habe das mal bei erfolgreiche Gegenwehr zusammen mit den Musterschreiben eingestellt.

https://www.elo-forum.org/erfolgreiche-gegenwehr/194053-mietbescheinigung-erfolgreich-abgewehrt-vorschuss-genehmigt-bekommen.html#post2293808

Klasse Forum!!! :cheer2:
 

RonnyX

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Ich frage mich, warum du nicht einfach das Logo des Jobcenters abgedeckt hast, diese Kopie als blanko-Vermieterbescheinigung dem Vermieter vorgelegt hast.
Wer BAFöG-Geld beantragt, wer Wohngeld beantragt. Stets werden diese Bescheinigungen gefordert.
Daraus geht nämlich als wichtigstes (und eben nicht aus dem Mietvertrag) hervor, ob man Mietschulden hat.

Aber umständlich gehts auch.

Du hast schon eine nicht rechtmäßige EGV?
 
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