Jobcenter verweigert Antragsbearbeitung trotz Einsicht aller Unterlagen!

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Sina21

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Hallo liebe Forumsmitglieder! :)

Ich bin es mal wieder.. :biggrin: Immer Ärger mit dem Jobcenter!

Kurz zur Erklärung: Der erste Termin zur Antragsabgabe war am Freitag, den 12.1. Die Sachbearbeiterin hatte zwar alle Unterlagen eingesehen, verglichen und unterschrieben, gab mir den kompletten Antrag aber wieder mit nach Hause, weil u.A. die Arbeitsbescheinigung meines ehemaligen Arbeitgebers gefehlt hat.

(Ich habe diesen unterschriebenen Antrag zur Sicherheit eingescannt, habe also einen Nachweis darüber, dass bereits zu diesem Zeitpunkt alles abgesegnet wurde.)

Noch am genannten Freitag habe ich die auszufüllende Arbeitsbescheinigung an meine ehemalige Arbeitsstelle, mit einer Frist von 5 Werktagen, hingeschickt. Meine Mitwirkungspflicht habe ich damit also erfüllt und habe es somit aus der Hand gegeben.

Der nächste Termin fand am Montag, den 15.1. statt. Wieder ging die Sachbearbeiterin (diesmal eine andere) alle Unterlagen, die ich ihr zur Einsicht gab, durch, hat verglichen, unterschrieben und -wow!- den Antrag angenommen. Sie sagte aber auch gleich, dass sie da wenig Hoffnung sieht, weil ich keine Kopien habe machen lassen, die das Jobcenter behalten darf.

Heute erhielt ich nun den Brief, den ich auch hier in den Anhang hochgeladen habe.
Mir war von Anfang an bewusst, dass das Jobcenter meckern würde, wenn ich denen keine Kopien überlasse. Aber wenn ich das richtig sehe, sind Kopien auch nicht nötig, sonst wäre die Einsicht, bei der mittlerweile schon zwei Mal geprüft wurde, ob alles stimmt, unnötig gewesen. Oder täusche ich mich da?

Alle hier geforderten Unterlagen habe ich lückenlos vorgelegt, bis auf die Abrechnung vom Januar, einfach weil ich sie selbst noch nicht habe und die Arbeitsbescheinigung, die ich aber nachweislich verschickt habe.

Wie kriege ich nun meinen Antrag durchgeboxt? Langsam weiß ich nicht mehr weiter. :icon_question:
 

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Hatte i schon geschrieben

Stimmt! Bitte verzeih :doh:


Meine Frage wäre jetzt noch in welcher Formulierung ich die Frist setzen soll. Soll bis dahin eine Zahlung seitens des JC erfolgen oder verlange ich einen Bescheid / ein Bestätigungsschreiben oder dass mein Antrag bis dahin bearbeitet werden soll? Sollte man mit Sozialgericht drohen, sollten die sich nicht melden? Oder ganz anders?
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar, schreib als Nachsatz, dass du dich nach Verstreichen der Frist ohne Reaktion gezwungen siehst, deinen Antrag gerichtlich klären zu lassen.
Wunder darfst du nicht erwarten, zuerst muss ein Bescheid ergehen, dann fließt Geld.
Und an deiner Stelle würde i die Teamleitung anschreiben,
ist manchen SB auch unangenehm.
 
[...] Wie schreibe ich die Teamleitung direkt an?

Du könntest auf einigen Schriftstücken von Deinem SB , z.B. Einladungen, mal nachschauen, ob die Teamnummer nicht Teil der E-Mailadresse ist. Bei mir ist das Fall, weiß aber nicht, wie verbindlich diese Adressenbildung ist.

Dann wäre die Adresszeile unter dem Jobcenter "- Teamleitung Team 321 -".

Und/Oder Googeln kann bei einigen Jobcentern zusätzlich helfen.
Mit Suchbegriffen wie der schon genannten Teamnummer oder dem Begriff Organigramm (z.B. "Jobcenter Ohjemine Team 666" oder "Jobcenter Golgatha Organigramm")
lässt sich unter Umständen auch gleich der Name des Ansprechpartners feststellen.
 
Im Rahmen dieses Themas entwickelte sich noch eine Diskussion, inwieweit hier der Straftatbestand des § 133 StGB (Verwahrungsbruch) hinsichtlich der schon eingereichten, aber erneut angeforderten Unterlagen einschlägig sein könnte.

Damit aber die Ursprungsfrage nicht untergeht, habe ich die Diskussionn abgetrennt. Den geneigten und interessierten Leser darf ich somit auf folgendes Thema verweisen:
Diskurs über § 133 StGB (Verwahrungsbruch) bei "verschwundenen" Unterlagen im JC

Ansonsten bitte ich weiterhin um rege Hilfestellung hinsichtlich der Ursprungsfrage. :icon_daumen:
 
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