Jobcenter verweigert Antragsbearbeitung trotz Einsicht aller Unterlagen!

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Sina21

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Hallo liebe Forumsmitglieder!

Ich bin es mal wieder.. Immer Ärger mit dem Jobcenter!

Kurz zur Erklärung: Der erste Termin zur Antragsabgabe war am Freitag, den 12.1. Die Sachbearbeiterin hatte zwar alle Unterlagen eingesehen, verglichen und unterschrieben, gab mir den kompletten Antrag aber wieder mit nach Hause, weil u.A. die Arbeitsbescheinigung meines ehemaligen Arbeitgebers gefehlt hat.

(Ich habe diesen unterschriebenen Antrag zur Sicherheit eingescannt, habe also einen Nachweis darüber, dass bereits zu diesem Zeitpunkt alles abgesegnet wurde.)

Noch am genannten Freitag habe ich die auszufüllende Arbeitsbescheinigung an meine ehemalige Arbeitsstelle, mit einer Frist von 5 Werktagen, hingeschickt. Meine Mitwirkungspflicht habe ich damit also erfüllt und habe es somit aus der Hand gegeben.

Der nächste Termin fand am Montag, den 15.1. statt. Wieder ging die Sachbearbeiterin (diesmal eine andere) alle Unterlagen, die ich ihr zur Einsicht gab, durch, hat verglichen, unterschrieben und -wow!- den Antrag angenommen. Sie sagte aber auch gleich, dass sie da wenig Hoffnung sieht, weil ich keine Kopien habe machen lassen, die das Jobcenter behalten darf.

Heute erhielt ich nun den Brief, den ich auch hier in den Anhang hochgeladen habe.
Mir war von Anfang an bewusst, dass das Jobcenter meckern würde, wenn ich denen keine Kopien überlasse. Aber wenn ich das richtig sehe, sind Kopien auch nicht nötig, sonst wäre die Einsicht, bei der mittlerweile schon zwei Mal geprüft wurde, ob alles stimmt, unnötig gewesen. Oder täusche ich mich da?

Alle hier geforderten Unterlagen habe ich lückenlos vorgelegt, bis auf die Abrechnung vom Januar, einfach weil ich sie selbst noch nicht habe und die Arbeitsbescheinigung, die ich aber nachweislich verschickt habe.

Wie kriege ich nun meinen Antrag durchgeboxt? Langsam weiß ich nicht mehr weiter.
 

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Im Prinzip hast Du ja Recht. Vorlage ist lt. Gesetz ausreichend. Aber Recht haben und Recht kriegen, sind nun mal zwei unterschiedliche Dinge.

Deshalb mein Rat spiele mit, aber zu Deinen Bedingungen.

Sprich alles schwärzen, was das JC nichts angeht und nicht zur Leistungsberechnung erforderlich ist. Wenn Du dann viele schwarze Seiten hast, dann faxe diese an Deine SB.

Nur zur Erläuterung: Beim Mietvertrag braucht der SB maximal die Angaben zur Höhe der Miete, zur Größe der Wohnung und zum Zeitpunkt der Anmietung. D. h. mein Mietvertrag hätte alle Seiten, aber außer dem Wort "Mietvertrag", meiner Anschrift und der genannten Angaben, wäre alles Andere schwarz. Dass würde ich dann vollständig rüber faxen.

Mache es mit allen Papieren, die die SB fordert. Verweise auf die zusätzliche Vorlage der Unterlagen und drucke Dir zum Schluß das qualifizierte Faxprotokoll aus.

Ich faxe solche schwarzen Blöcke immer am Wochenende, dann kann kein SB auf die Idee kommen und das Fax unterbrechen.
 
Den Mietvertrag und Mietbescheinigung, aus der hervorgeht, was Du an KdU brauchst, vorlegen zu sollen,
ist verständlich.. Die Nachweise über das Einkommen der letzten 3 Monate zu fordern, kann dazu genutzt
werden, die Verhältnisse glaubhaft darzulegen.

Die Papers, die nun von deinem ehemaligen AG gefordert werden, können also nachgereicht werden.
Du hast ihn ja dazu aufgefordert, entsprechende Formulare aus zu füllen und dessen Erfüllung ist für dich
"vom Wohlwollen Dritter abhängig".

Nur weil das Mitwirken des AG fehlt oder schlampig ist, musst Du dir den Vorenthalt von ALG nicht gefallen lassen.

Hast du die anderen Papiere vorgelegt, müsste der Antrag bearbeitet werden und das Zeugs vom
AG nach Erhalt einbezogen werden.
Du kannst ja nix dafür, wie dein Ex-AG drauf ist und das JC kann dem ja
auch Druck machen und das nicht zu
knapp. Und vergesse anbei den § 65 SGB I nicht

Darauf müsste ein "Vorläufiger Bewilligungsbescheit" kommen.
 
Den Mietvertrag und Mietbescheinigung, aus der hervorgeht, was Du an KdU brauchst, vorlegen zu sollen, ist verständlich..
Nö, Vorlage einer Mietbescheinigung ist so gar nicht verständlich.
Im Mietvertag sind i.d.R. die leistungsrelevanten Kosten der Unterkunft bereits bescheinigt. Wozu dann eine zusätzliche Bescheinigung, für etwas, was bereits durch den Mietvertrag bescheinigt ist?
Die Rechtsgrundlage zur Vorlage/Abgabe einer Mietbescheinigung würde mich doch sehr interessieren.

Und noch nebenbei erwähnt: Ein Mietvertrag ist eine rechtsichere Urkunde - eine Mietbescheinigung hat diesen Charakter nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin @Sina21,

Aus dem Mietvertrag brauchst du nur den Teil mit den Daten der Wohnungsgröße, der Kosten der Kaltmiete sowie der Kosten Neben- und Heizkosten (ggf. als Kopie) zur Verfügung stellen. Zwecks Kontrolle kannst du ja zusätzlich den kompletten Mietvertrag, nur zur Ansicht nicht zum Kopieren, mitnehmen. Eine Mitbescheinigung sollte hier irrelevant sein, denn die Ausstellung dieser würde dich beim Vermieter als Sozialleistungsempfänger stigmatisieren. Als Information hierfür dürften die Daten aus den eh noch verlangten Kontoauszügen mit den dort aufgeführten entsprechendem Zahlungsdaten des Mietverhältnis vollkommen ausreichend sein.
 
Das Jobcenter braucht die Vorlage einer Urkunde, die beweist, dass die Miete gezahlt wird und die Höhe.
Das ist z.B. durch Vorlage eines Kontoauszugs gegeben, aus dem Überweisung der Miete klar hervorgeht.
Daten des Vermieters gehen dem JC übrigens nichts an.
Hier was zum Thema Mietbescheingung.
 
Vorläufige Bewilligung beantragen wegen drohender Zahlungsunfähigkeit, schriftlich mit Fristsetzung.
Wenn keine Reaktion oder Absage ab vors Sozialgericht und eilantrag stellen.
Kannst du bei jemanden ein Darlehen bekommen?
Würde deine Erpressbarkeit aufheben.
 
...
Kannst du bei jemanden ein Darlehen bekommen?
Würde deine Erpressbarkeit aufheben.

...und die Eilbedürftigkeit vor Gericht mindern. Also Vorsicht mit einem Darlehen!

Gerichte stellen dann gerne darauf ab, das keine Eilbedürftigkeit vorliegt, weil die Existenz, vorerst, durch das Darlehen gesichert ist.
 
Tja, dann muss man sich geschickt anstellen.
Vorher mit Darlehnsgeber absprechen, dann vor Sozialgericht Antrag stellen und erst nachher sich das Darlehen überweisen lassen. Das Darlehen in der Hinterhand ist eher zur eigenen Beruhigung.
Meist kommt joce ja durch das Gericht auf Trab.
 
Hey Wow, danke für die zahlreichen Antworten!

Zunächst einmal zu dem Darlehen: Ich bin zwar im Moment nicht besonders flüssig, aber es reicht noch um einen weiteren Monat über die Runden zu kommen. Deshalb ist ein Darlehen jetzt erstmal kein Thema.

Die Mietbescheinigung wurde mir nun schon zum dritten Mal aufgezwungen, aber ich werde sie auch nach dem 100ten Versuch seitens JC nicht von meinem Vermieter ausfüllen lassen. Das ist nun wirklich kein Muss und wie bereits von @vidar erwähnt wurde, könnte sich dies zu meinem Nachteil auswirken.

So. Nun zum eigentlichen Problem: Ich komme also nicht darum herum meine Unterlagen (natürlich in Form von geschwärzten Kopien) dem JC zur Verfügung zu stellen?
Oder gibt es die Möglichkeit mich, z. B. an das Sozialgericht zu wenden und dort das JC zur Zahlung zu bewegen?


PS: Ein Fax besitze ich leider nicht. Hätte die Unterlagen, wenn dann per Post (Einschreiben) verschickt.
 
Hast du eine FritzBox?
Denn darin ist eine Faxfunktion eingebaut, man muss es nur einrichten.
Aus Gründen der Beweissicherung rate ich zur Verwendung der FritzFax Software, da man dort einen qualifizierten Sendebericht ausdrucken lassen kann (auch später noch).
 
... FritzBox? darin ist eine Faxfunktion eingebaut
Wobei hier der Versand leider nur auf 2 Seiten pro Auftrag begrenzt ist. Ich habe es bisher noch nicht erreicht, mehrere Seiten über die integrierte Fritzbox - Lösung auf einmal abzusetzen. Sollte jemand hier eine Lösung haben, dann freue ich mich um einen Hinweis (ggf. anderes Forum)
 
Günstige Faxgeräte gibt es ab 30 EUR und im Secondhand auch größere, andernfalls gibt es auch kostenfreie Faxdienste im Internet.

Eventuell auch etwas mehr Geld in ein MFC von Bruder investieren, die sind die beste Alternative an MultiFunktionsDruckern.

In meinen Augen das beste Mittel um ungestört, beweissichere Anträge und Schriftstücke an Ämter und solche, die es sein wollen, zu übersenden.

Unterlagen per Briefpost ist die schlechteste und dümmste Variante. Der Verlust ist vorprogrammiert. Selbst mit Rückschein und Einschreiben.
 
PS: Ein Fax besitze ich leider nicht. Hätte die Unterlagen, wenn dann per Post (Einschreiben) verschickt.

Ich hab dafür ein Konto bei Sipgate eingerichtet, mit Minimalbetrag aufgeladen und benutze das als Fax Online, geht einfach und Sendebericht bekomm ich per email.

Die Seiten müssen lediglich als PDF vorliegen, ich hab schon 18! Seiten auf einen Schlag versendet. Mit z.b. dem kostenlosen Open Office kann ich die Dokumente einfügen und dann als PDF exportieren, anschliessend in einem Rutsch verschicken.
 
Ich würde schriftlich Antrag auf vorläufige Bewilligung stellen,Paragraphen dazu schreiben.
Frist zehn Tage, Begründung die notwendigen
Unterlagen liegen vor, für dieForderung nach weiteren Unterlagen sollen sie dir gemäß ihrer Auskünftspflicht, die rechtliche Grundlage und Rechtsprechung der Sozialgerichte natürlich schriftlich zu kommen lassen.
Und das einige Unterlagen erst im Februar vorliegen.
Falls sie bis dahin nicht in die Pötte kommen, direkt zum Sozialgericht gehen, Eilantrag stellen, da ja in zwei Wochen
Zahlung der Miete etc. nicht mehr gesichert ist, dann hast du Deine Kontoauszüge dabei.
Wennn man höflich, aber bestimmt auftritt, so mein
Eindruck, versuchen sie nicht alles.
Es ist gut, dass du dir nicht alles gefällen lässt.
Ach noch vergessen, schreib, doch auch mal die Teamleitung mit Fristsetzung an, wie sie sich erklären, dass die Unterlagen, die du rechtlich nur vorlegen musst, schon zum 3 Mal gefordert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
So, ich bin jetzt nochmal alle erwähnten Punkte durchgegangen. Danke nochmal für eure Hilfe! Das ist echt toll

Nun habe ich ein Schreiben aufgesetzt. Was haltet ihr davon?
Habe ich noch irgendwas vergessen oder fällt euch noch etwas dazu ein?
 

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Nur so am Rande:
Wenn irgendetwas in deinen Schreiben zu korrigieren sein sollte, meinst du, daß irgendjemand Lust darauf hat, Texte aus (d)einem Foto abzutippen, um sich darauf zu beziehen?
Wer Hilfe (für lau) will, sollte den Ratgebern zu-arbeiten und sie nicht mit unnötiger Mehrarbeit abschrecken.
Bei Behördenschreiben ists manchmal unvermeidlich - aber DEN Text hast du doch sicher als Copy & Paste Version auf deiner Festplatte....
 
Nur so am Rande:
(.........................)

Danke für den Tipp! Mir ging's hier aber nicht darum, dass jemand das Schreiben korrigiert (sowas würde ich nie verlangen), sondern darum ob alle wichtigen Informationen enthalten sind oder ob ich etwas vergessen habe usw.

Wann willst du den Geld bekommen?
FRISTSETZUNG!

Da hast du absolut recht! Wie lange darf / sollte man denn so eine Frist setzen?
 
Mir ging's hier aber nicht darum, dass jemand das Schreiben korrigiert (sowas würde ich nie verlangen), ...
Du wäres nicht der erste, der um eine mögliche Korrektur bittet - was doch keine Schande ist ...
Z.B.:
2. Absatz Satz 1
Hier müsste es heißen: "..., jedoch habe ich das Fehlen dieser Unterlagen nicht zu verantworten". (statt: zu verursachen)
 
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