Jobcenter verlangt Wegeunfähigkeit, mein Arzt will so eine Bescheinigung nicht ausstellen, wer weiß Rat?

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HattemaleinWald

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Hallo liebe Elo user,

Das JC weiß das ich Krank bin. Ich habe eine AU vom Arzt bekommen, aber das JC verlangt eine Wegeunfähigkeit Bescheinigung.
Ich hatte gestern nochmal einmal Telefonat mit dem Arzt geführt und er meinte Krank ist Krank und weigerte sich eine Wegeunfähigkeits Bescheinigung auszustellen.

Was kann ich also nun tun um nicht sanktioniert zu werden ?
 

Sonne11

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AW: JC verlangt Wegeunfähigkeit

Dem JC die Antwort des Arztes so mitteilen und zugleich:

Nach §13-15 SGB I konkret fragen und schriftliche Antwort fordern (wirst Du eh nicht bekommen), welches Standard Formular laut JC dafür vorgesehen ist?
Was an der AU das JC genau anzweifelt?
Waum das JC die AU als Bescheinigung nicht akzeptiert?
Wer, mit welcher Ausbildung es anzweifelt?
Ob es bei jedem Elo verlangt wird?
Ob es in ganz Deutschland von den Elo gefordert wird?
Wo eine WUB im SGB steht?
Warum sich das JC nicht an das SGB hält?
Warum das JC nicht das SGB wie vorgesehen anwendet?
Warum es eine persönliche Vorsprache des Elo fordert?
Was will SB beim Termin genau besprechen, was SB nicht schriftlich machen könnte?
Ob eine schriftliche Klärung stattfinden kann?

.........
Frage: wie lange geht die AU ? Tage? Wochen? Schon lange AU ?

Deine Frage: Um nicht sanktioniert zu werden, musst du erscheinen.
 

Vidya

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AW: JC verlangt Wegeunfähigkeit

Was kann ich also nun tun um nicht sanktioniert zu werden ?

In § 275 Abs. 1a SGB V werden Regelbeispiele
beschrieben, unter deren Voraussetzungen Zweifel an der
attestierten Arbeitsunfähigkeit bestehen. Sach Dir mal im Internet an, ob du zu dieser Gruppe gehören könntest -und damit Zweifel bestehen könnten, wodurch die WUB berechtigt wäre.

Wenn, nicht, dann stelle einen Antrag auf Auskunft -mit den Fragen -wie von User @Sonne11 vorgeschlagen und schreibe, das die Voraussetzungen der oben genannten Regelbeispiele nicht zutreffen -und die WUB deshalb nicht erforderlich ist.

Wenn keiner der Regelbeispiele bei Dir aktuell vorliegen, dann sehe ich auch keine Grundlage für eine Sanktion. Es sei denn, die WUB Vorlage wird in Deiner EinV oder einem VA generell gefordert.
 

HattemaleinWald

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AW: JC verlangt Wegeunfähigkeit

Ich hatte Anfang Somemr eine Einladung erhalten und den Termin hielte ich ein.

Meine SB meinte ich sei nicht Arbeitsfähig und sollte mich von einem bestimmten Arzt untersuchen lassen, aber da kam bis heute noch kein Schrieb oder Einladung.

Mitten im Sommer hatte ich eine Operation, dies wurde stationär gemacht und ich bekam nur eine AU ohne Legebescheinigung, weil ich am selben Tag noch nach Hause durfte.

Vielleicht ist dies der Grund warum die an mir Zweifeln.
In der Brief steht nur das ich zum Gespräch eingeladen werden soll, sonst steht da keine weitere Information.

zurzeit habe ich keine EGV , weil die alte "abgelaufen" ist.
Meine AU geht noch über 1 Woche.
 

Vidya

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AW: JC verlangt Wegeunfähigkeit

In der Brief steht nur das ich zum Gespräch eingeladen werden soll, sonst steht da keine weitere Information..

Hast du die AU nach Erhalt der Einladung bekommen? Dies würde dann ein Kriterium des Zweifels des Jobcenters mit begründen.
Ich sagte Dir -schau Dir die Kriterien im Internet an.

Wenn das Jobcenter übrigens Zweifel an Deiner Arbeitsfähigkeit haben sollte -dann kann es Dich jederzeit zum medizinischen Dienst einladen. Ansonsten ist es nur Geschwafel.
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Ich hatte gestern nochmal einmal Telefonat mit dem Arzt geführt und er meinte Krank ist Krank und weigerte sich eine Wegeunfähigkeits Bescheinigung auszustellen.
Wo er Recht hat, hat er Recht.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage, nach der ein JC so eine WUB fordern darf.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage, nach der ein Arzt verpflichtet wäre so eine WUB auszustellen.
Es gab mal ein Einzelfallurteil vom BSG , wo eine solche Wegeunfähigkeitsbescheinigung abgesegnet wurde - auf Basis der Rechtslage von 2007, die so nicht mehr existiert (Neufassung des § 56 SGB II zum 01.01.2009).
Die JC haben da einen Quasi-Standard draus gemacht, dass die Gesetzeslage das nicht hergibt wurde und wird dabei ignoriert.
Wenn dein SB die AU anzweifelt, darf er dich nach § 56 SGB II zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK ) schicken, für abweichende / weitergehende Forderungen fehlt die gesetzliche Grundlage.
Das erwähnte BSG -Urteil kam zustande, weil:
a) die MDK -Sache damals noch nicht im Gesetz stand, also quasi eine Gesetzeslücke bestand und
b) ein "superschlauer" Elo immer passend zu Terminen krank geschrieben war, was natürlich auch dem dümmsten SB irgendwann mal auffällt.
https://www.elo-forum.org/2077579-post7.html
 

Hexe45

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Ui hier lese ich ja wieder mein Lieblingsthema.

Schließe mich da dagobert an. Wo mein Berufskollege Recht hat hat er Recht.
Wie ich ja schon oft hier geschrieben habe- ich stelle dieses Dinger auch nicht aus.
Jetzt wäre es noch besser dein Doctor macht das dem JC via Telefon klar.

Ich habe seither vor solchen Ansinnen an meine Pat. weitestgehend Ruhe.
Auch wenn ich die Kolleg/Innen verstehen kannn, wenn sie den Aufwand scheuen sich zur richtigen Ansprechperson durchzutelefonieren.
 

HattemaleinWald

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Also was soll ich meiner Sachberaterin mitteilen oder dem JC nun schreiben ?

Ich brauche ja schriftlich etwas damit ich denen das vorlegen kann das mein Arzt mir keine WUB aushändigt, weil ich denke nicht das die mir das glauben, wenn ich schreibe Arzt hat nein am Telefon gesagt.
 

DonOs

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Also was soll ich meiner Sachberaterin mitteilen oder dem JC nun schreiben ?

Das du einen Termin beim ärztlichen Dienst haben möchtest, sollte es dafür Gründe geben denn eine Untersuchung "ins Blaue hinein" dürfte sich als zumindest rechtlich bedenklich darstellen. Du hattest nämlich geschrieben:

Meine SB meinte ich sei nicht Arbeitsfähig

Liegen denn Anzeichen für eine Untersuchung vor oder will das das Amt einfach machen?

Dem Amt würde ich unter Kostennote (Porto/Briefumschlag...) mitteilen, daß dein Arzt gedenkt, keine sogenannte Fantasiebescheinigung auszustellen und sich die Unverfrorenheit energisch verbittet, dazu die angesprochenen Punkte von Sonne11 Punkt
 
E

ExUser 2606

Gast
In § 275 Abs. 1a SGB V werden Regelbeispiele
beschrieben, unter deren Voraussetzungen Zweifel an der
attestierten Arbeitsunfähigkeit bestehen. Sach Dir mal im Internet an, ob du zu dieser Gruppe gehören könntest -und damit Zweifel bestehen könnten, wodurch die WUB berechtigt wäre.

So ein Quatsch. Wenn das JC Zweifel an der AU hat, darf es den HE zum MDK schicken und sonst gar nichts.
 
E

ExitUser

Gast
So ein Quatsch. Wenn das JC Zweifel an der AU hat, darf es den HE zum MDK schicken und sonst gar nichts.
Nutzt ja nicht viel, denn zum Meldetermin muss er dann erst mal trotzdem, oder bekommt halt Stress, gegen eine Sanktion zu klagen.

Wenn er das nicht will, braucht er eine Lösung.
Die wäre eine WUB , auch wenn diese Fantasiebescheinigung im Grunde abzulehnen ist.

Pest oder Cholera, denn eine Sanktion wird sicher kommen, wenn keine WUB vorgelegt wird. Also muss man dagegen klagen.
Genau das ist ja das Perfide an diesem dreckigen Spiel. :icon_motz:
 
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