Hallo Leidensgenossen,
meine Mutter kämpft zu Zeit mit der Jobcenter um ihre Nachzahlung der Heizkostenabrechnung. Sie bezahlt monatlich 50,- € Abschlag an dern Vermieter, der wenn das Öl leer ist, Nachschub ordert. Dann wird gleich eine Abrechnung gemacht, also die Abschlagszahlungen seit der letzten Lieferung mitberücksichtigt. Daher erfolgt keine jährliche Abrechnung. An den Öltanks "hängt" nur die Wohnung meiner Mutter. Nun ist es so, dass meine Mutter für den letzten Abrechnungszeitraum, seit Okt. 2005, knapp 800,- € nachzahlen soll. Sie leidet an diversen Krankheiten und hat dadurch bedingt ein erhöhtes Kälteempfinden, dass auch ärztlich attestiert ist. Sie sitzt bei 25° C Raumtemperatur da, mit 2 Hosen und 2 Pullis, dicken Socken und noch zugedeckt und friert. Ist zwar schwer zu glauben, aber ist leider so.
Nun hat sie von der zuständigen Jobcenter ein Schreiben erhalten, dass sie, ich zitiere aus dem Schreiben der Jobcenter, "Ölstandszeiger oder ähnliches" installieren lassen soll, bei dem der jährliche Verbrauch abgelesen werden kann.
Nun die Frage aller Fragen: Kann die Jobcenter das verlangen, wer bezahlt die Kosten? Die Vermieter stimmen so einem Teil zu, aber nur unter der Vorraussetzung dass meine Mutter bzw. die Jobcenter das zahlt. Weil nur ein Haushalt an den Öltanks angeschlossen ist, sind die Vermieter mit der bisherigen Lösung immer gut gefahren.
Nun frage ich mich, von was soll das eine ALG II Empfängerin, die monatlich ca. 150,00 € zur Linderung ihrer Schmerzen und zu einem etwas besseren Wohlbefinden investieren muss, bezahlen???
Über antworten freut sie sich bereits jetzt, da ihr das ganze doch ziemlich an die Substanz geht. Zumal die Vermieter schon mit Kündigung gedroht haben.
Gruß
Markus
meine Mutter kämpft zu Zeit mit der Jobcenter um ihre Nachzahlung der Heizkostenabrechnung. Sie bezahlt monatlich 50,- € Abschlag an dern Vermieter, der wenn das Öl leer ist, Nachschub ordert. Dann wird gleich eine Abrechnung gemacht, also die Abschlagszahlungen seit der letzten Lieferung mitberücksichtigt. Daher erfolgt keine jährliche Abrechnung. An den Öltanks "hängt" nur die Wohnung meiner Mutter. Nun ist es so, dass meine Mutter für den letzten Abrechnungszeitraum, seit Okt. 2005, knapp 800,- € nachzahlen soll. Sie leidet an diversen Krankheiten und hat dadurch bedingt ein erhöhtes Kälteempfinden, dass auch ärztlich attestiert ist. Sie sitzt bei 25° C Raumtemperatur da, mit 2 Hosen und 2 Pullis, dicken Socken und noch zugedeckt und friert. Ist zwar schwer zu glauben, aber ist leider so.
Nun hat sie von der zuständigen Jobcenter ein Schreiben erhalten, dass sie, ich zitiere aus dem Schreiben der Jobcenter, "Ölstandszeiger oder ähnliches" installieren lassen soll, bei dem der jährliche Verbrauch abgelesen werden kann.
Nun die Frage aller Fragen: Kann die Jobcenter das verlangen, wer bezahlt die Kosten? Die Vermieter stimmen so einem Teil zu, aber nur unter der Vorraussetzung dass meine Mutter bzw. die Jobcenter das zahlt. Weil nur ein Haushalt an den Öltanks angeschlossen ist, sind die Vermieter mit der bisherigen Lösung immer gut gefahren.
Nun frage ich mich, von was soll das eine ALG II Empfängerin, die monatlich ca. 150,00 € zur Linderung ihrer Schmerzen und zu einem etwas besseren Wohlbefinden investieren muss, bezahlen???
Über antworten freut sie sich bereits jetzt, da ihr das ganze doch ziemlich an die Substanz geht. Zumal die Vermieter schon mit Kündigung gedroht haben.
Gruß
Markus