Jobcenter verlangt Verbrauchsmesser bei Heizöl

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MarkusK

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Hallo Leidensgenossen,

meine Mutter kämpft zu Zeit mit der Jobcenter um ihre Nachzahlung der Heizkostenabrechnung. Sie bezahlt monatlich 50,- € Abschlag an dern Vermieter, der wenn das Öl leer ist, Nachschub ordert. Dann wird gleich eine Abrechnung gemacht, also die Abschlagszahlungen seit der letzten Lieferung mitberücksichtigt. Daher erfolgt keine jährliche Abrechnung. An den Öltanks "hängt" nur die Wohnung meiner Mutter. Nun ist es so, dass meine Mutter für den letzten Abrechnungszeitraum, seit Okt. 2005, knapp 800,- € nachzahlen soll. Sie leidet an diversen Krankheiten und hat dadurch bedingt ein erhöhtes Kälteempfinden, dass auch ärztlich attestiert ist. Sie sitzt bei 25° C Raumtemperatur da, mit 2 Hosen und 2 Pullis, dicken Socken und noch zugedeckt und friert. Ist zwar schwer zu glauben, aber ist leider so.

Nun hat sie von der zuständigen Jobcenter ein Schreiben erhalten, dass sie, ich zitiere aus dem Schreiben der Jobcenter, "Ölstandszeiger oder ähnliches" installieren lassen soll, bei dem der jährliche Verbrauch abgelesen werden kann.

Nun die Frage aller Fragen: Kann die Jobcenter das verlangen, wer bezahlt die Kosten? Die Vermieter stimmen so einem Teil zu, aber nur unter der Vorraussetzung dass meine Mutter bzw. die Jobcenter das zahlt. Weil nur ein Haushalt an den Öltanks angeschlossen ist, sind die Vermieter mit der bisherigen Lösung immer gut gefahren.
Nun frage ich mich, von was soll das eine ALG II Empfängerin, die monatlich ca. 150,00 € zur Linderung ihrer Schmerzen und zu einem etwas besseren Wohlbefinden investieren muss, bezahlen???


Über antworten freut sie sich bereits jetzt, da ihr das ganze doch ziemlich an die Substanz geht. Zumal die Vermieter schon mit Kündigung gedroht haben.


Gruß

Markus
 
MarkusK meinte:
Hallo Leidensgenossen,

meine Mutter kämpft zu Zeit mit der Jobcenter um ihre Nachzahlung der Heizkostenabrechnung. Sie bezahlt monatlich 50,- € Abschlag an dern Vermieter, der wenn das Öl leer ist, Nachschub ordert. Dann wird gleich eine Abrechnung gemacht, also die Abschlagszahlungen seit der letzten Lieferung mitberücksichtigt. Daher erfolgt keine jährliche Abrechnung. An den Öltanks "hängt" nur die Wohnung meiner Mutter. Nun ist es so, dass meine Mutter für den letzten Abrechnungszeitraum, seit Okt. 2005, knapp 800,- € nachzahlen soll. Sie leidet an diversen Krankheiten und hat dadurch bedingt ein erhöhtes Kälteempfinden, dass auch ärztlich attestiert ist. Sie sitzt bei 25° C Raumtemperatur da, mit 2 Hosen und 2 Pullis, dicken Socken und noch zugedeckt und friert. Ist zwar schwer zu glauben, aber ist leider so.

Nun hat sie von der zuständigen Jobcenter ein Schreiben erhalten, dass sie, ich zitiere aus dem Schreiben der Jobcenter, "Ölstandszeiger oder ähnliches" installieren lassen soll, bei dem der jährliche Verbrauch abgelesen werden kann.

Nun die Frage aller Fragen: Kann die Jobcenter das verlangen, wer bezahlt die Kosten? Die Vermieter stimmen so einem Teil zu, aber nur unter der Vorraussetzung dass meine Mutter bzw. die Jobcenter das zahlt. Weil nur ein Haushalt an den Öltanks angeschlossen ist, sind die Vermieter mit der bisherigen Lösung immer gut gefahren.
Nun frage ich mich, von was soll das eine ALG II Empfängerin, die monatlich ca. 150,00 € zur Linderung ihrer Schmerzen und zu einem etwas besseren Wohlbefinden investieren muss, bezahlen???


Über antworten freut sie sich bereits jetzt, da ihr das ganze doch ziemlich an die Substanz geht. Zumal die Vermieter schon mit Kündigung gedroht haben.


Gruß

Markus

Ich denke nicht, daß man so einer Aufforderung nachkommen muß, wenn das Amt nicht für die Kosten aufkommen will.

Sonst dürften ja auch keine Warmmieten bezahlt werden... auch da müßte dann der Einbau von Meßgeräten verlangt werden.

Ich würde da einen Anwalt einschalten. Denn die bisherige Lösung erachte ich für ausreichend.

Gruß aus Ludwigsburg
 
Wenn die Jobcenter dies von deiner Mutter verlangt, ist der Akt schriftlich festzuhalten, bei Entstehung von Kosten sind diese vom Auftragsgeber zu tragen, sprich die Jobcenter.

Wenn deine Mutter laut ärztl. Unterlagen einen höheren Wärmebedarf hat, ist dieser gemäss §22 Abs. 1 SGBII von der Jobcenter zu übernehmen.
 
Ölverbrauchsmesser ? So langsam drehen die völlig durch.

Vergeßt nicht darauf zu bestehen, daß das Teil auch geeicht ist und das Eichamt einmal jährlich vorbeikommt. Außerdem müßte man den Tank dann auch verblomben.

Ich würde es einfach machen - mich zu einem Verbrauchsmesser bereiterklären, falls die Jobcenter den Auftrag, die Abwicklung und die Kosten übernimmt.

Aber was soll so ein Verbrauchsmesser überhaupt ? Öl wird meines Wissens nach Lieferung voll bezahlt und nicht nach Verbrauch.

Außerdem wie wäre es mit einem Lieferungsmessgerät ? Der Wunschtraum vieler Ölkäufer, weil die Tankwagenfahrer ja manchmal auch nur Luft abrechnen.

Vielleicht will die Jobcenter ein paar 0EJ losjagen, die täglich Öl anliefern - am Wochenende muß man halt frieren.

Insgesamt gesagt : typisch Jobcenter - operative Hektik, ersetzt geistige Windstille
 
Danke schonmal für Eure Antworten. Wir werden das dann wohl mal so handhaben, dass wir den Jobcenter ein Briefchen senden und mitteilen, dass der Installation eines "Ölstandsanzeigers oder ähnlichem" nichts im Wege steht, vorausgesetzt die Jobcenter übernimmt die Kosten. Vor allem wollen wir wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage die den Mist haben wollen. Da bin ich ja jetzt mal schon gespannt, auf welchen §§ das beruhen soll :hihi:


Mit "schwitzenden" Grüßen



Markus
 
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