Mueller1852
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Hatte glaube ich wegen der Thematik schon mal ein Thread eröffnet, finde dies aber nicht mehr.
War letzten Monat 2 Tage arbeiten und nun möchte das JC als Nachweis eine Einkommensbescheinigung, was in Ordnung ist aber die verlangen nun auch wieder mal den kompletten Arbeitsvertrag. Ich möchte dem JC nicht jeden Monat meinen Arbeitsvertrag vorlegen.
Mal wurde auch nur die Einkommensbescheinung und ein Kontoauszug verlangt, was ich auch ohne bedenken eingereicht habe aber jeden Monat den AV einzureichen sehe ich nicht ein. Sollte ich dem JC einfach nur mitteilen das ich den AV aus Datenschutzgründen nicht herausgebe und die Einkommensbescheinung als Nachweis langt? Selbst Kontoauszüge sind wie ich finde unnötig, aus der Einkommensbescheinigung gehen meiner Meinung nach alle wichtigen Daten hervor.
War letzten Monat 2 Tage arbeiten und nun möchte das JC als Nachweis eine Einkommensbescheinigung, was in Ordnung ist aber die verlangen nun auch wieder mal den kompletten Arbeitsvertrag. Ich möchte dem JC nicht jeden Monat meinen Arbeitsvertrag vorlegen.
Mal wurde auch nur die Einkommensbescheinung und ein Kontoauszug verlangt, was ich auch ohne bedenken eingereicht habe aber jeden Monat den AV einzureichen sehe ich nicht ein. Sollte ich dem JC einfach nur mitteilen das ich den AV aus Datenschutzgründen nicht herausgebe und die Einkommensbescheinung als Nachweis langt? Selbst Kontoauszüge sind wie ich finde unnötig, aus der Einkommensbescheinigung gehen meiner Meinung nach alle wichtigen Daten hervor.