kinghannes
Elo-User*in
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Hallo,
ich habe am 08.10.2018 eine befristete Vollzeitstelle angenommen (40h - 10€ brutto befristet bis 28.12.2018)
Dazu habe ich das Jobcenter telefonisch informiert.
1 Woche später habe ich folgenden Brief erhalten:
Dazu schreibt das Jobcenter folgendes:
"Sehr geehrter Herr .... ,
Sie haben uns über die Aufnahme eines Arbeits/Beschäftigungsverhältnisses informiert. Das hieraus erzielte Einkommen hat Einfluss auf die Höhe der Leistungsgewährung bzw. können die Anspruchsvoraussetzungen sogar wegfallen.
1. (Wie sollte es bei einem Vollzeitjob mit 40h einen Anspruch auf Hartz4 geben? Ergibt für mich Null Sinn)
Sie erhalten deshalb die entsprechenden Unterlagen. Die Einkommensbescheinigung lassen Sie bitte durch Ihren Arbeitgeber ausfüllen.
Veränderungsmitteilung
Einkommensbescheinigung
Einkommensnachweis
Bitte reichen Sie die vollständig ausgefüllten Unterlagen SCHNELLSTMÖGLICH wieder bei Ihrem Jobcenter ein."
2.(Was bedeutet SCHNELLSTMÖGLICH? Muss das Jobcenter mir nicht eine genaue Frist setzen??)
Also mein Problem ist eigentlich, dass ich meinen neuen AG nicht mit diesem Wisch nerven möchte. Ich verdiene über 1200 € und bin somit nicht mehr auf irgendeinen Leistungsanspruch angewiesen... (Vorher bekam ich Hartz4 + 250€ KDU)
Muss ich meinen AG diesen Zettel ausfüllen lassen?
Ich denke das JC will diese Einkommensbescheinigung, um das Zuflussprinzip anzuwenden und meine Leistungen die ich für Oktober bekommen habe zurückzufordern..
3.Aber reicht es nicht dann aus, wenn ich dem JC einen Kontoauszug + meine Lohnabrechnung schicke, sobald ich diese erhalte?
Wie schon oben beschrieben möchte ich meinem AG damit nicht auf die Nerven gehen, auch weil ich einfach nicht möchte, dass er weiß, dass ich vorher Hartz4 bezogen habe (Darüber haben wir nicht gesprochen bei der Einstellung)
Was passiert, wenn ich diese Einkommensbescheinigung ignoriere und dem JC nur meinen Lohnzettel + Kontoauszug mitteile?
Vielen Dank.
ich habe am 08.10.2018 eine befristete Vollzeitstelle angenommen (40h - 10€ brutto befristet bis 28.12.2018)
Dazu habe ich das Jobcenter telefonisch informiert.
1 Woche später habe ich folgenden Brief erhalten:
Dazu schreibt das Jobcenter folgendes:
"Sehr geehrter Herr .... ,
Sie haben uns über die Aufnahme eines Arbeits/Beschäftigungsverhältnisses informiert. Das hieraus erzielte Einkommen hat Einfluss auf die Höhe der Leistungsgewährung bzw. können die Anspruchsvoraussetzungen sogar wegfallen.
1. (Wie sollte es bei einem Vollzeitjob mit 40h einen Anspruch auf Hartz4 geben? Ergibt für mich Null Sinn)
Sie erhalten deshalb die entsprechenden Unterlagen. Die Einkommensbescheinigung lassen Sie bitte durch Ihren Arbeitgeber ausfüllen.
Veränderungsmitteilung
Einkommensbescheinigung
Einkommensnachweis
Bitte reichen Sie die vollständig ausgefüllten Unterlagen SCHNELLSTMÖGLICH wieder bei Ihrem Jobcenter ein."
2.(Was bedeutet SCHNELLSTMÖGLICH? Muss das Jobcenter mir nicht eine genaue Frist setzen??)
Also mein Problem ist eigentlich, dass ich meinen neuen AG nicht mit diesem Wisch nerven möchte. Ich verdiene über 1200 € und bin somit nicht mehr auf irgendeinen Leistungsanspruch angewiesen... (Vorher bekam ich Hartz4 + 250€ KDU)
Muss ich meinen AG diesen Zettel ausfüllen lassen?
Ich denke das JC will diese Einkommensbescheinigung, um das Zuflussprinzip anzuwenden und meine Leistungen die ich für Oktober bekommen habe zurückzufordern..
3.Aber reicht es nicht dann aus, wenn ich dem JC einen Kontoauszug + meine Lohnabrechnung schicke, sobald ich diese erhalte?
Wie schon oben beschrieben möchte ich meinem AG damit nicht auf die Nerven gehen, auch weil ich einfach nicht möchte, dass er weiß, dass ich vorher Hartz4 bezogen habe (Darüber haben wir nicht gesprochen bei der Einstellung)
Was passiert, wenn ich diese Einkommensbescheinigung ignoriere und dem JC nur meinen Lohnzettel + Kontoauszug mitteile?
Vielen Dank.