Atlantis
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Jobcenter hält sich nicht an das Existenzminimum in der BG Heizkostenanrechnung.
Mein Mann ist voll Erwerbsunfähigkeitsrentner auf Dauer, er ist vom Bezug von Alg II ausgeschlossen (kraft Gesetz, steht im SGB II), somit bekomm NUR ich Leistungen und die Miete und damit auch die Heizkosten weil wir eine BG sind , er könnte die Hälfte der Heizkosten aus seiner Rente selber zahlen, seine Rente ist höher als sein voriger Anspruch auf Alg II, nun werden im die Heizkosten aus seiner Rente nicht belassen da das Jobcenter im von seiner Rente eine zu hohen Einkommensüberhang abzieht und mit meinem ALG II Anspruch verrechnet, ich bekomme vom Jobcenter nur noch 97 Euro KDU ohne Heizkoste die werden mir im für die Heizperiode immer extra Gezahlt und noch 38 Euro zum Lebensunterhalt.
Sein Bedarf dem ihm das Jobcenter nach Abzug des Einkommensüberhangs als Rentner belässt enthält keine Heizkosten. Heizkosten wurden immer für den Zeitraum Oktober bis April Gewährt jeder bekam vom Jobcenter 50 % der Heizkosten da wir das Heizöl selber Tanken.
Nun verweisen die mein man immer wieder auf den Sozialhilfe Grundsicherungsträger bei dem
Er sein Anteil für Heizkosten Beantragen soll, somit beschneidet im das Jobcenter sein Grundsicherung zu der auch Heizkosten gehören da sie ihm zu viel als Überhang von seiner Rente Anrechnen kann er somit sein Anteil nicht selber aus der Rente für Heizkosten aufbringen
Das kann doch nicht wahr sein ihn auf die Sozialhilfe zu Verweisen.
Nur schreiben die immer er soll beim Sozialamt eine Aufstockung beantragen, wie soll er sich verhalten.
Liebe grüße
heute mal von Petra