Jobcenter und Firma zahlt Fahrtgeld ( Benzingeld ) Kurierfahrer,

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raim792

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Hallo,
Ich melde mich nach sehr langer Zeit zurück. Es gab lange Zeit keine Probleme mit Jobcenter. Über lange Zeit wurde bei mir alles richtig berechnet und Fahrtgeld von Firma nicht mit angerechnet. Aber nun gibt es ein riesen Problem. Neue Sachbearbeiterin Leistungsabteilung hat einfach das Fahrtgeld von Firma mit angerechnet.Auf einmal wird behauptet das sei rechtens und dadurch sol ich jetzt fast 600 Euro nachbezahen. Meine Firma zahlt 160,92 Euro Fahtgeld für meine Tägliche Arbeit mit Privat Auto an mich. Genau genommen ist das für meine Arbeit Benzingeld. Von meiner Firma wurde das Fahtgeld immer extra vermekt so das über ein langen Zeitraum keine Probleme gab. Unterlagen Jobcenter und Abrechnung Firma mit angeheftet Anhang.
Ich möchte , will natürlich in Widerspruch gehen. Bloß weiß nicht wie ich das schreiben sol?
" Fahrtkosten vom Arbeitgeber sind kein Einkommen" auf diesen Satz hin wurde ich nur ausgelacht und das gleiche dumme geplapper immer ich kan ja in Widerspruch gehen.
Weiß einer nun ob dieser Satz "Fahrtkosten vom Arbeitgeber sind kein Einkommen" bestand hat in SGB 2 oder irgend eine gesetzliche Grundlage gibt? Worauf ich mein Widerspruch bauen kann. Genau so, ich denke ich habe 1 Monat Widerspruchsfrist? Eigenartigerweise sol ich aber bis 08.10.2017 aufgefordert zu zahlen? ( Siehe Anhang ). Die Schreiben hatte ich am 22.09.2017 erhalten.
Genauso mein Bewillgungs bescheid von März 2017 wurde einfach aufgehoben und mit mein Fahrtgeld Firma neu berechnet so das eine hohe Forderung enstand die ich bezahlen sol? Anmerkung noch, ich schicke jeden Monat meine Gehaltsabrechnungen und Verdienstbescheinigung Jobcenter. Aber Jobcenter berechnet nur alle halbe Jahr neu. Und nach der neu Berechnung Jobcenter stünden mir nur noch 19.27 von März 2017 - September 2017 zu. Weil eben man hat das Fahrtgeld einfach mit angerechnet gehabt.
Nach den neuen Leistngsbescheid zahlen die ab 01.10.2017 auch nur noch 19.27 . Nochmal, Jobcenter behaupet sei rechtens Fahrtgeld Firma nachträglich mit anzurechnen und nun von mir Geld zu Fordern. Rechtens nun ja oder nein? Bitte um Antwort.
 

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Cosima

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Gemäß § 670 BGB ist das Kilometergeld eine Aufwandsentschädigung des Arbeitgebers.

https://www.elo-forum.org/alg-ii-wi...chs-wegen-aufrechnung-habe-denkfehler-jc.html

Lies dir bitte das Urteil des SG Kiel durch, dort findest du Begründungen.

Dazu gibt es noch 2 andere Urteile

SG Schwerin vom 10.0.2015 S 15 AS 1947/13

SG Detmold vom 18.9.2014 S 18 AS 871/12

Mir wurde auch das Fahrgeld angerechnet, ich musste letztendlich klagen und habe gewonnen.
 

raim792

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Danke für die Information.
Ich habe noch eine Frage dazu. Wen Wiederspruch engelegt, ruht das ganze bis zur Endgültigen Entscheidung ja oder nein?

Das ist ja jetzt, durch die Anrechnung des Fahrtgeldes sol ich fast 600 Euro auf einmal nachzahlen?

Und habe ich nach Rechtsfolgebelehrung Jobcenter, nun 1 Monat Wiederspruchsfrist ja oder nein?

Ich frage das letzte, weil 22.09.2017 erhalten Schreiben und wurde aufgefordert bis zum 08.10.2017 zu bezahlen. Ist aber kein Monat und der 08.10.2017 ist ein Sonntag.
 

Cosima

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Du hast einen Monat Zeit gegen den Erstattungsbescheid Widerspruch einzulegen.
Ich würde es jedoch zügig machen sonst kommt womöglich noch eine Mahnung.

Bezahlen musst du erstmal nicht bis die Sache geklärt ist.

Dein Name steht beim 1ten hochgeladenen Bescheid drin, das solltest du herausnehmen lassen.
 

raim792

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Mist , dachte das alles mit mein Namen und so raus ist.
Wie kriege ich das nun geändert?
1 Beitrag kann ich Anhänge nicht mehr rausnehmen.
 

Cosima

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Unter deinem Nicknamen links ist ein Warndreieck, darauf klicken und den Mods Bescheid geben. Die nehmen es dann heraus.
 

raim792

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Hallo,

Ich habe heute bei meiner Firma nochmal gefragt gehabt ob Sie mir ein Schreiben extra fertig machen können. Worin ausdrücklich nur steht das das Fahrtgeld reine tatsächliche Benzinkosten sind, nichts anderes. Machen Sie leider nicht.Deren Ansicht nach reicht das aus wen in Abrechnung Fahrtgeld oder Kilometergeld extra angegeben ist?
In Dein Beitrag "Cosima" hatte ich gelesen gehabt wen richtig verstanden das nur die tatsächlichen Benzinkosten darf Jobcenter nicht anrechnen alles andere ja. Wen richtig verstanden. Ich hoffe nur das ausreicht bei mir Abrechnung Fahrtgeld steht.
 

Cosima

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Für das Jobcenter reicht es leider nicht wenn auf der Abrechnung nur Fahrgeld oder Kilometergeld steht.
Die lassen dann ihrer Fantasie freien Lauf und denken sich sonstwas aus ( z.B. das Kilometergeld wäre für die Fahrten zur Arbeit), obwohl das JC genau weiß das du als Kurierfahrer arbeitest.

Es wäre schon besser wenn dir dein Arbeitgeber ein Schreiben geben würde dass das Kilometergeld eine Aufwandsentschädigung ist.

Gebe doch erstmal deinen Widerspruch ab, vielleicht lenkt das JC ein und gibt dem statt.

Ich habe mein ganzes Kilometergeld wiederbekommen, da wurde nicht aufgedröselt wieviel Benzin ich tatsächlich gebraucht habe.

In dem Urteil was ich zuletzt verlinkt hatte wurde es aber getan. Ich glaube kaum das jeder Richter so einen Aufriss macht.

Mein JC wollte das Urteil anfechten und weiter zum Landessozialgericht, haben sie bis heute nicht gemacht.
 

raim792

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Hast Du Widerspruch und die Klagen vorm Sozialgericht alleine gemacht?
Bei mir ist das so, bin mit die 2 Schreiben ( Rückforderung und neue Leistungsberechnung) gleich hin bei mir zu einer Rechtsanwaltskanzlei, bloß gestern hieß das noch als ich dort war die Prüfen die Bescheide. War das ein Fehler gleich zum Anwalt zu rennen? Hätte ich zumindest Widerspruch selbst einlegen sollen ja? Hatte der Kanzlei gesagt das ich wegen der Rückforderung Jobcenter nicht viel Zeit habe.Aber es heißt nur ich sol mir keine sorgen machen.

Anmerkung noch, ich hatte immer gedacht Anwälte gehen gleich vor wen Sie mit was beauftragt werden.
Aber Prüfen? War doch Fehler Anwalt ja.
 

Cosima

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Widerspruch und Klagen habe ich selbst geschrieben, dank der Hilfe hier im Eloforum.

Von Rechtsanwälten und Gewerkschaften bin ich geheilt, von denen kam bisher nichts Gescheites.Meine Klagen haben ich alle gewonnen.

Hattest du einen Termin mit dem Anwalt ausgemacht? Wenn ja, sollte er eigentlich gleich die Angelegenheit mit dir durchsprechen.
Hat der Anwalt gesagt wieviel Zeit er zum Prüfen braucht da es eilt?
Ansonsten schreibe den Widerspruch selbst, stelle ihn ins Forum, dann kann man drüberschauen und eventuell weiterhelfen.
 

raim792

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Anwalt, kein Termin, hatte mir ein rausgesucht und bin so hingegangen.
Es gab ein Gespräch ja, danach hatte ich, solte von Jobcenter die Unterlagen usw. da lassen.
Nichts gesagt wegen Zeit Anwalt, hieß nur er würde sich melden bei mir.

Ich werde Sicherheitshalber Widerspruch selbst schreiben und hier reinstellen.
 

raim792

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So in etwa stell ich mir das mit den Widerspruch vor. Weiß aber nicht ob so geht.

Vor- und Nachname
Anschrift

Jobcenter/Arge __________________
Anschrift

Ort, den Datum

Widerspruch gegen Ihre Bescheide vom ___________________
Aktenzeichen: __________________________________________
Nummer der Bedarfsgemeinschaft : _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Bescheide ein, die ich am 22.09.2017 erhalten habe.

In Ihren Bescheiden, Erstattung von Leistungen bei endgültiger Festsetzung des Leistungsanspruches und Vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

Die von Ihnen genannten Sachverhalte treffen nicht zu. Erstattung von 598,86 und Kürzung des Lebensunterhaltes.
Die Sachlage stellt sich vielmehr wie folgt dar:

Mein Arbeitgeber zahlt mir für meine tägliche Arbeit als Fahrer Fahrtgeld Kilometergeld in Höhe von 160,92 Euro was reine tatsächliche gefahrene Benzinkosten sind , Dies ist eine Aufwandsentschädigung. Und laut mehren Sozialgerichtsurteilen, SG Detmold vom 18.9.2014 S 18 AS 871/12
SG Schwerin vom 10.0.2015 S 15 AS 1947/13 und

Gemäß § 670 BGB ist das Kilometergeld eine Aufwandsentschädigung des Arbeitgebers

und zählt nicht als Einkommen. Darf daher nicht mit angerechnet werden von Jobcenter.

Ich fordere Sie daher auf, Ihren Bescheid zu überprüfen.



Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift


Oben hab alles leer gelassen. Wird aber noch ausgefüllt. Es gibt ja nun mal 2 Bescheide. Auch Kürzung des Lebensunterhaltes von 100 Euro auf jetzt 19,27 Euro. Was nur gekriegt habe.
Was meint Ihr zu den Text?
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Bescheide ein, die ich am 22.09.2017 erhalten habe.
Zu ungenau.
Welcher Bescheid genau, und von wann?
In Ihren Bescheiden, Erstattung von Leistungen bei endgültiger Festsetzung des Leistungsanspruches und Vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Satzbau?

Gemäß § 670 BGB ist das Kilometergeld eine Aufwandsentschädigung des Arbeitgebers und zählt als zweckbestimmte Einnahme i.S.d. § 11a Abs. 3 SGB II nicht als anrechnungsfähiges Einkommen.
Blau ist nicht immer nur ein Zustand ... :wink:
 

Cosima

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Ich habe den Text etwas verändert und hoffe du bist damit einverstanden.

Die Urteile darf das JC sich selbst suchen


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch , gegen den Erstattungsbescheid und
den vorläufigen Bewilligungsbescheid, beide vom 22.09.2017, ein.

Die von Ihnen genannten Sachverhalte treffen nicht zu. Erstattung von 598,86 und Kürzung des Lebensunterhaltes.
Die Sachlage stellt sich vielmehr wie folgt dar:

Das ausgewiesene Fahr/Kilometergeld in meinen Lohnabrechnungen darf nicht als Einkommen angerechnet werden.

Das KM-Geld ist eine Aufwandsentschädigung nach § 670 BGB von meinem Arbeitgeber, für die Fahrten mit meinem Privat PKW, die ich in seinem Auftrag durchführe.

Dadurch habe ich nicht mehr Einkommen, sondern mir wurde lediglich ersetzt was ich persönlich ausgelegt habe.

Dazu gibt es eindeutige Rechtsprechung.

Ich fordere Sie daher auf die Bescheide zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen
 

raim792

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ok. Danke.

Weiß nur nicht sol ich noch bis Ende der Woche warten, wegen die Rechtsanwaltskanzlei oder morgen losschicken per Einschreib?
Reicht Einschreib oder Einschreib mit Rückantwort?

Zum 08.10. sind 10 Tage, Feiertags und Wochenende darf ja nicht gerechnet werden oder?
 

Cosima

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Du könntest beim Anwalt anrufen und nachfragen wann er Zeit hat sich um deine Angelegenheit zu kümmern.
Wirds diese Woche nichts mehr, sag ihm du schreibst den Widerspruch selbst.

Es reicht ein Einwurfeinschreiben,kostet 2,85 €.

Der 8.10. ist nächsten Sonntag, ich würde den Widerspruch spätestens Donnerstag oder Freitag abschicken.
 

raim792

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Wie solte dan ein Schreiben von Arbeitgeber aussehen damit hieb und Stichfest ist für Jobcenter und notfals später Gericht?
Reicht das aus wen Arbeitgeber schreibt Fahrtgeld ist Aufwandsentschädigung?
Ich fahr nämlich morgen persönlich zum Chef und zeig Ihn die Hohe Rückforderung von Jobcenter.

Sonst muss es da eine andere Lösung geben.
Die 160 Euro bar ausgezahlt kriege, da lasse ich mir was einfallen.
 

Cosima

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Barauszahlung des Fahrgeldes kann ins Auge gehen falls das JC nachfragt warum es auf den folgenden Abrechnungen fehlt.

Es reicht wenn der Arbeitgeber schreibt das er dir deine Auslagen ersetzt, die du vorab ausgelegt hast.
Er kann auch schreiben dass das Fahrgeld eine Aufwandsentschädigung nach § 670 BGB ist.
 

raim792

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Ich habe jetzt heute selber den Widerspruch losgeschickt. Anwalt meldet sich nicht.

Noch eine andere Frage, in mein Arbeitsvertrag steht genau aufgelistet die 160 Euro sind für 3 Touren, Pro Nacht 80 Kilometer fahr ich 6 Tage Woche. 30 cent Kilometer krieg bezahlt.
Müsste sowas nicht auch ausreichen für Jobcenter? Weil mein Arbeitgeber gibt mir leider kein extra Zettel.
Da sehen die das doch auch dan das für ganze Nächte Arbeiten ist? Oder mach ich mir da selbst mit ein, weil ich weiß das Jobcenter nur 20 cent oder so zahlt Kilometer.
 

Cosima

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Ich bekomme auch 0,30 € pro Kilometer bezahlt, das Finanzamt rechnet auch mit 0,30 € für Pendler.

Der Richter am SG in Kiel hat auch das Beispiel Finanzamt erwähnt und fand es kleinlich mir das bisschen Kilometergeld nicht zu gönnen.
Jedoch jeder Richter tickt anders.

Warte den Widerspruchsbescheid ab, wenn er abgelehnt wird musst du eh klagen.

Hat das JC deinen Arbeitsvertrag?
Was genau steht denn in deinem Arbeitsvertrag über die Kilometervergütung?
 

doppelhexe

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... Der Richter am SG in Kiel hat auch das Beispiel Finanzamt erwähnt und fand es kleinlich mir das bisschen Kilometergeld nicht zu gönnen...

es geht hier nicht um die fahrten zum arbeitsplatz...

der TE führt während der arbeitszeit mit dem eignen auto kurierfahrten für den AG aus... also das, wofür man in anderen firmen zb. den LKW gestellt bekommt usw...

da ist es im grunde egal, wieviel der AG zahlt, es hat nichts privaten kosten zu tun...
 

Cosima

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es geht hier nicht um die fahrten zum arbeitsplatz...

der TE führt während der arbeitszeit mit dem eignen auto kurierfahrten für den AG aus... also das, wofür man in anderen firmen zb. den LKW gestellt bekommt usw...

da ist es im grunde egal, wieviel der AG zahlt, es hat nichts privaten kosten zu tun...

Das weiß ich, es geht um die 0,30 € pro Kilometer die der AG zahlt, das JC nur 0,20 €.Somit meint das JC man würde eine Masse an € dazu verdienen die angerechnet werden müssten.
 
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