fragende25
Elo-User*in
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Hallo liebe Foris,
hab grade einen etwas kuriosen Brief bekommen. Und der Sachverhalt interessiert mich einfach interessehalber. Mein Bewilligungszeitraum läuft am 30.04. ab. Ich bin Aufstocker aber ich glaube das hat hiermit nichts zu tun. Vor ein paar Tagen habe ich einen Brief mit dem WBA erhalten, interessanterweise ohne weiteres Begleitschreiben, was sie denn noch gerne von mir hätten. Der kam heute nach, eben dass ich die Kontoauszüge und den WBA einreichen soll, aber mit einer Fristsetzung zum 30.03 und den üblichen Verweis darauf, dass wenn ich die Unterlagen nicht bis zu diesem Zeitpunkt einreiche mir die Leistungen gestrichen werden. Ich finde es reichlich kurios, denn wie kann mir etwas gestrichen werden, das ich noch gar nicht beantragt habe? So wie ich das sehe, hätte ich theoretisch sogar bis zum 31.05. Zeit da die Leistungen für Mai ja auch rückwirkend beantragt werden können. Oder ist das jetzt wegen des Corona Viruses? Denn ich habe noch einen Brief bekommen, wo sie mir darlehensweise schon den Mai bewilligen, falls es wegen des Viruses zu Ausfällen im Jobcenter kommt. Vielleicht hätte die Sachbearbeiterin gerne, dass ich den WBA aufgrund der besonderen Situation bis Ende März abgebe, allerdings müsste dann der Vermerk mit den Streichen der Leistungen raus. Wie seht ihr das?
hab grade einen etwas kuriosen Brief bekommen. Und der Sachverhalt interessiert mich einfach interessehalber. Mein Bewilligungszeitraum läuft am 30.04. ab. Ich bin Aufstocker aber ich glaube das hat hiermit nichts zu tun. Vor ein paar Tagen habe ich einen Brief mit dem WBA erhalten, interessanterweise ohne weiteres Begleitschreiben, was sie denn noch gerne von mir hätten. Der kam heute nach, eben dass ich die Kontoauszüge und den WBA einreichen soll, aber mit einer Fristsetzung zum 30.03 und den üblichen Verweis darauf, dass wenn ich die Unterlagen nicht bis zu diesem Zeitpunkt einreiche mir die Leistungen gestrichen werden. Ich finde es reichlich kurios, denn wie kann mir etwas gestrichen werden, das ich noch gar nicht beantragt habe? So wie ich das sehe, hätte ich theoretisch sogar bis zum 31.05. Zeit da die Leistungen für Mai ja auch rückwirkend beantragt werden können. Oder ist das jetzt wegen des Corona Viruses? Denn ich habe noch einen Brief bekommen, wo sie mir darlehensweise schon den Mai bewilligen, falls es wegen des Viruses zu Ausfällen im Jobcenter kommt. Vielleicht hätte die Sachbearbeiterin gerne, dass ich den WBA aufgrund der besonderen Situation bis Ende März abgebe, allerdings müsste dann der Vermerk mit den Streichen der Leistungen raus. Wie seht ihr das?