Jobcenter senkt meine Leistung wegen eines Minjobs, obwohl ich daraus noch kein Einkommen erzielt habe

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johnnybgood

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Guten Tag,
Und zwar hab ich folgendes Problem, Ich Arbeite seid 8 Tagen als Sargträger auf MiniJob Basis, Hab dies auch Direkt den Jobcenter gemeldet. Ich habe denen gesagt das mein Verdienst immer unterschiedlich ausfällt, Je nachdem wie die Auftragslage ist, Aber höher als 300 Euro eher Unwahrscheinlich. Ich habe direkt nach 4 Tagen einen Änderungs bescheid bekommen, Wo drin steht das ich ende des Monats 564 Euro bekomme anstatt meine 844. Also sie berechnen mir direkt schon ein Volles minijob einkommen, Obwohl sie noch keine Abrechnung erhalten haben. Da ich diese erst am Ende des Monats bekomme. Ich weiß auch garnicht was mit dem Jobcenter los ist, Sie wollen meine Abrechnung bis zum 30.4 wie soll das gehn ? Habe ja erst diesen Monat angefangen. Also am besten Wiederspruch einlegen oder wie sollte ich weiter vorgehn ?
 
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Gelöschtes Mitglied 57503

Gast
AW: Minijob Frage - Regelsatz Änderung

Die gehen davon aus, dass du im kommenden Monat das Geld ausgezahlt bekommst.

Da das JC immer im voraus bezahlt, haben die dein künftiges Gehalt schon abgezogen für kommenden Monat.

Du wirst noch eine Aufforderung zur Mitwirkung bekommen, wo die dein Abrechnung und den Nachweis über den Geldeingang wollen.

Wenn die dann alles haben, bekommst du den Rest nachgezahlt.

Manche JC haben ein großes Problem damit zu verstehen, dass wechselndes Entgeld bei einem Minijob nie über 450€ liegt.
 

johnnybgood

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AW: Minijob Frage - Regelsatz Änderung

Ich hab denen das erklärt als ich meinen minijob gemeldet habe. Das ich sehr Wahrscheinlich nicht über 300 euro hinaus komme. Weil ich dort nach Auftragslage bezahlt werde. Sollte ich jetzt am besten Widerspruch gegen diesen bescheid einreichen. Oder einfach nächsten Monat meine Lohnabrechnung vorzeigen, Und warten bis ich die Rückzahlung bekomme. Und wie würde das in Zukunft aussehn ?? Bekomme ich jetzt jeden Monat soviel Geld abgezogen weil sie davon ausgehn das ich 450 euro Verdiene ??? Wie soll ich am besten vorgehn.

mfg
 
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Gelöschtes Mitglied 57503

Gast
AW: Minijob Frage - Regelsatz Änderung

Das ist leider normaler Vorgang, da das "Zuflussprinzip" vorgibt, das Geld wird in den Monat angerechnet in dem es auf das Konto eingeht.

Da aber das Geld vom JC immer zum letzten des aktuellen Monats aufs Konto geht, aber für den nächsten gilt, ist das nicht immer ganz einfach auf den ersten Blick.

Mein JC ist fix wenn es um Rückzahlungen geht. Sobald denen alles auf dem Schreibtisch liegt, geht sofort Geld raus.

Allerdings hat das mein meiner alten Chefin dann meist etwas länger gedauert, so dass ich meine Abrechnungen dann auch erst zum 06. des Folgemonats einreichen konnte. Dem entsprechend lange auf die Rückzahlung waren.

Mein altes JC (vor 3 Jahren) hatte es auch nicht verstanden, dass ich wechselnde Einnahmen hatte - die aber nicht einmal über 200€ lagen. Angerechnet wurden mir die vollen 400€, auch wenn ich dann Abrechnungen über 60€ einreichte, musste ich denen fast 1/2 Jahr auf den Keks gehen, damit ich meine Rückzahlung bekam
 

Helga40

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AW: Minijob Frage - Regelsatz Änderung

Was bedeutet "nach Auftragslage"? Es gibt keine festen Zeiten, es wurde keine Stundenzahl im Arbeitsvertrag vorgegeben?

Bei Arbeit auf Abruf gilt, wenn nichts weiter vereinbart ist, eine wöchentliche Stundenzahl von 10 Stunden:


https://dejure.org/gesetze/TzBfG/12.html

Was ergibt sich aus den ungefähr 40 Stunden mal dem mit dir vereinbarten Stundenlohn? Selbst mit Mindestlohn kommt schon mehr als 300 Euro raus...
 

johnnybgood

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Curt The Cat

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AW: Jobcenter senkt meine Leistung wegen eines Minjobs, obwohl ich daraus noch Einkommen erzielt habe

Moinsen johnnybgood und willkommen hier...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]Minijob Frage - Regelsatz Änderung[FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt![/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
 

Helga40

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AW: Jobcenter senkt meine Leistung wegen eines Minjobs, obwohl ich daraus noch Einkommen erzielt habe

@verweigerer: In dem Entwurf sind aber ein paar ziemlich veraltete Rechtsnormen drin. Ab und zu ändert sich da mal was. Das SGB II hat jetzt z. B. eine eigene Rechtsnorm für vorläufige Bewilligungen. Und nach der darf Einkommen sehr wohl prognostiziert werden.
 

Solanus

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AW: Jobcenter senkt meine Leistung wegen eines Minjobs, obwohl ich daraus noch Einkommen erzielt habe

@verweigerer: In dem Entwurf sind aber ein paar ziemlich veraltete Rechtsnormen drin. Ab und zu ändert sich da mal was. Das SGB II hat jetzt z. B. eine eigene Rechtsnorm für vorläufige Bewilligungen. Und nach der darf Einkommen sehr wohl prognostiziert werden.

Bitte §§ und Quelle zitieren! Sagst Du immer selbst auch! ;-)))
 
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ExUser 1309

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Also sie berechnen mir direkt schon ein Volles minijob einkommen, Obwohl sie noch keine Abrechnung erhalten haben. Da ich diese erst am Ende des Monats bekomme.

Da treffen dann 2 Einkommen zusammen, Alg2 wird im voraus bezahlt, der AG zahlt im Nachhinein. D.h.. ich gehen davon aus, das du diesen Monat schon Alg2 erhalten hast, das du evtl. - rechnerisch - diesen Monat schon zuviel Geld erhalten hast, wenn dein Einkommen für diesen Monat über die Freigrenze liegt. Dann müsstest du gegebenenfalls eine Überzahlung Erstatten. Um das zu vermeiden, wäre es gut, wenn der AG erst frühestens am 01. des Folgemonats überweist (Zuflussprinzip zählt).

Widerspruch kannst du einlegen, all zuviel Hoffnung würde ich da jetzt aber nicht machen wollen. Evtl. erstellen sie eine Einkommensprognose, so machen die das hier und passen diese dann monatlich nach den realen Zuflüssen an. Dafür müssen sie nat. wissen, was real "rumkommt".

Ich weiß auch gar nicht was mit dem Jobcenter los ist, Sie wollen meine Abrechnung bis zum 30.4 wie soll das gehn ?
Das dürfte das kleinste Problem sein. Da du diesen Monat angefangen hast zu arbeiten, fliesst dein Gehalt, wie du selber schreibst, am Ende des Monats Mrz. zu. Dann hat dein AG auch schon eine Abrechnung. Du kannst ihn Fragen, wann du mit dieser rechnen kannst, denke das wird nur 1 paar Tage später, als dein Lohnzufluss sein.
 

Helga40

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Bitte §§ und Quelle zitieren! Sagst Du immer selbst auch! ;-)))

Wenn man das Forum aufmerksam verfolgt, weiß man eigentlich, dass es zum 1.8.16 weitreichende Änderungen gab. U. a. wurde ein gewisser § 41a SGB II eingeführt. Da ist nix mehr mit § 328 SGB III.

Wobei mein Beitrag von gestern ja aufgrund der Löschung des Beitrages von "verweigerer" jetzt irgendwie zusammenhanglos ist...

Schade, dass der TE nicht näher auf die Arbeitsbedingungen lt. AV eingeht, also Stundenumfang, Stundenlohn etc.
 

johnnybgood

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Wenn man das Forum aufmerksam verfolgt, weiß man eigentlich, dass es zum 1.8.16 weitreichende Änderungen gab. U. a. wurde ein gewisser § 41a SGB II eingeführt. Da ist nix mehr mit § 328 SGB III.

Wobei mein Beitrag von gestern ja aufgrund der Löschung des Beitrages von "verweigerer" jetzt irgendwie zusammenhanglos ist...

Schade, dass der TE nicht näher auf die Arbeitsbedingungen lt. AV eingeht, also Stundenumfang, Stundenlohn etc.

Ich bin Sargträger bekomme 16 € + 3 Euro Fahrgeld Pro Beerdigung, Ich werde nach Auftragslage bezahlt Was mir aber auch vorher erklärt wurde und womit ich auch einverstanden war. Mal ist viel zutun mal weniger deswegen ist mein Verdienst immer Unterschiedlich. Eine beerdigung dauert Maximal 20 bis 30 Min. Bin mit dem Job auch sehr zufrieden.
 

Helga40

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Das freut mich, ändert aber dann nichts daran, dass es Arbeit auf Abruf ohne feste Stundenvereinbarung ist und daher eine wöchentliche Arbeitszeit von 10 Stunden als vereinbart gilt. Wenn du 16 Euro für eine halbe Stunde bekommst, kannst du ja ausrechnen, was du eigentlich verdienen müsstest.


Ggf. solltest du deinen Arbeitgeber mal darauf hinweisen, dass es sowas wie Gesetze gibt und wie er denn gedenkt, das zu regeln.
 

Holler2008

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AW: Minijob Frage - Regelsatz Änderung

Was bedeutet "nach Auftragslage"? Es gibt keine festen Zeiten, es wurde keine Stundenzahl im Arbeitsvertrag vorgegeben?
Sargträger werden, zumindest hier, pro Einsatz mit einer festen Summe bezahlt. Wieviele Einsätze du hast, d.h. wie viele Leute sterben und dann auch noch dein Arbeitgeber den Auftrag bekommt, kann man nicht wissen.

Ich weiß nicht, ob das als Abruf gilt, denn man kann auch einfach immer sagen, "an dem Datum habe ich keine Zeit."

Der Threadsteller verdient aber erstaunlich wenig, im Vergleich zu bei uns.
 

johnnybgood

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AW: Minijob Frage - Regelsatz Änderung

Sargträger werden, zumindest hier, pro Einsatz mit einer festen Summe bezahlt. Wieviele Einsätze du hast, d.h. wie viele Leute sterben und dann auch noch dein Arbeitgeber den Auftrag bekommt, kann man nicht wissen.

Ich weiß nicht, ob das als Abruf gilt, denn man kann auch einfach immer sagen, "an dem Datum habe ich keine Zeit."

Der Threadsteller verdient aber erstaunlich wenig, im Vergleich zu bei uns.


Was Verdienst du Pro Beerdigung ?

Mal eine Frage nebenbei, Weil ich nicht extra einen Thread Aufmachen möchte. Kann mich das Jobcenter zwingen meinen Minijob zu kündigen um mich in eine Maßnahme zustecken. Weil Ich öfters nicht auf die 450 Euro komme ??? Mein SB sagte am Telefon das es schon besser wäre wenn ich immer auf die 450 Euro kommen würde.
 
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