Jobcenter schikaniert kranke Hartz IV Betroffene

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Albertt

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Jobcenter schikaniert kranke Hartz IV Betroffene

Und dann behaupten einige Soziopathen hier, dass man nur bestraft wird, wenn man etwas Falsch macht. Aufgrund der Brisanz dieser (mir doch sehr bekannt vorkommenden) Thematik, habe ich ausnahmsweise den gesamten Inhalt hier rein kopiert. Dann muss niemand klicken. Sollte das nicht Ok sein, dann kürzt das bis zum Ersten Absatz.
 
ich bin doch in der gleichen Situation...

allerdings bei ALg I !!!

trotz des Vorliegens von Befundberichten und eines mehrseitigen Gutachtens, fordert die Afa weiterhin schweigepflichtentbindungen von mir.

Da ich die aufgrund desgleichen Hinweises des Datenschutzbeauftragten nicht abgegeben habe, sie aber die Befunde beim ÄD vorliegen haben, haben sie meine Leistung komplett eingestellt...

eine Klage läuft seit Mitte 2012.....die Akte liegt seit Dezember 2012 im Terminsfach beim Richter....aber...es wäre angeblich zu viel zu tun und er könnte den Fall noch nicht entscheiden, weil Altfälle aus 2009 und 10 noch zu entscheiden sind..

d.h. also, ich bekomme mein Recht verspätet, weil zu wenig Personal beim SG arbeitet...
 
Manche Menschen haben einfach zuviel Macht. Wie kann ein einzelner Mensch denn einem anderen die komplette Leistung streichen? Man begibt sich quasi in die Hände einese einzelnen Menschen und ist ihm ausgeliefert.
Da muss endlich etwas geändert werden. Es darf nicht mehr nur ein einzelner über Sanktionen entscheiden. Es müssen mehrere Leute, unabhängig voneinander und aus verschiedenen Behörden über eine Sanktion entscheiden. Es kann doch nicht so weitergehen, dass ein Mensch das Leben eines anderen Menschen einfach so zerstören kann.
 
d.h. also, ich bekomme mein Recht verspätet, weil zu wenig Personal beim SG arbeitet...

Solche Dinge müssten eigentlich sofort und ohne Verzögerung entschieden werden. Am Ende wird man dich noch Fragen, von was du in der Zwischenzeit gelebt hast, und paralell dazu gleich den nächsten Brandherd entfachen.
 
Das geht insb. hierzulande ausgezeichnet, weil sich viel zu viele Ar§chlöcher für diesen Beruf hergeben. Ganz nach dem Motto: "Hauptsache mit geht es gut". Hat auch 1933 - 1945 funktioniert. Sofern ein Funken Restgewissen vorhanden ist, wird dieser dann lieber in unregelmäßigen Abständen als Feigenblatt anonym in Foren wie diesen abgelassen, um den täglichen Anblick im Spiegel erträglich zu gestalten, anstatt die Konsequenz zu ziehen, die eigentlich notwendig wäre. Zu sehen bei Typen wie Lecarior, Burns Torn und anderen Subjekten, die sich hier verstecken!
 
Manche Menschen haben einfach zuviel Macht. Wie kann ein einzelner Mensch denn einem anderen die komplette Leistung streichen? Man begibt sich quasi in die Hände einese einzelnen Menschen und ist ihm ausgeliefert.
Da muss endlich etwas geändert werden. Es darf nicht mehr nur ein einzelner über Sanktionen entscheiden. Es müssen mehrere Leute, unabhängig voneinander und aus verschiedenen Behörden über eine Sanktion entscheiden. Es kann doch nicht so weitergehen, dass ein Mensch das Leben eines anderen Menschen einfach so zerstören kann.[/QUOTE]



Es kann doch nicht so weitergehen, dass ein Mensch das Leben eines anderen Menschen einfach so zerstören kann.

Ich bin mehr und mehr Fassungslos, was diese sadistischen Freaks alles machen können, ohne dafür tatsächlich bestraft zu werden.
:icon_eek:
 
Das wirklich erstaunlich ist, dass sich das arge Gesindel dann auch nocht tatsächlich darüber wundert, wenn sie zum Schaschlikspieß umfunktioniert bzw. kaltverformt werden.Das impliziert, dass man von den betraften wohl auch noch Verständnis und Dankbarkeit verlangt dafür, dass man seine Lebensgrundlage soeben verloren hat.
 
Solche Dinge müssten eigentlich sofort und ohne Verzögerung entschieden werden. Am Ende wird man dich noch Fragen, von was du in der Zwischenzeit gelebt hast, und paralell dazu gleich den nächsten Brandherd entfachen.


"Sofort" ist relativ.... jedoch gibt es die Möglichkeit ein sozialgerichtliches Eilverfahren zu betreiben.

Ob der Gang zur Presse den Kühlschrank füllt darf wohl bezweifelt werden..... und ganz sicher ist die Betroffene KEIN Einzelschicksal. Das ist "täglich Brot" in den Jobcentern.

Und in dem Fall (trotz der mageren Kenntnisse zu der Sachlage setze ich mal voraus, dass hier wegen der "Schweigepflichtskiste" versagt wurde) würde ich relativ gute Erfolgsaussichten in einem Eilverfahren sehen.

Die Baustelle ist nämlich für das Jobcenter nicht im SGB I ( §§ 60 ff. ) geregelt, sondern im SGB II (hier der § 44a ).

Und nach § 37 SGB I gehen nun mal spezielle Regelungen im SGB den allgemeinen vor.
 
Das Grundproblem liegt in der verfassungswidrigen Ausgestaltung des SGB.
In diesen sind geregelt das ein jeder Mitarbeiter Ermittlungsbehörde, Staatsanwaltschaft, Richter und Vollzugsbehörde in Personalunion sein darf, sein kann und sein muß.

D.h. das eine einzige Person - ohne jegliche juristische Kenntnisse - hier alles alleine entscheiden und regeln darf / soll / muß.

Das GG und die Verfassung sprechen nicht umsonst von Gewaltenteilung, - eben genau um Willkür zu verhindern.

Deshalb sind die SGB in der jetzigen Ausgestaltung sowohl GG- als auch verfassungswidrig.

Will man also gegen Sanktionen grundsätzlich vorgehen, so muß man genau an dieser Ecke juristisch einhaken.
Dieses "Sanktionen verbieten" bringt es nicht, weil zu pauschal.
Man muß angreifen bei "Sanktionen samt deren Folgen dürfen nicht in Personalunion von juristisch ungebildeten SB ausgesprochen werden, weil die Gewaltenteilung, welche uns unsere anderen Gesetze eindeutig vorschreiben, hier nicht einmal im Grundsatz eingehalten wird.

DAS ist der Weg und dieser führt sofort und eindeutig über Karlsruhe in einer zuerst Feststellungsklage.
Alles andere ist Schall und Rauch.

Es ist doch wirklich nicht zielführend sich an diversen Einzelentscheidungen in Einzelfällen aufzuhängen, wenn der gesamte grundlegende Ansatz in diesen Gesetzen bereits die Gewaltenteilung in D ad absurdum führt.
Selbst der Grundsatz "in dubio pro reo" wird im SGB als nicht existent erachtet.
 
Das GG und die Verfassung sprechen nicht umsonst von Gewaltenteilung, - eben genau um Willkür zu verhindern.

Man lernt nie aus..... die anderen Ausführungen haben jetzt auch nicht gerade mehr Substanz. So etwas hilft den Betroffenen sicher ungemein (ggf. noch was aus der "Boes-Ecke" ausdrucken und übers Bett hängen).
 
Man lernt nie aus..... die anderen Ausführungen haben jetzt auch nicht gerade mehr Substanz. So etwas hilft den Betroffenen sicher ungemein (ggf. noch was aus der "Boes-Ecke" ausdrucken und übers Bett hängen).
Man kann sich weiterhin über jeden Einzelfall hermachen oder aber grundlegend das dahinter stehende völlig undemokratische System verändern.
Im Prinzip geht es hier andauernd immer nur und ausschließlich um eine endlose Kette von Einzelfällen.
Es muß EIN Betroffener mal den richtigen Fachanwalt für Staatsrecht finden der dann eine entsprechende Klage vor dem BVerfG einreicht.
Etwas Anderes löst alle uns ständig vorgelegten Probleme immer nur auf der Basis dieser kleinen Einzelfällen, welche reine Sachentscheidungen für den Einzelfall sind.
So kommt man auf Dauer eben nicht weiter.

Das grundsätzliche Problem muß gelöst werden und dann wird es solche u.a. Einzelfälle eben niemals mehr geben.

Dem Einzelnen helfen kann in Fällen wie oben ohnedies nur ein entsprechender Fachanwalt.
Dann doch gleich mal den richtigen Anwalt mit der richtigen Klage die dann für alle Bürger gilt.
Klar haben wir z.Z. Klagewellen, - aber WESHALB denn ?
Eben, - es fehlt an einer Grundsatzentscheidung.

Ich kann den o.g. Menschen nicht helfen, - bin der "falsche" Fachanwalt dafür. Du kannst denen aber auch nicht helfen.
Es bleibt eben immer - so oder so - auf der juristischen Ebene.
 
Es muß EIN Betroffener mal den richtigen Fachanwalt für Staatsrecht finden der dann eine entsprechende Klage vor dem BVerfG einreicht.


Sofern man denn einen entsprechenden Fachanwalt findet, wird der einem sicher erstmal ein paar Takte zum Thema Rechtswegerschöpfung erzählen....


P.S.

Vor dem BVerfG herrscht kein Anwaltszwang..... du kannst denen mit deinem Wissen zum Staats-und Verfassungsrecht mal zeigen was eine verfassungskonforme Harke ist.....

Wenn du inhaltlich auch so überzeugend bist ...kann das ja nur eine Erfolgsgeschichte werden!
 
USERIN
Sofern man denn einen entsprechenden Fachanwalt findet, wird der einem sicher erstmal ein paar Takte zum Thema Rechtswegerschöpfung erzählen....
"Rechtswegerschöpfung solltest du bezüglich einer Verfassungsklage schlichtweg erst einmal bei Tante goggle suchen, lesen und dann bitte auch verstehen, bevor du hier so etwas schreibst.

Oben erwähntest du etwas über "substanzlose Ausführungen die den Betroffenen nicht helfen".
Nun, soweit ich das hier überblicke bei dir bietest du bisher im Forum kaum bis gar keine Lösungsansätze, sondern erschöpfst dich überwiegend in deinen Anworten in bissigen oder abwertenden Bemerkungen zu den Ausführungen Anderer.

Wie genau wäre denn dein Vorschlag zu der gesamten problematik. Bitte laß uns alle an deinen Überlegungen dazu teilhaben, - dezidiert und fachlich einwandfrei natürlich.


P.S.

Vor dem BVerfG herrscht kein Anwaltszwang..... du kannst denen mit deinem Wissen zum Staats-und Verfassungsrecht mal zeigen was eine verfassungskonforme Harke ist.....
Du kannst es nicht verstehen oder aber du willst es nicht. Müßig deshalb darauf zu antworten.
Wenn du inhaltlich auch so überzeugend bist ...kann das ja nur eine Erfolgsgeschichte werden!
Und wieder das übliche Bissige von dir.
Noch einmal, - WAS genau schlägst du sachlich genau zu diesem Thema vor ?
 
Hallo,

meine Klage aufgrund der Einstellung der Leistungen (weil ich eben die Schweigepflichtentbindungen nicht unterschrieben habe) läuft bereits....

ich habe keine eA beantragt sondern eine reguläre Klage auf den Weg gebracht...

und wenn der Richter nicht in meinem Sinne entscheidet..also das Gesetz auf Schutz meiner Sozialdaten falsch auslegt..werde ich weiter gehen..bis vor das BVerfG wenn das nötig ist...

aber eins ist auch sicher...wir brauchen Geduld...und so lange, wie kein ordentliches Urteil vorliegt, handelt es sich um Einzelfälle.....und jeder Einzelne muß weiter darum kämpfen, dass seine Sozialdaten geschützt bleiben...
 


Dir steht der Rechtsweg doch offen? Mir reichen meine Problemstellungen bei der Bedarfsrealisierung und Optimierung vollkommen - da kann ich auf deine Tipps gut verzichten.

Wenn du meinst mit Tante "google" hier punkten zu können.... (eben war noch ein FA nötig ?!?)..dann hau rein!

Poste mal deinen BVerfG-Kracher (Annahmebeschluss reicht ja erstmal!)


Zurück zum Thema: siehe unter anderem Beitrag 8

Ohne nähere Angaben ist es schwer hier den richtigen Weg aufzuzeigen. Ich bleibe mal bei meiner VERMUTUNG und verweise auf ein Beispiel aus der Welt der Sozialgerichte (Versagung SGB II / Stichwort ErwerbsUNfähigkeit):

LSG Hessen v. 22.06.2011 - L 7 AS 700/10 B ER

Die in den §§ 60 ff SGB I bestimmten Mitwirkungspflichten sind nur heranzuziehen, soweit nicht Regelungen über besondere Mitwirkungsobliegenheiten existieren, die den Lebenssachverhalt ausdrücklich oder stillschweigend ausdrücklich regeln (LSG für das Saarland, v. 02.05.2011, L 9 AS 9/11 B ER; LSG Sachsen-Anhalt v. 20.02.2009 , L 5 B 376/08 AS ER). Nach § 309 Abs. 1 Satz 1 SGB III , der über § 59 SGB II im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende anwendbar ist, hat der Arbeitslose sich während der Zeit, für die er Anspruch auf Leistungen erhebt, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn er dazu aufgefordert wird. Der Gesetzgeber hat damit eine spezielle Regelung getroffen, die nur über die Sanktionsvorschrift des § 31 Abs. 2 SGB II zu lösen ist (LSG für das Saarland, Beschluss v. 02.05.2011, L 9 AS 9/11 B ER; LSG Sachsen-Anhalt v. 20.02.2009 , L 5 B 376/08 AS ER; offen gelassen LSG Baden-Württemberg v.08.04.2010, L 7 AS 304/10 ER-B m.w.N.; a.A. LSG NRW v. 28.09.2009, L 19 B 255/09 AS ER u. v. 23.05.2007, L 19 B 47/07 AS ER).

aus:

https://treffer.nwb.de/completecontent/dms/content/000/415/Content/000415674.htm


Sinngemäß "umzumünzen" auf den Sachverhalt zur Schweigepflichtsentbindung.



P.S.

"bissig" (besser als lau gebadet!) Danke! (Viel Feind, viel Ehr!)

Sei dir sicher, dass die Realität noch sehr viel bissiger ist..... hoffentlich wird dir dein Spaziergang ins Verfassungsrecht nicht zu "müßig" !
 
Und von was lebst du in den letzten 2 Jahren?


Vermutlich durch Mittel Dritter (z.B. Angehörige), damit würde ja in der Regel auch der Anordnungsgrund im Eilverfahren wegfallen.

Insofern war das die richtige Entscheidung von Anna B.
 
Vermutlich durch Mittel Dritter (z.B. Angehörige), damit würde ja in der Regel auch der Anordnungsgrund im Eilverfahren wegfallen.

Insofern war das die richtige Entscheidung von Anna B.

Und wenn das JC dann behauptet das die Userin überhaupt nicht hilfebedürftig ist weil sie es 2 Jahre ohne staatliche Unterstützung ausgehalten hat, da muss man aufpassen das am Ende kein Strick gedreht wird
 


Ich bin gerade auch in einer Situation wo ich mir diese Frage auch gestellt habe! Meine SB hätte es sogar in Kauf genommen wenn ich mir was angetan hätte nur um ihren Willen durchzusetzen! Wenn wir schon soweit sind in unserem Land wo wir ja alle so frei leben können wie es der Bundespräsident Gauck in einer Rede mal erwähnte dann meint er aber nicht alle damit! Als ALG2 Empfänger ist man nicht frei sondern Sklave des Systems! Wenn man sich versucht zu schützen dann wird man erst recht angegriffen! Aber ich lasse mir das nicht mehr gefallen! Da ich auch ein Mensch bin der Rechte hat auch wenn der Staat gerade versucht arbeitslosen Menschen zuentrechten und wie Vieh zu behandeln!
 

Umzumünzen ist da allenfalls Deine verquere Rechtsauffassung. Wenn jemand da Gesetze ummünzen darf dann der Bundestag und nicht irgendein hergelaufener Jobcenter ABM Penner SB!
oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn er dazu aufgefordert wird.

hat soviel mit Schweigepflichtentbindung zu tun wie Autofahren mit Schneckenrennen.


Die ärztliche Schweigepflicht ist von grundlegender Bedeutung
für das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Pa-
tient
2
. Ärzte haben über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als
Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist, zu schweigen. Die
ärztliche Schweigepflicht zählt zum Kernbereich der ärztlichen
Berufsethik. Die rechtliche Ausgestaltung der Schweigepflicht
erfolgt durch die Bestimmungen des § 9 Abs. 1 der (Muster-)Be-
rufsordnung der in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte
(MBO-Ä) sowie die entsprechenden Regelungen der Berufsord-
nungen der Landesärztekammern
3
.
Neben dem Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient
umfasst der Schutzzweck der ärztlichen Schweigepflicht auch
die Wahrung des Patientengeheimnisses, dessen Verletzung
durch den Arzt mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden
kann.
Bei der elektronischen Datenverarbeitung in der Arztpraxis ist
ebenfalls das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des
Patienten zu beachten. Für die niedergelassenen Ärzte sind inso-
weit die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
einschlägig. Besondere Relevanz erfahren die Datenschutzvor-
schriften im Hinblick auf die ärztliche Dokumentationspflicht
und den damit korrespondierenden Auskunfts-, Einsichtnahme-
und Herausgaberechten des Patienten. Die Verpflichtung zur
ärztlichen Dokumentation ergibt sich aus § 10 Abs. 1 MBO-Ä
sowie gemäß
§ 630f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aus dem

https://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Schweigepflicht_2014.pdf
 

Nochmals: Ich hatte vorsorglich geschrieben "vermutlich".

Ferner dürfte nach h.M. die Erteilung einer Schweigepflichtsentbindungserklärung (auch allgemein) NICHT von den Mitwirkungspflichten umfasst sein.

EIn Griff in die Versagungskiste kommt bei diesem Sachverhalt (sofern die Vermutung stimmt) auch nicht in Betracht....

Aufgrund dessen wäre man dann ganz schnell wieder bei der Frage der Erwerbsfähigkeit. Und dieses ist im Bereich des SGB II eindeutig im § 44a geregelt.

Abschließend hat sich auch das BSG zu der Frage geäußert (im Sinne der nachempfundenen Nahtlosigkeit; damit der Leistungsberechtigte nicht OHNE existenzsichernde Mittel "zwischen den Stühlen SGB II und XII sitzt").


Letztlich wird diese Streitfrage auch nur vor dem zuständigen Sozialgericht klären lassen..... oder willst du hier die Hilfe herbeischreiben?

Wo kein Kläger (Antragsteller), da kein Richter........ das dürfte wohl eindeutige Sachlage sein.


P.S.

Die rechtsprechende Gewalt ist immer noch den Richtern anvertraut.... und vor allem divergierende Entscheidungen zu Gesetzen machen deutlich, dass eben die Eindeutigkeit oft fehlt.

Zum Glück habe ich einen Anwalt, der mir meist mit Rat und Tat zur Seite steht..... so kann man einen weiten Bogen um solche Beiträge/Forennutzer machen.....
 
Hallo,

keine Sorge....ich bin finanziell abgesichert...

und wer aufmerksam gelesen hat, hat auch gelesen, das ich von ALG I spreche...

im ALg I-Bezug hat man die Leistung eingestellt, weil ich zwar zu einer Begutachtung wollte....sogar mehrfach um einen TErmin gebeten habe...mir man auch den Termin geben wollte...aber...das dann wohl vergessen hat..und dann statt dessen mich zum wiederholten Male aufgefordert hatte, endlich die Schweigepflichtentbindungen zu unterschreiben..

Begründung eben mit diesen Mitwirkungs§§

aber...wie vorhin schon richtig aufgeführt, muß man nur an einer Begutachtung bzw. Untersuchung teilnehmen....man muß aber niemanden von der Schweigepflicht entbinden..

ergo....läuft meine Klage...
 
Und wenn das JC dann behauptet das die Userin überhaupt nicht hilfebedürftig ist weil sie es 2 Jahre ohne staatliche Unterstützung ausgehalten hat, da muss man aufpassen das am Ende kein Strick gedreht wird

1. Müsste Anna B. noch was zur Sachlage nachschieben

2. Wäre das dann sicher ein gesonderter Trööt

Nachtrag:

Da war sie schneller....
 

Stimmt..... mit dem Griff in die "Mitwirkungsmärchenkiste" meinen Leistungsträger aber auch alles umfassen zu können....

Zum einen steht den Mitwirkungspflichten auch immer der Amtermittlungsgrundsatz entgegen (§ 20 SGB X) und zum anderen gibt es auch Grenzen der Mitwirkung. Die insbesondere dann zum Tragen kommen können, wenn jemand z.B. entsprechend erkrankt ist.
 
zumal sie ein Aktengutachten anfertigen könnten (was ich eigentlich vermeiden wollte)...

aber...nach der 8. schriftlichen Forderung, endlich die Schweigepflichtentbindungen zu unterschreiben..und der Drohung: sonst müssen wir ihren Anspruch neu berechnen...die beim Gespräch sich dann so anhörte: dann zahlen wir nicht mehr...

beim Telefonat (der hat mich angerufen, obwohl er keine Telefonnummer hatte..hat sich durchs Dorf gelogen und jemanden gefunden, der mich kannte..und schwupp hatte er die Telefonnmmer)..also beim Telefonat hieß es dann: sie werden schon sehen, was sie davon haben, die Zahlung hab ich bereits eingestellt..

da hab ich ihm nur gesagt: dann senden Sie mir auch den Bescheid, damit ich klagen kann...und hab aufgelegt...

naja....ich hab also nach der 8. Drohung die Befunde und das mehrseitige Gutachten abgeschickt...direkt an den ÄD...

da schreibt doch dieser ÄD auch: ich fordere sie auf, Schweigepflichtentbindungen einzureichen...der ÄD war so dreist, das dann auch noch ohne jede Rechtsgrundlage zu fordern...

naja..da ist mir dann die Hutschnur geplatzt und ich gewartet, wie weit sie gehen...sie gingen tatsächlich so weit und haben die Zahlung eingestellt..


wie gesagt, Klage läuft..trotz allem bin ich abgesichert (zum Glück eine Altersversorgung auf privater Basis vor 40 ujahren abgeschlossen)....und ich kann warten...ich habe Zeit...je länger das Verfahren dauert..desto mehr Verzugszinsen krieg ich von denen...
 
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