E
ExitUser
Gast
Da ich momentan in einer Maßnahme der Rentenversicherung bin, möchte ich gerne wissen, wer eigentlich nach dem Ende dieser im August für mich zuständig ist? Ich erhalte ja Übergangsgeld (davor Arbeitslosengeld 2), was dem Jobcenter von der Rentenversicherung in dieser Zeit erstattet wird. Und wie ist es überhaupt, wenn ich mal mehr als 6 Wochen krank sein sollte? Habe ich dann Anspruch auf Krankengeld? Das ist sehr verwirrend, weil ich nicht weiß, ob dann wiederum die Krankenkasse dem Jobcenter erstattet...
Muss ich dem Jobcenter im August, falls ich bis dahin keinen Job gefunden haben sollte, dann Bescheid geben, dass die Maßnahme zu Ende ist, oder merken die das von alleine?
Muss ich dem Jobcenter im August, falls ich bis dahin keinen Job gefunden haben sollte, dann Bescheid geben, dass die Maßnahme zu Ende ist, oder merken die das von alleine?