Jobcenter oder Landratsamt? Wer macht was?

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gila

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Meine Tochter bekommt BAföG nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 - also Schülerbafög. Ihr stehen Leistungen für KdU zu (sie ist 25 geworden, kein Kindergeld mehr).

2007 gleiche Situation, FOS: Jobcenter bewilligte anstandslos KdU nach § 22Abs. 7 SGBII .

2009: Jobcenter schickt zum Landratsamt (München) Sozialhilfe und Grundsicherung .
Die unterstellen erstmal eine BG und drohen mit Hausbesuch...
Zur Erinnerung: https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/35507-baf%F6-kdu-%DC25-unterstellungen-%DCbel.html

Auf die Beschwerde gibts nen neuen SG - dem etwas Neues einfällt: meine Tochter bekäme lt. Bafög-Amt nach dem "falschen" §§ Bafög und ihr stünde nichts zu.
Er begründet die Ablehnung genau mit DEN Paragrafen, nach denen meiner Tochter KdU SEHR WOHL zusteht und bleibt eine konkrete Begründung schuldig. Also: unklarer Verwaltungsakt.

Wegen Dringlichkeit und Notlage geht morgen ein Antrag auf EA raus - ebenso der Widerspruch .

Nun fiel mir eben auf: wieso einmal Jobcenter und das andere mal Sozialhilfe??

Wer weiß da was?
 
Also soweit ich weiß, ist, wenn in deinem Ort nicht irgendwas anders läuft, die Jobcenter zuständig.

Mario Nette
 
Hm.. ja als sie IN München wohnte kriegte sie KdU von der Jobcenter - nun wohnt sie "vor den Toren" der Stadt und die Jobcenter schickt sie zum Landratsamt - Grundsicherung und Sozialhilfe...

Egal - wir haben jetzt eh eine EA beantragt, weil die sich einen neuen Grund der Ablehnung ausgedacht haben. BG funzt aufgrund meiner Beschwerde nicht.. nun lehnt der SB ab, weil sie Bafög hat (Schüler-BaFög!).

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