gila
StarVIP Nutzergruppe
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 20 Dez 2008
- Beiträge
- 17.502
- Bewertungen
- 30.937
Meine Tochter bekommt BAföG nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 - also Schülerbafög. Ihr stehen Leistungen für KdU zu (sie ist 25 geworden, kein Kindergeld mehr).
2007 gleiche Situation, FOS: Jobcenter bewilligte anstandslos KdU nach § 22Abs. 7 SGBII .
2009: Jobcenter schickt zum Landratsamt (München) Sozialhilfe und Grundsicherung .
Die unterstellen erstmal eine BG und drohen mit Hausbesuch...
Zur Erinnerung: https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/35507-baf%F6-kdu-%DC25-unterstellungen-%DCbel.html
Auf die Beschwerde gibts nen neuen SG - dem etwas Neues einfällt: meine Tochter bekäme lt. Bafög-Amt nach dem "falschen" §§ Bafög und ihr stünde nichts zu.
Er begründet die Ablehnung genau mit DEN Paragrafen, nach denen meiner Tochter KdU SEHR WOHL zusteht und bleibt eine konkrete Begründung schuldig. Also: unklarer Verwaltungsakt.
Wegen Dringlichkeit und Notlage geht morgen ein Antrag auf EA raus - ebenso der Widerspruch .
Nun fiel mir eben auf: wieso einmal Jobcenter und das andere mal Sozialhilfe??
Wer weiß da was?
2007 gleiche Situation, FOS: Jobcenter bewilligte anstandslos KdU nach § 22Abs. 7 SGBII .
2009: Jobcenter schickt zum Landratsamt (München) Sozialhilfe und Grundsicherung .
Die unterstellen erstmal eine BG und drohen mit Hausbesuch...
Zur Erinnerung: https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/35507-baf%F6-kdu-%DC25-unterstellungen-%DCbel.html
Auf die Beschwerde gibts nen neuen SG - dem etwas Neues einfällt: meine Tochter bekäme lt. Bafög-Amt nach dem "falschen" §§ Bafög und ihr stünde nichts zu.
Er begründet die Ablehnung genau mit DEN Paragrafen, nach denen meiner Tochter KdU SEHR WOHL zusteht und bleibt eine konkrete Begründung schuldig. Also: unklarer Verwaltungsakt.
Wegen Dringlichkeit und Notlage geht morgen ein Antrag auf EA raus - ebenso der Widerspruch .
Nun fiel mir eben auf: wieso einmal Jobcenter und das andere mal Sozialhilfe??
Wer weiß da was?