Präparate außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen fallen in Eigenverantwortung des Krankenversicherten. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass das Jobcenter grundsätzlich nicht mehr Medikamente als die Krankenkasse bezahlen muss. Für Ausnahmen gelten enge Voraussetzungen. ©kostenlose-urteile.de
Quelle: Kein Anspruch auf Mehrbedarfsleistungen: Jobcenter muss Kosten für alternativmedizinische Präparate nicht übernehmenZugrunde lag der Fall eines 64-jährigen Hartz IV-Empfängers aus Bremen. Der Mann verlangte Mehrbedarfsleistungen von 150 Euro pro Monat für diverse pflanzliche und alternativmedizinische Präparate (Kytta, Quark, Retterspitz, Ingwer, Glucosamin, Zeel, Platinum-chloratum, Neurexan, Iso-C, Magnesium, Arnika, Infludoron und Dekristol). Er begründete dies damit, dass er herkömmliche Arzneimittel nicht vertrage. Da seine Krankenkasse für die Präparate nicht zahle, müsse das Jobcenter die Kosten tragen. © kostenlose-urteile.de
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