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Minimina
Gast
Urteil: Aktenzeichen: 5 K 981/11
LG MM
Jobcenter muss Durchwahlnummern herausgeben - Boulevard BadenDas Gesetz sieht den umfassenden Zugang zu amtlichen Informationen vor, sofern nicht Sicherheits- und Datenschutzgründe dagegen sprechen. Diese liegen nach Ansicht des Gerichts beim Jobcenter nicht vor. Die Telefonnummern von Behördenmitarbeitern unterlägen nach dem IFG nicht dem persönlichen Datenschutz. Die innere Organisation des Jobcenters allein sei kein Kriterium, um Informationsansprüche zurückzuweisen.
LG MM