Tel_ko-Richter
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Am 16.05.2013 wehrte sich eine Frau aus Menden erfolgreich gegen ein Ordnungsgeld in Höhe von 70,00 €. Die Anschuldigung des Jobcenter Märkischer Kreis lautete auf „verspätete Mitteilung von Erwerbseinkommen“. Die Frau bestritt jedoch die Vorwürfe und sagte aus, dass sie die Nebentätigkeit sehr wohl telefonisch angezeigt hätte. Die Anrechnung ist längst erfolgt.
In der Verhandlung stellte sich gleich zu Beginn heraus, dass dem Gericht nicht einmal die vollständige Fallakte übergeben worden war. Der Verteidiger RA Lars Schulte-Bräucker wies nach, dass die behauptete Überzahlung von 325,46 € bisher bereits zweimal nach unten korrigiert werden musste, im ersten Schritt um 50,00 €, dann auf 224,00 €. Der Ausgangsbescheid war also bereits von Anfang an rechtsfehlerhaft. Eine Klage in der Sache ist vor dem Sozialgericht Dortmund anhängig.
[...]
Das Verfahren wurde eingestellt.
Quelle:
Jobcenter Märkischer Kreis unterstellt Kunden regelmäßig grobe Fahrlässigkeit - Iserlohn - lokalkompass.de
In der Verhandlung stellte sich gleich zu Beginn heraus, dass dem Gericht nicht einmal die vollständige Fallakte übergeben worden war. Der Verteidiger RA Lars Schulte-Bräucker wies nach, dass die behauptete Überzahlung von 325,46 € bisher bereits zweimal nach unten korrigiert werden musste, im ersten Schritt um 50,00 €, dann auf 224,00 €. Der Ausgangsbescheid war also bereits von Anfang an rechtsfehlerhaft. Eine Klage in der Sache ist vor dem Sozialgericht Dortmund anhängig.
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Das Verfahren wurde eingestellt.
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Jobcenter Märkischer Kreis unterstellt Kunden regelmäßig grobe Fahrlässigkeit - Iserlohn - lokalkompass.de