#gila
Das ganze Formular ist ein SKANDAL
ja, danke, das ist skandalös. Derartige Fragebögen basteln sich mehrere mir bekannte Jobcenter selber, um im Falle der vermuteten "eheähnlichen Beziehung" (unterstellte Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
VE -> gemeinsames
Wirtschaften -> gemeinsamer
Haushalt -> gemeinsame Bedarfsgemeinschaft
BG ) Druck zu erhöhen bzw. neue Daten auszuspähen.
Nicht selten wird in zeitlicher Nähe zum Austeilen eines solchen Fragebogens mit Einstellung der Leistungen (inkl. Krankenkasse) gedroht, werden angeblich unverzichtbare Hausbesuche verlangt, wird die Leistungsauszahlung schon mal abgestoppt (ärgerlich aber letztlich kein Problem: sofort hingehen, Bar-Vorauszahlung verlangen und entgegennehmen) und werden, noch übergriffiger und wesentlich rechtsstaatsgefährdender, Nachbarn, Supermarktkassierer und Bäckereiverkäuferinnen nach Konsumerhalten und eingekauften Mengen befragt.
Dabei ist richterlich längst festgestellt worden, dass ein Einkaufen, das "
über das Einkaufen der Dinge des täglichen Bedarfs nicht hinausgeht", kein "
gemeinsames Wirtschaften" ist - das
JC will trotzdem diese erste Information (Person x kauft Brot für zwei Personen ...) mit aller Gewalt ermitteln, um mit ggf. einer ganzen Schwadron an Sozialfahndern und sonstigen Zuträgern zeitnah die zweite Info ("
hinausgeht" : Person kauft mehr als nur soundsoviel Scheiben Brot) in Erfahrung zu bringen. Die über Monate oder sogar über Jahre hinweg ausgespähten Daten-Krümel werden zusammengesetzt wie die Steinchen beim Mosaik.
So verhält es sich mit nahezu allen Punkten des ziemlich listig gemachten Fragebogens, reinste Fallenstellerei; der
gemeinsame Urlaub beispielsweise gilt in Urteilen als schwerwiegendes Indiz für ein Vorliegen einer VE, auch das gemeinsame Wäschewaschen ist nicht ohne. Bitte aufpassen - solche Fragen müssen nicht beantwortet werden. Außendienstler sollen fahnden nach gemeinsamen Bildern an der Wand.
Noch etwas in diesem Zusammenhang:
Keine Hausbesuche zulassen.
Die VE und damit
BG begründet sich (nahezu) rein ökonomisch, gemeint sind im Wesentlichen gemeinsame Konten und Versicherungen. Ein Hausbesuch ist dazu überhaupt nicht notwendig bzw. das ungeeignete Mittel.
#gila
und im Sozialrecht sind diese Fragen NICHT vorgesehen, um einen Anspruch auf Leistung zu begründen!
Richtig, ein wichtiger Hinweis. Im gesamten Leistungsrecht gibt es mit
zwingender Notwendigkeit überhaupt gar keine Formulare - bis auf den Erstantrag (Mantelbogen), zu dem ja bekanntlich Anlage VE bzw. Anlage
HG noch nachträglich listig hinzugefügt wird (bitte auch
Formular Anlage VE niemals verwenden, sondern ein eigenes Formular bauen)
Fazit:
Solche Fragebögen bitte nie ausfüllen Fragebogen zur Klärung der häuslichen Verhältnisse | Schwarze Katze Anlage VE nicht ausfüllen, auf unterstellte Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft so reagieren | Schwarze Katze Jobcenter will ins Haus! Nun schon der dritte Drohbrief | Schwarze Katze Tja, wie es in der
VerBis -Arbeitshilfe (
BA 2009) heißt:
Es darf nur das dokumentiert werden, was der Kunde anlassbezogen freiwillig mitteilt.
Na, dann schaffen wir mit handgestrickten Fragebögen doch einfach die “Anlässe” für immer noch ein bisschen mehr von deinen völlig “freiwilligen Mitteilungen”. ...