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Seit 2016 tyrannisiert das Mobcenter Märkischer Kreis ein Frau aus Menden (Sauerland). Nur auf dem Klageweg kann sie ihre Regelleistungen durchsetzen. Trotzdem wird Sie auf die Hauptsacheverhandlungen vertröstet. Der Mietrückstand ist auf über 10,000 € angestiegen, weil man ihr eine Einstandsgemeinschaft mit dem Vermieter andichtet. Aber über Jahre wurden auch keine Krankenkassenbeiträge gezahlt. Der letzte Teilsieg wurde per Beschluss vom 16.04.2020 festgestellt.
Leistungsverweigerung weil Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft unterstellt wird
"Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet,
der Antragstellerin in der Zeit vom 15.01.2019 bis 31.01.2019 vorläufig SGB II-
Leistungen i.H. v. 226,13 Euro und in der Zeit vom 01.02.2019 bis 30.06.2019
i.H.v. 424,00 Euro monatlich zu gewähren."
SG Dortmund, S 60 AS 240/19 ER , 11.03.2019
(bestätigt: LSG NRW, L 7 AS 624/19 B ER , 28.05.2019)
"Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet,
der Antragstellerin vorläufig Leistungen nach dem SGB II
in Höhe von 14,13 Euro für den Monat September 2019
und in Höhe von jeweils 424,00 Euro für die Monate Oktober bis Dezember 2019
sowie von Januar bis Februar 2020 jeweils in gesetzlicher Höhe zu zahlen.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt."
SG Dortmund, S 38 AS 4794/19 ER, 25.10.2019
"Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet,
der Antragstellerin vorläufig Leistungen nach dem SGB II
in Höhe von 432,00 Euro für die Monate März bis August 2020 zu gewähren.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt."
SG Dortmund, S 38 AS 762/20 ER, 16.04.2020