RudolfQuelle
Elo-User*in
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- 9 Dezember 2017
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Hi Leute,
ich habe ein Problem mit dem Jobcenter. Es handelt sich um einen Erstantrag.
Folgende Situation:
Ich leben seit Anfang des Jahres bei einm Freund zur Untermiete, wir haben ein Untermietvertrag geschlossen in dem die Barzahlung der Miete vereinbart wurde. Den ALG2 Antrag habe ich im November diesen Jahres gestellt. Den Bescheid habe ich auch erhalten in dem wird mir die Grundsicherung zugestanden, aber keine Mietkosten übernommen. Es sollen zweifel bestehen das die Miete tatsächlich gezahlt wurde weil keine Barabhebungen in entsprechender Höhe auf den Kontoauszügen zu finden sind. Die Mietzahlung kann aber durch Quittungen belegt werden. Ausserdem hat mein Vermieter (Hauptmieter der Wohnung) eine Erklärung vom Jobcenter unterschrieben das die Mietzahlungen tatsächlich angefallen sind, mit hinweis auf Meldung beim Finazamt etc. Wie geht man da am besten weiter vor? Muss ich dem Jobcenter gegenüber noch darlegen woher das Geld stammt?
RudolfQuelle
ich habe ein Problem mit dem Jobcenter. Es handelt sich um einen Erstantrag.
Folgende Situation:
Ich leben seit Anfang des Jahres bei einm Freund zur Untermiete, wir haben ein Untermietvertrag geschlossen in dem die Barzahlung der Miete vereinbart wurde. Den ALG2 Antrag habe ich im November diesen Jahres gestellt. Den Bescheid habe ich auch erhalten in dem wird mir die Grundsicherung zugestanden, aber keine Mietkosten übernommen. Es sollen zweifel bestehen das die Miete tatsächlich gezahlt wurde weil keine Barabhebungen in entsprechender Höhe auf den Kontoauszügen zu finden sind. Die Mietzahlung kann aber durch Quittungen belegt werden. Ausserdem hat mein Vermieter (Hauptmieter der Wohnung) eine Erklärung vom Jobcenter unterschrieben das die Mietzahlungen tatsächlich angefallen sind, mit hinweis auf Meldung beim Finazamt etc. Wie geht man da am besten weiter vor? Muss ich dem Jobcenter gegenüber noch darlegen woher das Geld stammt?
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