Hallo,
ich habe im Zuge des ER beim Sozialgericht Köln einen Erfolg gegen das Jobcenter Bonn erzielen können.
Das Jobcenter Bonn wurde verurteil bis zum 31.04 Leistungen in Höhe xxx€ zu zahlen (mehr dazu unten).
Hiergegen hat das Jobcenter nun Beschwerde beim Landgessozialgericht Essen eingelegt.
Am gleichen Tag schrieb mir auch das Jobcenter, dass angeblich das Hauptverfahren am Sozialgericht Köln damit erledigt sei und ich nun ab dem 01.02 keine Leistungen mehr erhalte (SG hatte bis April gesagt) und auch ab November gefälligst alles binnen zwei Wochen zurückzahlen muss.
Stimmt das so?
In dem Fall muss ich mir aber nun einen Anwalt suchen, da ich kein Bock mehr habe und keine Zeit mich damit zu beschäftigen.
Dem Landessozialgericht muss ich binnen einer Woche antworten bzw. Gründe angeben warum ich erst später antworten kann. Kann ich denen sagen, ich muss mir einen Anwalt suchen und das es weitere zwei Wochen mind. dauern kann? An wen wende ich mich wegen dem Jobcenter was nun nicht mehr zahlen möchte, obwohl das SG Köln sagte, bis April zahlen.
Zu dem oben: Ist das richtig, dass das SG im Zuge des ER nur die Kosten für die "Lebenserhaltung" bewilligt, wenn der Vermieter noch keine Kündigung ausgesprochen hat? In meinem Fall war das so....
ich habe im Zuge des ER beim Sozialgericht Köln einen Erfolg gegen das Jobcenter Bonn erzielen können.
Das Jobcenter Bonn wurde verurteil bis zum 31.04 Leistungen in Höhe xxx€ zu zahlen (mehr dazu unten).
Hiergegen hat das Jobcenter nun Beschwerde beim Landgessozialgericht Essen eingelegt.
Am gleichen Tag schrieb mir auch das Jobcenter, dass angeblich das Hauptverfahren am Sozialgericht Köln damit erledigt sei und ich nun ab dem 01.02 keine Leistungen mehr erhalte (SG hatte bis April gesagt) und auch ab November gefälligst alles binnen zwei Wochen zurückzahlen muss.
Stimmt das so?
In dem Fall muss ich mir aber nun einen Anwalt suchen, da ich kein Bock mehr habe und keine Zeit mich damit zu beschäftigen.
Dem Landessozialgericht muss ich binnen einer Woche antworten bzw. Gründe angeben warum ich erst später antworten kann. Kann ich denen sagen, ich muss mir einen Anwalt suchen und das es weitere zwei Wochen mind. dauern kann? An wen wende ich mich wegen dem Jobcenter was nun nicht mehr zahlen möchte, obwohl das SG Köln sagte, bis April zahlen.
Zu dem oben: Ist das richtig, dass das SG im Zuge des ER nur die Kosten für die "Lebenserhaltung" bewilligt, wenn der Vermieter noch keine Kündigung ausgesprochen hat? In meinem Fall war das so....