Jobcenter kontert EGV-Gegenvorschlag mit neuer EGV inkl. Maßnahme

Leser in diesem Thema...

Mousasi

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
13 Mai 2014
Beiträge
18
Bewertungen
1
Hallo liebe Forengemeinde, jetzt wird es ernst bei mir.

Vorab eine kurze Zusammenfassung der Dinge, die zum heutigen Tage führten: (Im Detail hier nachzulesen)
- Nach Ablauf meiner gültigen EGV wurde ich vor etwa 2 1/2 Wochen zum Ortstermin gebeten.
- Dort legte man mir eine neue EGV vor, die ich so nicht unterschreiben wollte, also formulierte ich einen Gegenvorschlag bei Punkten, die mir nicht gefallen.
- Nachdem dieser vor 1 1/2 Wochenbeim Jobcenter eingegangen war, folgte prompt die Einladung zum nächsten Ortstermin, dieser war dann heute.


Vor Ort wurde mir dann gesagt, dass mein Gegenvorschlag fehlerhaft wäre. Das kann auch durchaus sein, ich bin kein Jurist. In einigen Punkten hat SB also sicher recht. Also ging ich davon aus, dass man über die Punkte, die ich im Gegenvorschlag nannte verhandelt.

FALSCH GEDACHT!

Was mich erwartete war eine völlig neue Eingliederungsvereinbarung, die mit der mir anfang des Monats vorgelegten NICHTS mehr gemein hat. Auf meine Frage, ob SB denn gar nicht über den Inhalt verhandlen wolle, bestätigte SB mir (und meinem Zeugen), dass sie kein Interesse hat über den Inhalt der EGV zu verhandeln(!). Auch mein Hinweis, dass eine EGV ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist, zu dem zwei Parteien gehören fruchtete nicht.

Warum eine neue EGV notwendig wäre und nun plötzlich etwas anderes gelten soll, als anfang des Monats hat SB mir auch auf Nachfrage nicht schriftlich bestätigt. Es handelt sich also um eine reine Schikane, weil ich das Spielchen nicht ohne zu mucken mitspiele.

Worum geht es nun in der neuen EGV ? Nun...
Ziel: Integration in den Arbeitsmarkt (vorher "sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis)

Meine Bemühungen sollen sein:
- Teilnahme an einem "Vermittlungscampus" (Mag als Option ganz okay sein, 2x/Woche ist es eher lästig und kontraproduktiv)
- Teilnahme am Amazon Testcenter (Sehe ich als Hochschulabsolvent irgendwie nicht ein)
- 4+ Bewerbungsbemühungen um sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse (weniger als in der abgelaufenen EGV )

Was mir noch aufgefallen ist:
- Die Laufzeit und "Erstellt am" passen nicht 100%ig zusammen, wenn man von einer 6-monatigen Laufzeit ausgeht.
- Bewerbungskosten werden vom Jobcenter nicht mehr erstattet; da diese lt. SB im Rahmen der Maßnahme (2x die Woche) kostenlos verschickt werden können.
- Unter den beiden Exemplaren der EGV lag etwas, dass sehr verdächtig nach VA aussah. Daraus schließe ich, dass SB (richtigerweise) damit rechnet, dass ich die EGV nicht unterschreiben werde. Da die Maßnahmen beide schon nächste Woche (Di + Do) starten sollen, gehe ich davon aus am Montag den VA im Briefkasten zu haben. (Lohnt es sich hier nochmal einen Gegenvorschlag zu formulieren, indem ich begründe warum die Maßnahmen nicht sinnvoll sind?)

Diese neue EGV ist also meines Erachtes also völlige Schikane, weil ich nicht brav alles mitgemacht habe. Nun meine Frage, wie ich vorgehe. Was muss ich beachten, wenn ich die Maßnahmen umgehen will? Noch muss ich ja nicht, da ich nix unterschrieben habe. Aber weil schon was VA -artiges da lag und SB sich denken kann, dass ich unterschreibe rechne ich wirklich fest mit dem VA am Montag.

Mittlerweile belastet mich dieser Jobcenter-Kram auch psychisch ziemlich.
Deswegen bin ich außerordentlich dankbar, wenn die fleißigen Helfer hier Tipps zum weiteren Vorgehen geben können.

Danke schonmal!

Anhang:
- EGV von Anfang des Monats (EGV -alt)
- neue EGV ersetzende EGV (EGV -neu)
 

Anhänge

  • EGV-neu.pdf
    545 KB · Aufrufe: 173
  • EGV-alt.pdf
    594,9 KB · Aufrufe: 116
AW: Schikane: Jobcenter kontert EGV -Gegenvorschlag mit neuer EGV inkl. Maßnahme

- Dort legte man mir eine neue EGV vor, die ich so nicht unterschreiben wollte, also formulierte ich einen Gegenvorschlag bei Punkten, die mir nicht gefallen.
[...]
Also ging ich davon aus, dass man über die Punkte, die ich im Gegenvorschlag nannte verhandelt.

FALSCH GEDACHT!

Was mich erwartete war eine völlig neue Eingliederungsvereinbarung, die mit der mir anfang des Monats vorgelegten NICHTS mehr gemein hat.
Nein - das war richtig gedacht - und genau DIESER neue EGV -Vorschlag des JC ist als die zu führende Verhandlung anzusehen.
Du selber hast die Verhandlung dazu begonnen und das JC führt diesen nun mit einem weiteren und geänderten EGV -Vorschlag fort.
Nun bist du wieder am Zug zu begründend was daran nicht ok sein soll und dann deine dir maßgeblichen Inhalte vorzuschlagen, wenn du mit irgendwelchen Inhalten des neuen Vorschlages vom JC nicht einverstanden sein kannst.
So läuft das nunmal üblicherweise bei offenen noch laufenden Verhandlungen über Verträge und so einfach ist das.


Und die Gültigkeitsdauer ist mit dem Zeitraum ab Ausstelldatum 21.11.2014 bis Enddatum Gültigkeit am 19.05.2015 absolut im gesetzlich zulässigen Rahmen der 6 Monate, denn kleinliche Haarspaltereien wegen 2 Tagen weniger sind völlig fehl am Platz, da diese 2 Tage sicherlich dann als Begründung für die Ausarbeitung einer Folge-EGV herhalten werden und das JC damit sicherlich auch rechtlich durchdringen würde.
 
AW: Schikane: Jobcenter kontert EGV -Gegenvorschlag mit neuer EGV inkl. Maßnahme

Moin!

Frage ist: hast du außer der neuen EGV eine konkrete ZUWEISUNG zu der Maßnahme bekommen?
Oder eine konkrete Zuweisung zu dem AMAZON-Elo-Lagerhaltungstest :biggrin:?

Nein?
Dann musste auch nirgendwo hin, wenn du nicht unterschreibst.
Es ist ja bisher "nur ein Gutschein"...

Heute ist Freitag. Vielleicht ist der VA ja am Montag gar nicht pünktlich im Briefkasten? :wink:

Inzwischen überlege eine eigene Strategie:
Es wird schwierig sein, mit einem SB darüber zu streiten, dass DU so eine tolle und hilfreiche Maßnahme (sogar mit Einzelcoaching :wink:) nicht als hilfreich ansiehst und "dankbar" annimmst ... eher stellt man bei Maßnahmen einen umgekehrten Fragekatalog zusammen (was ist nach Meinung des SB hier für DICH persönlich sinnvoll).

Spar dir das - das Annehmen dieses Coachings würde ich mir als goodwill jedoch überlegen, dagegen vorgehen ist oft sinnfrei, und dein Bemühen musst du ja irgendwie zeigen.
Vielleicht kommt es ja auch deiner Situation und Anspruch (Hochschulabschluss) zugute, wenn du dem persönlichen Coach hier selbstbewusst entgegen trittst?

Gegen eine Verwurstung meiner geistigen und NICHT UNERHEBLICHEN körperlichen Kräfte bei einem Unternehmen wie AMAZON würde ich IMMER vorgehen - und wenns das Letzte in meinem Leben wäre!

Ich würde also auf den VA warten - den Gutschein und den Anbieter jedoch prüfen übers WE durch Recherche und auch evtl. drüber nachdenken, dort hin zu gehen und konkret zu erfragen, was man für dich Gutes tun kann - und gleich durchblicken lassen, dass du deinen Abschluß sicherlich nicht gemacht hast, um in einem karrierefeindlichen Gagajob zu enden!

Also mit der Haltung WAS können SIE für MICH (und meinen Gutschein :wink:) tun!

Dann wirst du leicht feststellen, ob man hier qualifiziert ist und dich auch menschlich respektiert - ist das nicht der Fall, kann man sich Argumente, evtl. ungute "Erlebnisse" für eine Entgegnung auf einen etwaigen VA viel besser zusammenstellen!

AMAZON sucht jetzt nur wieder Hilfskräfte fürs Weihnachtsgeschäft, die danach wieder rausfliegen, das Forum hier und die Presse sind ja schon lange VOLL mit dem Geschehen dort.
Es bringt dich nicht weiter, es beendet auch deine Hilfebedürftigkeit nicht, du wirst dort auch körperlich SEHR ausgeschlachtet - das sicher kommende Argument, man müsse auch "zeitweise"seine Hilfebedürftigkeit "verringern" würde da bei mir nicht ziehen - denn das fällt dann ja schon unter "Zwangsarbeit"!

Das wären meine Gedanken dazu - wenn wegen Amazontermin nix konkretes kommt, haste Glück, wenn ja, muss man sich eine Argumentation überlegen - aber ich vermute fast, wenn du den Gutschein annimmst und schaust, ob die dich da ordentlich unterstützen können, fällt Amazon sicher flach.
 
AW: Schikane: Jobcenter kontert EGV -Gegenvorschlag mit neuer EGV inkl. Maßnahme

Vor Ort wurde mir dann gesagt, dass mein Gegenvorschlag fehlerhaft wäre.

Stimmt. Der Fehler liegt in den Augen der SB ganz einfach in der Existenz des Gegenvorschlags begründet.

Das kann auch durchaus sein, ich bin kein Jurist. In einigen Punkten hat SB also sicher recht. Also ging ich davon aus, dass man über die Punkte, die ich im Gegenvorschlag nannte verhandelt.

FALSCH GEDACHT!

Genau. Das ist wie in Bayern: Jedes CSU-Mitglied darf eine eigene Meinung haben, solange die sich vollinhaltlich mit Seehofers Meinung deckt.

Was mich erwartete war eine völlig neue Eingliederungsvereinbarung, die mit der mir anfang des Monats vorgelegten NICHTS mehr gemein hat.

Sehr gut. Also darfst Du die jetzt wieder zwei Wochen beäugen und einen Gegenvorschlag machen.

Auf meine Frage, ob SB denn gar nicht über den Inhalt verhandlen wolle, bestätigte SB mir (und meinem Zeugen), dass sie kein Interesse hat über den Inhalt der EGV zu verhandeln(!).

Das war ehrlich. Interessiert aber keinen, vor Gericht ist nur von Belang, was die Behörde schriftlich erklärt hat.

Es handelt sich also um eine reine Schikane, weil ich das Spielchen nicht ohne zu mucken mitspiele.

Falsch. Du wolltest die alte EGV nicht unterschreiben, jetzt hast Du eine andere. Man kann einen Einigungsprozeß auch so angehen. Vielleicht kommt die SB ja irgendwann mit einer EGV um die Ecke, die auf Deine Bedürfnisse paßt. Ist zwar unwahrscheinlich, aber nie auszuschließen.

Meine Bemühungen sollen sein:
- Teilnahme an einem "Vermittlungscampus" (Mag als Option ganz okay sein, 2x/Woche ist es eher lästig und kontraproduktiv)
- Teilnahme am Amazon Testcenter (Sehe ich als Hochschulabsolvent irgendwie nicht ein)

Eine äquivalente Reaktion besteht nicht im Rummotzen. Amazon sucht Lastenesel, die gut zu Fuß sind. Schließlich ist bald Weihnachten, da brauchen die wieder Leute zum Nulltarif. Am 31.12.2014 ist der Spuk bei denen zu Ende, hat also mit Vermittlung in eine dauerhafte Arbeit nichts zu tun. Frag mal Deinen Arzt, wieviel Du tragen darfst.

Und wie man mit Maßnahmen umgeht ...

Gibt es überhaupt eine rechtsgültige Zuweisung zu dem Dschungelcamp, oder steht das nur in der EGV , die ohne Deine Unterschrift nicht das Papier wert ist, auf dem sie gedruckt wurde?

Der nette Herr ..., der in Zimmer 207 wohnt, betreibt also gewerbliche Personenbeförderung im Auftrage des Jobcenters. Hat der eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Personenbeförderungserlaubnis? In fremder Leute (eventuell betriebsunsichere) Autos einzusteigen, würde ich ablehnen.

- Unter den beiden Exemplaren der EGV lag etwas, dass sehr verdächtig nach VA aussah.

Das müßtest Du doch einmal lesen und nicht nur darüber orakeln, wenn man Dir hier helfen soll.

Deswegen bin ich außerordentlich dankbar, wenn die fleißigen Helfer hier Tipps zum weiteren Vorgehen geben können.

Deren Glaskugel ist gerade zur Justage. Wo ist das "VA -artige" Ding?
 
Okay, danke schonmal.

Was heißt das jetzt für die laufenden Verhandlungen und meine Antwort? Ich begründe nun, warum und in welchen Punkten ich mit der neuen nicht einverstanden bin?

Was halten die sachkundigen Leute hier von der "neuen" EGV ? Was sind da Punkte, die nicht okay sind?
Ich habe z. B. große Probleme damit einen Freifahrtschein zur Weitergabe meiner Daten zu erteilen, oder zweimal die Woche zu nem Bewerbungstraining ("für doofe") zu gehen.
Vom "Amazon Trainingscenter" ganz zu schweigen (die sollen erstmal in Deutschland Steuern zahlen).
Außerdem wird mir keine Übernahme des JC von Bewerbungskosten mehr zugesichert. Ebensowenig die vorher noch erwähnten Mobilitätshilfen. Das Datum passt auch nicht (ganz) zu einer Laufzeit von 6 Monaten?

Was tue ich nun? Gegenvorschlag? VA abwarten? Beim Träger der Maßnahme anrufen, fragen was das ist, ob es sinnvoll ist?
 
Ich habe z. B. große Probleme damit einen Freifahrtschein zur Weitergabe meiner Daten zu erteilen, oder zweimal die Woche zu nem Bewerbungstraining ("für doofe") zu gehen.
Das darf so im Verwaltungsakt auch nicht mehr drin stehen.
Außerdem wird mir keine Übernahme des JC von Bewerbungskosten mehr zugesichert.
Muss aber, da die auch Bewerbungen verlangen.

Für Amazon braucht es einen Vermittlungsvorschlag, den Gutschein für die Maßnahme musst Du nicht einlösen.
 
Also das mit dem "Amazon Testcenter" ist eine richtige Sauerei. In einem EVA dürfte das nicht stehen und wenn doch bräuchte dies schlicht nicht befolgt werden.

Man könnte heute noch mittels Faxnachricht dem Jobcenter ein ersten Gegenschlag versetzen indem jedwede Datenübermittlung an außerhalb des Sozialrechtsverhältnisses stehende Dritte (Maßnahmeträger etc.) ausdrücklich untersagt wird.

Im Übrigen sollte mal drüber nachgedacht werden, ob "verhandeln" überhaupt Sinn macht. Der "Hartz-4-Reform" liegt grundlegend perverses neoliberales Gedankengut zugrunde (für mehr Infos siehe u.a. vielzählige Aufsätze und Publikationen von Prof. Dr. Christoph Butterwegge). Da gibt es m.E. nix zu verhandeln, sondern das gesamte System ist abzulehnen.
 
AW: Schikane: Jobcenter kontert EGV -Gegenvorschlag mit neuer EGV inkl. Maßnahme

Vermittlungsvorschläge:
Das Jobcenter schreibt:
Das Jobcenter unterbreiten Ihnen Vermittlungsvorschläge, soweit geeignete Stellenangebote vorliegen.
Allein schon aus dem Wortlaut ergibt sich das Du dieses nicht einfordern kannst. Des Weiteren gehört die Stellenvermittlung zu deren Pflichtaufgaben und hat in einer Eingliederungsvereinbarung nichts zu suchen. Als vereinbarungsfähige Leistungen zur Eingliederung kommen dabei von vornherein nur solche in Betracht, die im Ermessen des Trägers stehen, auf die also kein Rechtsanspruch besteht (LSG BW 22.1.2007 - L 13 AS 4160/06 ER -B)

Maßnahmekosten:
Das Jobcenter übernimmt nur angemessene Maßnahmekosten und Fahrtkosten können übernommen werden.
Durch die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit von Kosten bleibt völlig offen, ob und in welchem Umfang überhaupt Kosten für die Teilnahme an der Maßnahme übernommen werden. Es besteht für Dich ein erhebliches Risiko, dass Du Maßnahmekosten selber tragen musst (vgl. SG Hannover, Beschluss vom 26.09.2013 - S 45 AS 2773/13 ER).

Bewerbungen:
Von Dir werden 4 Bewerbungen pro Monat verlangt aber keine Kosten übernommen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
Wenn Du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht einreichst, liegt gernerell keine Pflichtverletzung nach § 31 SGB II vor. Das Jobcenter kann sich in so einem Fall nur auf fehlende Mitwirkungspflicht berufen und Dir die Leistung teilweise oder vollständig bis zur Nachholung entziehen. Zuvor muss Du aber schriftlich auf die Folgen fehlender Mitwirkung hingewiesen werden und das Jobcenter muss Dir eine Frist zum Einreichen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einräumen.

EGV -Verhandlungen:
Als Leistungsbezieher nimmst Du die unterlegenere Verhandlungsposition ein. Es sind keine Vertragsverhandlungen auf Augenhöhe.

Berlit in LPK-SGB II, 5. Auflage, § 15 Rdnr. 7:
Zentrale Voraussetzung hierfür ist die gesetzlich nur unvollkommen determinierte, „faire“ Ausgestaltung von Inhalt und vorangehender Verhandlungen. Der Verhandlungsgedanke und die in Vertrags- und Verhandlungssystemen vorausgesetzte Verhandlungssymmetrie ist wegen der Möglichkeit der einseitigen Festlegung (§ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II) bereits strukturell aufgehoben (s.a. NZS 2002, 410, 411, 415; zur Kritik s.a. Krahmer NDV 2006, 507).
 
Schonmal danke schön, für das zahlreiche Feedback. Ich muss mich jetzt "leider" noch auf ein informelles (Vorstellungs)gespräch heute abend vorbereiten und dazu noch nen ganzen Batzen lesen und werde mich wohl erst heute abend/morgen intensiver mit euren Anmerkungen, Vorschlägen und Empfehlungen auseinandersetzen können. Vorab aber noch ein paar Dinge zu Klärung.

- Beim Maßnahmenträger habe ich mich vorhin telefonisch informiert was das sei. Klingt jetzt eher sinnlos, habe das auch gesagt, ebenso dass ich nicht unterschrieben habe und werde, aber zum angegebenen Termin trotzdem vorbeikommen werde.
- Amazon-Testcenter: Das steht NUR in der EGV . Es gab keinen VV oder ähnliches.
- Der Ausdruck, den ich für einen VA halte lag nur auf dem Schreibtisch bei mir. Der Briefkopf sah aber so aus, wie bei vielen VAs, die ich hier im Forum gesehen habe. Da für Maßnahme und Amazon eben auch schon nächste Woche Termine gemacht wurden und sie davon ausgehen muss, dass ich nicht unterschreibe würde mich das nicht wundern, wenn der heute in die Post kommt und Montag da ist.

Mehr dann entweder später heute, oder morgen dann.
 
Amazon testet, soviel ich es weis, wie fit Du im Tragen bist. Falls Du doch hingehst, solltest Du das Temperament einer Wanderdüne an den Tag legen. Mache einen auf Begriffsstutzig und lass schwere Testpakete fallen.

So lange EGV nicht von Dir unterschreiben ist und kein VV kommt, kannst Du das vergessen. Beim VA sieht es anders aus.

Den musst Du via gericht angehen - aber soweit ist wohl noch nicht.

Roter Bock
 
ebenso dass ich nicht unterschrieben habe und werde, aber zum angegebenen Termin trotzdem vorbeikommen werde.
Aber auch nur, wenn der VA bis dahin da ist. Du kannst da hin gehen, aber den Gutschein nicht einlösen und auch nichts unterschreiben.
 
Ah, noch etwas was ich vergessen hatte:
Im Schreiben, dass ich zum Gegenvorschlag verfasst habe, habe ich schriftlich die Erstattung von Fahrtkosten zu einer fachbezogenen Jobbörse beantragt. Ebenso die Erstattung von Bewerbungskosten und eine Information darüber in welcher Höhe diese Erstattung erfolgt. Außerdem wollte ich wissen welche Daten von mir gespeichert sind. Bis auf die Daten habe ich heute auch alles angesprochen, aber Anträge oder Informationen habe ich nicht bekommen.
SBchen auf den Keks gehen, nochmal anfordern und ne Frist setzen?

Aber auch nur, wenn der VA bis dahin da ist. Du kannst da hin gehen, aber den Gutschein nicht einlösen und auch nichts unterschreiben.
Ich habe dem Herrn am Telefon des Maßnahmenträgers auch schon geschildert, dass ich nicht unterschrieben habe (und es auch nicht werde), weil ich nicht vom Sinn überzeugt bin. Der weiß also, dass es kein Geld dafür gibt. Er äußerte sich verständnisvoll.
Sie können aber ruhig versuchen mich davon zu überzeugen, dass es sinnvoll ist. Ist zwar unwahrscheinlich, aber ich weiß dann wenigstens worum es geht und kann argumentieren warum das so ist. Gestern auf einer fachlichen Jobmesse gab es z. B. mehr oder weniger das gleiche Angebot, was der Träger der Maßnahme anbietet.

Zu Amazon werde ich ohne VA nicht gehen. Sollte der VA da sein, dann frag ich erstmal nach Kaffee, Toilette, Kippchen (gut, ich rauche nicht aber...), Spiele mit meinem Handy rum, frage nach dem Gehalt? ("WAS? SO WENIG? Unter dem Einzelhandelstarif wird das mit uns nix!"), löse Sudokus usw... Artikel 12 Grundgesetz und so...
 
...

Zu Amazon werde ich ohne VA nicht gehen. Sollte der VA da sein, dann frag ich erstmal nach Kaffee, Toilette, Kippchen (gut, ich rauche nicht aber...), Spiele mit meinem Handy rum, frage nach dem Gehalt? ("WAS? SO WENIG? Unter dem Einzelhandelstarif wird das mit uns nix!"), löse Sudokus usw... Artikel 12 Grundgesetz und so...

DAS könnte dann unter "Ihr Verhalten hat dazu geführt, dass ein Arbeitsverhältnis nicht zustande gekommen ist" fallen.
Da wäre ich vorsichtig und würde lieber von Hause aus eine Anstellung bei AMAZON ablehnen.
Gründe: Hochschulabschluß, nicht zielführend, Saisonarbeit und nur befristet, extreme körperliche Belastung die du nicht erbringen kannst und auch nicht willst (soll der SB das doch mal machen!! und sich für Weihnachten was dazu verdienen) - zur Not ärztliches Attest, dass du Dauerbelastungen durch Tragen und Heben meiden sollst :wink: - und: der Arbeitgeber ist hinreichend durch die Presse bekannt für arbeitnehmerfeindliche Bedingungen und somit kann auch kein "vertrauensvolles" Arbeitsverhältnis begonnen werden.
 
Nur ein Gedankengang...

ich würde versuchen in jedem Fall einen va zu bekommen. von daher würde ich pap ein wenig reizen.... das sie auch einen va raussendet. es hängt natürlich auch von deiner eigenen risikobereitschaft ab... ich persönlich würde rein schon aus prinzip mal gucken wollen, wie die neue pap so tickt... also würde ich ausnahmsweise extra einen dicken fehler machen und zwar anrufen (und denen paar tage später wieder untersagen mich per telefon zu kontaktieren) ... bzw. nen rückruf verlangen. In dem Gespräch würde ich ganz naiv fragen ob sie diese verhandlung fair und zielführend findet. Dann würde ich drauf bestehen zu verhandeln, würde ihr besserwisserich sagen sie wäre verpflichtet zu verhandeln! ich wette sie wird dann sauer werden und aus trotz den va raushauen... Was ja das Ziel des Gesprächs ist ;) . Der VA hätte dan die gleichen fehler wie in der egv oder wäre wieder verändert - beides gründe um diesen m.e. beim sozialgericht zu kassieren. Natürlich mit der chance auch einen einstweiligen rechtsschutz zu bekommen.

Ich kann nicht in die glaskugel schauen... es ist - und das gebe ich zu bedenken - ein riskantes spiel! Aber ne Taktik die Erfolg haben kann und dir die möglichkeit widerstand zu leisten. wenns in die Hose geht hat man halzt mal ne runde verloren... Aber ich denke die chancen stehen gut...

Wenn ich eurer meinung nach mist rede bitte seid nachsichtig und zerfleischt mich nicht.... lasse mich gerne korregieren!


ich habe die erfahrung gemacht das man sich teilweise einfach nur besser fühlt wenn man versucht aufrecht durch die schikane geht...

Und fehler haben machen die immer wieder beim jc ... und das muss man nutzen !
 
Kurzes Update zum Stand der Dinge.

- Ich war vorhin beim Träger der Maßnahme (freiwillig, habe ja nicht unterschrieben) und das, worum es geht ist bei mir entweder nicht notwendig, oder ich habe persönliche Kontakte (CEO eines fachbezogen Jobbportals oder ein Abteilungsleiter einer Landesbehörde, die in meiner Fachrichtung arbeitet), die nützlicher als der Träger der Maßnahme (und für den Steuerzahler günstiger) sind.
Die Maßnahme an sich ist zwar recht harmlos, aber es geht mir ums Prinzip. Die wird ja auch vom JC finanziert, ist also in diesem Fall auf jeden Fall rausgeschmissenes Geld für den Steuerzahler, den ich ja ohnehin schon genug belaste.

- Vor einer Weile habe ich meine Telefonnummer und E-Mail-Adresse beim JC löschen lassen (das war noch bei einem anderen SB ). Im Gespräch am Freitag habe ich nochmal darauf hingewiesen, dass ich nicht möchte, dass meine Daten weitergegeben werden. Heute morgen wusste der Ansprechpartner aber, dass ich komme(n soll) und meinen Namen. Ich bin jetzt juristisch nicht so bewandert, aber für mich ist das ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. Jetzt Frage ich mich, ob und wie ich dagegen direkt vorgehen kann, oder ob ich mir das als Munition für evtl. später aufspare.

- Zum "Amazon-Testcenter": Habe nach wie vor nicht vor ohne VA bei Amazon (bzw. beim Mensch, der mich dahinfahren soll) zu erscheinen.
Mein Plan, sollte bis Donnerstag noch ein VA kommen, sieht so aus, dass ich da völlig overdressed, aber für ein Vorstellungsgespräch eines Hochschulabsolventen adäquat gekleidet auflaufe. Also Business-Dress. Damit sollte dann das Interesse an mir eh schon recht gering ausfallen und im Gespräch kann ich dann immer noch meine Vorbehalte bzgl. dieser Firma erläutern...

- Ansonsten warte ich jetzt, was das Jobcenter angeht, erstmal auf nen VA und erfülle (bis auf Amazon) die Verpflichtungen aus der nicht unterschriebenen EGV :icon_pause:
 
Heute morgen wusste der Ansprechpartner aber, dass ich komme(n soll) und meinen Namen. Ich bin jetzt juristisch nicht so bewandert, aber für mich ist das ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen.
Nein, solche Daten kann das JC weitergeben, nur Daten, wie z.B. Telefonnummer, sind nicht für die Arbeit des JC notwendig und solche kannst Du löschen lassen.
 
Ich habe dem Herrn am Telefon des Maßnahmenträgers auch schon geschildert, dass ich nicht unterschrieben habe (und es auch nicht werde), weil ich nicht vom Sinn überzeugt bin. Der weiß also, dass es kein Geld dafür gibt.

Falsch. Es gibt einen Beschluß vom LSG NRW, wonach es sich hier um ein "sozialrechtliches Dreieicksverhältnis handelt, der Maßnahmeträger Dir die korrekte Beschulung und Du das Entgelt schuldest. Also gerade so, als würdest Du einen VHS-Kurs belegen. Das JC ist da außen vor.
https://detlefnolde.wordpress.com/2014/07/31/widerstand-gegen-jobcenter-massnahme/
(Ganz unten, der originale Blog wurde privat geschaltet)

Zu Amazon werde ich ohne VA nicht gehen. Sollte der VA da sein, dann frag ich erstmal nach Kaffee, Toilette, Kippchen (gut, ich rauche nicht aber...), Spiele mit meinem Handy rum, frage nach dem Gehalt? ("WAS? SO WENIG? Unter dem Einzelhandelstarif wird das mit uns nix!"), löse Sudokus usw... Artikel 12 Grundgesetz und so...

Alles Kokolores. Du bist in dem Testcenter nicht mit denen alleine, wenn man Dir schon eine als "Mitfahrgelegeheit" getarnte Zwangszuführung anbietet. Der nette Herr von Zimmer 207 hat keine Taxilizenz und fährt da nicht hin, um dem JC die Fahrtkostenerstattung zu ersparen.

- Vor einer Weile habe ich meine Telefonnummer und E-Mail-Adresse beim JC löschen lassen (das war noch bei einem anderen SB ). Im Gespräch am Freitag habe ich nochmal darauf hingewiesen, dass ich nicht möchte, dass meine Daten weitergegeben werden. Heute morgen wusste der Ansprechpartner aber, dass ich komme(n soll) und meinen Namen.

Dem hat das JC einen "selektiven Zugang" zu dem VerBIS gegeben. "Selektiv" heißt da vielleicht, daß er Dir keinen Versagungsbescheid schicken darf.
 
"Der nette Herr von Zimmer 207 hat keine Taxilizenz" ...

da ist überhaupt was dran: WER ist der Herr? Ist das ein JC -SB ? Hat er einen Personenbeförderungsschein? Wird hier ein Privatfahrzeug benutzt oder hat das JC Dienstfahrzeuge? WIE ist man konkret versichert bei so einem "Viehtransport" zur Amazon-Lagerhaltung???

"Selektiv" - da gibt es hier eine kurze Ausführung von BurnsTorn:
https://www.elo-forum.org/weiterbil...beiten-bewerberdaten-traeger.html#post1498117

"Zumindest hinsichtlich der Frage, welche Daten für den Träger einsehbar sind, kannst du dich in der VerBIS Arbeitshilfe für Träger selbst informieren. Es werden dem Träger angezeigt:

- die Stammdaten (Name, Adresse, Kontaktdaten, Geburtsdatum etc.). Siehe S. 15 der Arbeitshilfe.
- der Lebenslauf. Siehe S. 17 der Arbeitshilfe.
- die Kenntnisse/Fähigkeiten/Lizenzen. Siehe S. 22 der Arbeitshilfe.
- die Bewerberbetreuung (Kontaktdaten des Hauptbetreuers). Siehe S. 28 der Arbeitshilfe.
- Außerdem wird, wenn das Bewerbungsmanagement für Dritte freigeschaltet ist, das Stellengesuch angezeigt, welches bearbeitet werden kann. Siehe S. 10-11 sowie S. 30 ff. der Arbeitshilfe."


usw ...


Ich - persönlich - würde für mich in Anspruch nehmen - bei den bekannten Missständen bei AMAZON sowie den bekannten körperlichen Anforderungen (!!), dass ich noch immer SELBST entscheide, ob ich mir das täglich körperlich zumuten KANN und WILL - und hier kein Jobcenter über meinen Kopf zu entscheiden hat, was "zumutbar" ist.

Ganz besonders nicht, wenn es nicht dazu führt, ins Arbeitsleben integriert zu werden und dem weithin nun bekannten und offensichtlichen Zweck dient, lediglich für die Weihnachtsplackerei "versklavt" zu werden und die JCs hier ein paar Monate das Budget gesunden wollen.

Ihr solltet Euch auch immer wieder mal vor Augen führen, dass es NOCH Rechte und Grundrechte gibt und man nicht alles pauschal über einen Kamm scheren kann.
"Alles tun, um die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder verringern" HAT auch noch Einschränkungen und Grenzen.
Erwerbslose sind KEINE auszubeutenden Billiglöhner und Kriechtiere!

Studiert die Gesetze ... z.B. hierzu auch das SGB I:

§ 1 SGB I Aufgaben des Sozialgesetzbuchs

(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.

(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.



Man sollte sich nicht jegliche Selbstbestimmung absprechen lassen und ehr differenzieren.
Sicherlich ist ein Job früh morgens in einer Bäckerei etwas anderes in Sachen Zumutung, als so ein Knochenjob und so eine Ausbeutung wie in derartigen Betrieben.

Zu Gemüte: Arbeitsbedingungen bei Amazon: Arbeit bei Amazon kann krank machen | Arbeit & Soziales - Frankfurter Rundschau

Amazon: Als Roboter im Internet-Kaufhaus | Wirtschaft - Frankfurter Rundschau

DAS bestimme immer noch ICH, ob ich für so etwas meine Gesundheit einsetze - und wenn ein SB da anderer Meinung ist, und sanktionieren will, muss er schon gute Gründe anführen und damit rechnen, dass so etwas endlich mal von einem Gericht entschieden ist, ob man in eine "Schinderei" gezwungen werden darf!

Taktieren und hingehen, "so tun als ob" - DAS ist nicht die Lösung des Problems.
Ich sähe dies langfristig eher darin, auf so ein "Angebot" schriftlich zu reagieren: ich hätte dies geprüft und als nicht zumutbar empfunden und würde daher die Möglichkeit, dort zu arbeiten nicht in Betracht ziehen ...

Und dann mit den möglichen "Folgen" auf so eine Reaktion arbeiten!
 
Kurzes Update zum Stand der Dinge.

- Ich war vorhin beim Träger der Maßnahme (freiwillig, habe ja nicht unterschrieben) und das, worum es geht ist bei mir entweder nicht notwendig, oder ich habe persönliche Kontakte (CEO eines fachbezogen Jobbportals oder ein Abteilungsleiter einer Landesbehörde, die in meiner Fachrichtung arbeitet), die nützlicher als der Träger der Maßnahme (und für den Steuerzahler günstiger) sind.
Die Maßnahme an sich ist zwar recht harmlos, aber es geht mir ums Prinzip. Die wird ja auch vom JC finanziert, ist also in diesem Fall auf jeden Fall rausgeschmissenes Geld für den Steuerzahler, den ich ja ohnehin schon genug belaste.
Falsch. Es gibt einen Beschluß vom LSG NRW, wonach es sich hier um ein "sozialrechtliches Dreieicksverhältnis handelt, der Maßnahmeträger Dir die korrekte Beschulung und Du das Entgelt schuldest. Also gerade so, als würdest Du einen VHS-Kurs belegen. Das JC ist da außen vor.
https://detlefnolde.wordpress.com/2014/07/31/widerstand-gegen-jobcenter-massnahme/
(Ganz unten, der originale Blog wurde privat geschaltet)
Das verstehe ich gerade nicht. Ich habe die EGV nicht unterschrieben, noch keinen VA bekomme und auch beim Maßnahmenträger nichts unterschrieben. Das ist für mich also kein Dreiecksverhältnis sondern aktuell gar kein Verhältnis. Weder schuldet der Träger mir etwas, noch ich ihm ein Entgeld für nicht erbrachte Leistungen.

Was wäre denn jetzt eigentlich die ratsamste Option für das eventuelle "Testcenter" - (wie bereits erwähnt wurde der Termin nur in der nicht unterschriebenen EGV vermerkt, ohne VV )
1. Nen Tag vorher schriftlich absagen?
2. Nix tun, solange kein VA kommt?
3. Hinfahren und "so tun, als ob", falls bis dahin ein VA kam?

Diesbezüglich bin ich mir eben noch unschlüssig, bei allem anderen warte ich eben auf einen VA .
 
Warum bist du da Heute hingegangen?
Brauchst du nicht.
Die neue EGV bitte komplett ignorieren und an deine Alte halten. Auch wenn ein VA kommt. Außer dort steht explizit drin das die alte EGV gekündigt wird mit Begründung.
 
Warum bist du da Heute hingegangen?
Brauchst du nicht.
Die neue EGV bitte komplett ignorieren und an deine Alte halten. Auch wenn ein VA kommt. Außer dort steht explizit drin das die alte EGV gekündigt wird mit Begründung.
Ich habe keine gültige EGV . Die alte lief aus, mit der neu vorgelegten war ich nicht einverstanden und habe einen Gegenvorschlag unterbreitet, woraufhin ich die mit Maßnahme und Amazon-Testcenter bekam.
Hingegangen bin ich aus gutem Willen, Interesse und um auch beim Träger der Maßnahme klar zu machen, dass es nicht sinnvoll ist. Außerdem war das 500m Luftlinie entfernt, also auch kein Aufwand.
 
- Unter den beiden Exemplaren der EGV lag etwas, dass sehr verdächtig nach VA aussah. Daraus schließe ich, dass SB (richtigerweise) damit rechnet, dass ich die EGV nicht unterschreiben werde.
Welche Überschrift trägt das verdächtig aussehende Schriftstück?

Etwa:
Eingliederungsvereinbarung nach § 15, Abs. 1, Satz 6 SGB II.
Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt

Diese Frage wurde bereits in #4 gestellt, und blieb bisher von dir unbeantwortet.
(Oder habe ich die Antwort übersehen?)
 
Welche Überschrift trägt das verdächtig aussehende Schriftstück?
[...]
Diese Frage wurde bereits in #4 gestellt, und blieb bisher von dir unbeantwortet.
(Oder habe ich die Antwort übersehen?)
Ja hast du, denn die ergibt sich aus der dazugehörenden und im Kontext stehenden zweiten Hälfte des dritten Satzes, der dort ebenfalls zu lesen ist (siehe Zitat).
Unter den beiden Exemplaren der EGV lag etwas, dass sehr verdächtig nach VA aussah. Daraus schließe ich, dass SB (richtigerweise) damit rechnet, dass ich die EGV nicht unterschreiben werde. Da die Maßnahmen beide schon nächste Woche (Di + Do) starten sollen, gehe ich davon aus am Montag den VA im Briefkasten zu haben.
In dieser Gesamtkonstellation des Kontext dieser darlegenden Sätze wird deutlich, dass dieser verdächtig aussehende Schriftsatz offenbar lediglich bei der SB auf dem Schreibtisch unter den ausgedruckten zwei EGV -Vorschlägen lag und somit eben noch nicht vollständig und ganz genau zu erkennen war, ob es wirklich der tatsächlich auch dazugehörender vorgefertigter VA ist. :wink:
 
Zurück
Oben Unten