Lernschwäche muss nicht nur kurzzeitigen und ersetzungsgefährdenden vorliegen
Quelle: BSG: Jobcenter kann zur Kostenübernahme einer Lernförderung zur Behebung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche eines Schülers verpflichtet seinLiegt bei einem Schüler eine diagnostizierte Lese-Rechtschreib-Schwäche vor, so kann das Jobcenter verpflichtet sein, die Kosten eines Volkshochschulkurses zur Behebung der Lese-Rechtschreib-Schwäche als Leistung zur Lernförderung zu übernehmen. Die Lernförderung setzt nicht voraus, dass eine nur kurzzeitige und versetzungsgefährdende Lernschwäche vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor (BSG, 24.04.2018: - B 4 AS 19/17 R -) ©kostenlose-urteile.de