Jobcenter ignoriert mich – Versagung von Leistungen

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B

Butterblume55

Gast
Vorgeschichte: Das Jobcenter wollte mir meinen Zuverdienst nicht anerkennen und die kompletten Einnahmen für sich behalten b.z.w. abziehen, ich habe daraufhin Klage eingereicht und zwar jeden Monat erneut und habe alle Monate vor dem Sozialgericht gewonnen, danach kam genau noch eine Kopie vom Sozialgericht, in dem das Jobcenter das Gericht beschimpft, wie man so ein Urteil fällen kann und das Gericht zurück schießt, das, dass Jobcenter wohl zu viel Zeit hat und ihre Mitarbeiter nicht ausgelastet sind. Seit dem wird kein Brief mehr bearbeitet, Telefon wird eh nicht mehr weitergeleitet.

Aktuell: Aus meinem Freiberuf habe ich ein Gewerbe gemacht mit Gewerbeschein, nun liefen die Leistungen aus, der Antrag ist vor einem Monat eingangen, heute also rund 10 Tage vor Leistungsende hat mich ein völlig anderes Jobcenter angeschrieben (über 45 Kilometer!) entfernt, ich wäre jetzt Selbstständig und man müsste mir die Leistungen versagen, wenn ich nicht bis 26.10. folgende Unterlagen ausfülle, 8 Seiten – Einkommensprognose für sechs Monate, das ganze vier mal! Zwei mal ein Zusatzblatt, mit allen wichtigen Daten der Selbstständigkeit, wie lange ich was mache und ob ich noch Arbeit suche. Sowie ein Merkblatt das ich unterschreiben muss wegen z.b. Kilometer-Geld und das ich alle Ausgaben bewilligen lassen muss. Sonstig werden meine Leistungen komplett versagt.

Ich habe nun alles ausgefüllt, Fotokopien gemacht. Die Sachen gehen am Montag per Einschreiben heraus. Was kann ich tun wenn am 01.11. kein Geld da ist? Klage beim Sozialgericht? Ist es richtig, das ich jede Ausgabe bewilligen lassen muss? Ich habe ein Online-Gewerbe und lebe u.a. davon Fotos zu machen, nun ist die Kamera defekt gegangen, ich möchte eine für 300,00 Euro kaufen, da ich auch mehr Umsatz erwirtschaften werde. Es würde auch zu keinem Minus führen, wie gehe ich da vor? Die Dame will drei Angebote pro Kauf! Ist das rechtens? Ich möchte die Kamera im Großhandel bestellen, das ist nicht unbedingt günstiger als beim Discounter. Sie muss gewisse Dinge können, da ich darauf angewiesen sind, sonst werden die Sachen von den Auftraggebern abgewiesen.

Außerdem möchte sie absolut keinen Kontakt mit mir, nur per Brief, keine Emails/Telefon, des weiteren verschleiert sie ihren kompletten Namen, gibt nur Jobcenter xxx an. Ich habe sie jetzt mit vollem Namen angeschrieben, ist das so okay? Name habe ich mir besorgt im Internet. Sie kennt ja meinen auch.
Wer kann was dazu sagen? Danke
 
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51497

Gast
Das ist normal, dass die Sachbearbeiter ihren Namen auf den Schreiben nicht angeben und anonym bleiben wollen.

Angesichts der Tatsache, dass dieser Monat schon bald rum ist, würde ich die Unterlagen scannen und per Mail bzw. Fax an das Jobcenter vorab schicken. Am Montag schickst Du die Sachen zusätzlich noch und rufst im Jobcenter an ob die Unterlagen schon per Mail/Fax eingegangen sind.

In unserer Region wird das alles über ein Call-Center gemacht und ich würde der Sachbearbeiterin im Call-Center sagen, dass dieser Fall sehr dringend ist und höchste Priorität bekommen soll. Sie soll eine interne Mail an die entsprechende Arge -Mitarbeiterin mit den eingegangenen Unterlagen per Mail und Fax schicken.

Angebote für deine Kamera kannst Du ja online heraus suchen und die jeweilige Produktseite (amazon, ebay etc.) als PDF drucken und der Mail bzw. dem Fax beilegen.

Dann müsste die Argemitarbeiterin eigentlich alle Sachen haben um den Fall weiter zu bearbeiten.
 

gismo41

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AW: Jobcenter ignoriert mich – Versagung von Leistungen

@ Butterblume ,da du schon Erfahrung mit den Gerichten gemacht hast ,rate ich dir wenn das JC die Drohnung war macht und die Leistung komplett versagt beim Sozialgericht einen Antrag auf Einstweiligen Rechtschutz ( ER ) zu stellen und gleichzeitig die Hauptsache zu verfolgen .

Das Existenzminium hat jederzeit gewährleistet zu sein .
1 Bvl 1 /09 aus 09.02.2010 Bverfg Urteil vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 und z.b - 1 BvR 569/05 - Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

Ein Sozialgericht das sich vom JC beschimpfen läßt und nicht weiß wie es dagegen vorzugehen hat ? :doh:
 
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