Jobcenter forder Kaution zurück

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Alastaire

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Hallo zusammen,

ich bin unsicher ob ich hier richtig bin oder doch nicht bei Grundsicherung reinschreiben müsste. Sollte dem so sein tut es mir leid und ich bitte, den Thread zu verschieben.

Folgendes ist der Sachverhalt:

Im Jahr 2010 bin ich aus einer Beziehung wegen Trennung in eine eigene Wohnung gezogen. Das Jobcenter übernahm damals die Kaution in Höhe von 1050 € als Darlehen (das man ja normal bei Auszug und Auszahlung wieder zurückzahlt).

So weit so gut...

Nun falle ich ab 01.07.2015 aus dem Bezug des Jobcenters raus, da ich nicht mehr erwerbsfähig bin (volle Erwerbsminderungsrente, zeitlich begrenzt). Den entsprechenden Rentenbescheid habe ich dort natürlich ordnungsgemäß eingereicht.

Bisher habe ich zwar keinen Aufhebungsbescheid mit dem ich zur Grundsicherung gehen könnte (meine Rente ist zu klein, daher muss ich Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen), aber ein Schreiben vom Jobcenter, dass sie bis 13.06.2015 das Geld wiederhaben wollen habe ich bereits erhalten. Es steht nicht mal da wofür das Geld war, lediglich "Bescheid vom 08.06.2010", aber bei Durchsicht der Unterlagen war mir klar dass es sich um die Kaution handeln muss.

Frage ist nun, wo soll ich denn bitte in 2 Wochen 1050 € herbekommen, ich habe niemanden der mir so einen Betrag auslegen könnte. Ich wohne auch noch in der betreffenden Wohnung, dh. das Geld liegt nach wie vor wie es sich gehört beim Vermieter.
Dürfen die das jetzt so einfach von MIR zurückverlangen obwohl ich das Geld ja gar nicht habe? Springt dafür dann nun die Grundsicherung ein, quasi wieder als Darlehen, das ich bei Auszug zurückzahlen muss?
Ich habe nicht mal eine Ahnung wann ich wieder Geld bekomme geschweige denn, wer die 4 Wochen Versorgungslücke überbrückt (falls da wer nen Tipp hätte wäre das absolut prima!)

Ich bin seit ich den Brief eben (ja es ist Sonntag, gestern nicht reingeschaut) aus dem Kasten gefischt hab total fertig und habe noch mehr Existenzängste als bisher schon...

Ratlose Grüße
Ala
 

gelibeh

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Ich habe nicht mal eine Ahnung wann ich wieder Geld bekomme geschweige denn, wer die 4 Wochen Versorgungslücke überbrückt (falls da wer nen Tipp hätte wäre das absolut prima!)
Beim Sozialamt Antrag auf eine einmalige nichtrückzahlbare Beihilfe, ersatzweise Darlehen beantragen. In Hamburg braucht man es nicht zurückzahlen, in anderen Kommunen schon.

Zur Kaution muss jemand Anderes etwas sagen. Hier im Forum hatte schon mal jemand so ein Problem, ich habe das aber nicht weiter verfolgt.
 

Alastaire

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Beim Sozialamt Antrag auf eine einmalige nichtrückzahlbare Beihilfe, ersatzweise Darlehen beantragen. In Hamburg braucht man es nicht zurückzahlen, in anderen Kommunen schon.
/QUOTE]

Ui das ging ja schnell mit einer Antwort :)
Ok, dann habe ich ja wenigstens ein Bisschen Glück, da ich tatsächlich in Hamburg wohne. Aber die Darlehensbasis wäre kein Problem...ich würde es ja auf jeden Fall bei Auszug oder wenn ich wieder arbeiten kann zurückzahlen...oder halt in Mini-Teilbeträgen.

Gut, dann warte ich mal was noch kommt, danke dir auf jeden Fall :)
 

Ines2003

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In den Darlehnsbescheid steht doch eigentlich immer, das das Darlehnen sofort fällig zur Rückzahlung wird, wenn man aus dem Bezug fällt, oder die Wohnung gekündigt hat.
 

gelibeh

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Aber die Darlehensbasis wäre kein Problem...ich würde es ja auf jeden Fall bei Auszug oder wenn ich wieder arbeiten kann zurückzahlen...oder halt in Mini-Teilbeträgen.
Damit war die Überbrückung bis zu Rentenzahlung gemeint und nicht die Kaution.
bei der Kautionsfrage musst Du noch auf Antworten warten.

@Ines2003. Das ist schon richtig, aber er wird ja nicht weniger hilfebedürftig, er bekommt die Aufstockung nur jetzt von Sozialamt. Wenn jemand nicht mehr hilfebedürftig ist, weil er einen Job hat, dann sieht das doch eventuell ganz anders aus. Ich nehme mal an, dass man aber auch da in Raten zahlen könnte.

Im Prinzip müsste man ein Darlehen für die Kaution beim Sozialamt stellen und das dann ans JC überweisen. Ich guck mal auf den Hamburgseiten, ob sich da etwas findet.
 

ZynHH (R.i.P.)

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In den Darlehnsbescheid steht doch eigentlich immer, das das Darlehnen sofort fällig zur Rückzahlung wird, wenn man aus dem Bezug fällt, oder die Wohnung gekündigt hat.
Ja und?

Ich würde dem JC schreiben, das ich nun Grundsicherung beantrage und bis zu der Bewilligung nicht in der Lage bin, das Geld zurückzuzahlen. Paralell dazu würde ich beim Grundsicherungsamt, wie von Gelibeh beschrieben, den Betrag als einmalige Hilfe beantragen und das Rückforderungschreiben in Kopie dem Antrag beifügen.
 

Alastaire

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Ich denke aber, dass mit "aus dem Bezug fallen" in dem Fall eher eine Arbeitsaufnahme gemeint ist.

Ich werde ja nach wie vor nicht mehr Geld zur Verfügung haben als zu Jobcenter-Tagen...also wird es mir schlichtweg nicht möglich sein diesen Betrag auf einmal aufzubringen - und schon gar nicht in 14 Tagen.

Es muss ja für sowas eine Regelung geben...ich werde sicher nicht der erste Mensch sein der in dieser Lage ist...und ganz sicher nicht der Letzte.

Zum Glück hat das Grundsicherungsamt morgen offen...
 
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