Hallo allerseits,
muss mich jetzt leider doch mit ALG2 intensiv beschäftigen und tue es auch.
Habe schon eine umfangreiche "Sammlung" hier aus dem Forum gelesen und abgespeichert,
leider bisher auf meine Frage keine Antwort gefunden.
Vielleicht reicht da schon ein link, wo ich es übersehen habe....
kurze Info zu meiner Person:
58 Jahre, alleinstehend,
AU seit 11/2015, 78 Wochen KG
EMR-Antrag 12/2016, Klage beim SG noch nicht entschieden, durchgängig AU
ALG1 abgelaufen 11/2018
Leben aus eigenen Ersparnissen bis jetzt
Ich habe am Donnerstag, 11.07. den Antrag ALG2 nach der hier (Optionskommune) erforderlichen Erstberatung ausgehändigt bekommen.
Termin zur Abgabe des Antrags 23.07.
Samstag, 13.07. Einladung nach § 59 SGB II i.V. § 309 SGB III >>>> berufliche Situation plus Arbeitspaket
Termin Einladung 19.07., also 4 Tage vor Abgabe der Unterlagen
Jetzt meine Frage:
Ist diese Einladung vor Antragsabgabe, geschweige denn Bewilligungsbescheid, zulässig ?
Im Einladungsschreiben findet sich weder eine Kundennummer oder BG-Nummer zu meinem Namen.
Unter was sollen denn die ganzen Daten schon erfasst werden?
„Mitbürgerin der Stadt L****, für alle Fälle schon mal…..“ - alphabetisch sortiert??
Vielen Dank an alle für hilfreiche Informationen.
LG
pepe
muss mich jetzt leider doch mit ALG2 intensiv beschäftigen und tue es auch.
Habe schon eine umfangreiche "Sammlung" hier aus dem Forum gelesen und abgespeichert,
leider bisher auf meine Frage keine Antwort gefunden.
Vielleicht reicht da schon ein link, wo ich es übersehen habe....
kurze Info zu meiner Person:
58 Jahre, alleinstehend,
AU seit 11/2015, 78 Wochen KG
EMR-Antrag 12/2016, Klage beim SG noch nicht entschieden, durchgängig AU
ALG1 abgelaufen 11/2018
Leben aus eigenen Ersparnissen bis jetzt
Ich habe am Donnerstag, 11.07. den Antrag ALG2 nach der hier (Optionskommune) erforderlichen Erstberatung ausgehändigt bekommen.
Termin zur Abgabe des Antrags 23.07.
Samstag, 13.07. Einladung nach § 59 SGB II i.V. § 309 SGB III >>>> berufliche Situation plus Arbeitspaket
Termin Einladung 19.07., also 4 Tage vor Abgabe der Unterlagen
Jetzt meine Frage:
Ist diese Einladung vor Antragsabgabe, geschweige denn Bewilligungsbescheid, zulässig ?
Im Einladungsschreiben findet sich weder eine Kundennummer oder BG-Nummer zu meinem Namen.
Unter was sollen denn die ganzen Daten schon erfasst werden?
„Mitbürgerin der Stadt L****, für alle Fälle schon mal…..“ - alphabetisch sortiert??
Vielen Dank an alle für hilfreiche Informationen.
LG
pepe