Hallo Robroy97,
erstmal Danke für die Ausführliche Antwort.
Das die DRV für meine Bewerbungskosten zutändig ist, ist bekannt, läuft auch bestens (besser als über JC).
Kann ich nicht wirklich beurteilen, ich weiß nur, dass mein Männe damals (2007) von der DRV nix bekam und von der AfA (ALGI nach Aussteuerung) auch nix ... auf die Antwort der DRV-Reha-Beraterin, bei der er das (auf Anweisung seiner AfA-SB) beantragt hatte, wartet er heute noch ...
Wahr wohl damals noch ziemlich neu, kann schon sein, dass sich das inzwischen eingepegelt hat ... aber wieso bekommst du da was, wenn gar keine LTA läuft ... das verstehe ich nicht ...
Ich glaube auch nicht, dass ich eine Umschulung erhalte. Meine Angst ist eher, dass die mich in eine Maßnahme stecken wollen, wie du bereits geschrieben hast, um zu sehen, was ich kann.
Das gehört auch bei einer (geplanten) Umschulung dazu, die bezahlen doch keine 2 Jahre Voll-Ausbildung (meist in einem Internatsmäßigen Berufsförderungswerk) ohne vorher wenigstens mal zu sehen/prüfen, in welche Richtung das gehen könnte und ob du dieser Belastung dann gewachsen sein könntest.
Wenn du (mit Unterschrift) einen Antrag auf LTA bei der DRV gestellt hast, dann gehört das zu deinen Mitwirkungspflichten ... wenn es nicht funktioniert (und die werden nicht daran interessiert sein, dass es funktioniert ...

), dann ist der Bereich Umschulung sowieso vom Tisch.
Das mit dem nicht unterschreiben, habe ich verstanden. Aber wie kann ich das begründen, wenn die das als Voraussetzung für eine Umschulung "anbieten"!?
Wenn du jetzt diese JC-Maßnahme meinst, hat das mit den Vorbereitungen einer Umschulung bei der DRV nichts zu tun, die von mir beschriebenen "Eignungstests" finden in DRV eigenen Einrichtungen statt ... die "Vorturner" in den AfA-Maßnahmen haben dafür gar keine Ausbildung, das sind doch auch alles "verkrachte Existenzen", sonst könnten die sich auch wo anders besseres Geld verdienen.
Welcher Maßnahmeträger soll denn das sein (vom JC) und wie heißt das genau was du da befürchtest und wie lange soll das (nach deinen bisherigen Informationen) dauern ???
Bei unserer Umschulung gab es solche "externen" Maßnahmen überhaupt noch nicht, wo man Ü50 "gesund auf die Rente vorbereiten wollte" ... das lief ab (schriftlicher) Bewilligung
ALLES schon als Bestandteil der Umschulung über die DRV ...
Begründen brauchst du normal nicht, warum du einen Vertrag nicht unterschreiben möchtest und eine EGV ist ein Vertrag ...
Könnte man da wenigstens auf eine Schriftliche Zusage einer Umschulung bestehen?
Die werden sich hüten, die einzigen die dir eine solche Umschulung bewilligen können, sitzen bei der DRV und verbindlich wäre nur ein Bescheid von denen wo drin steht, dass du eine Umschulung zum/zur Berufsbezeichnung mit Beginn am YYY bewilligt bekommst ...
Das JC hat geschrieben, ich soll mich wegen der Teilhabe und weiteren Vorgehensweiße bei der DRV erkundigen. Im Gespräch wurde verlangt, ich soll eine Umschulung anstreben.
Erzählen kann man viel beim JC, warum gibt man dir das nicht schriftlich und welche Gründe gibt es dafür, dass du eine Umschulung "anstreben" sollst ... das muss doch begründet werden, auch für die DRV ... üblicherweise zählen nur gesundheitliche Gründe und ob die ausreichend sind (oder eine Umschulung sogar unmöglich machen könnten) das entscheidet die DRV und nicht das JC.
Was die vom JC gerne hätten (dich eine Weile los sein), genügt dort sicher nicht für die Bewilligung, es ist immer noch offen, ob du tatsächlich einen offiziellen Formular-Antrag (an die DRV !!!) gestellt hast auf LTA, sonst gibt es von denen gar nichts ... und von dir keine Mitwirkungspflichten dabei ...
Da sich der JC Mitarbeiter und der DRV Mitarbeiter (wo ich hinmuss) kennen, dürfte schnell eine Verweigerung meinerseits ans JC gemeldet werden.
Dann geh da nur noch mit Beistand (§ 13 SGB X) hin, dann hast du später einen Zeugen und was "gesprochen wurde /gesagt wurde" hat keine rechtswirksame Bedeutung, dafür gilt nur ein schriftlicher Bescheid, wo drin steht was man dir nun bewilligen will als LTA.
Was die sonst so "labern", soll dich nur "heiß" auf diese Maßnahme vom JC machen, weil das ohne deine Unterschrift nicht funktioniert.
Wozu diese zeitliche Verzögerung, damit du noch älter bist wenn mal zur Umschulung entschieden wird ...
Ob die eine persönliche Beziehung haben, das darf überhaupt keine Rolle spielen, die haben beide ihre Dienstgeheimnisse zu wahren und der Datenschutz erlaubt es nicht, sich ohne dein Wissen und dein Zustimmung zu deiner Person auszutauschen, "nur weil die sich kennen" ...
Wie will man denn eine solche "Meldung" seriös begründen, mit "meine Nachbarin hat mir erzählt, dass ihr Kunde keine Umschulung machen will" ...
Also:
da die Umschulung so gut wie nicht statt finden wird, möchte ich aber auch diese Maßnahmen dafür abblocken. Ausser ich erhalte eine schriftliche Bestätigung zur Übernahme der Umschulung.
Kann ich das so fordern?
Nein kannst du nicht fordern, es besteht generell kein Rechtsanspruch auf Bewilligung einer Umschulung von der DRV, du hast (vielleicht) Anspruch auf eine "berufliche Reha", heutzutage neudeutsch LTA.
In welcher konkreten Form und ob dir das als Umschulung bewilligt wird, entscheidet alleine die DRV, damit sind sogar schon vor Gericht welche gewaltig "auf die Nase gefallen", weil sie dort unbedingt eine Umschulung durchsetzen wollten.
Diesen Anspruch kann auch ein Richter nicht per Urteil "anordnen", es besteht nur die allgemeine Pflicht der DRV gesundheitlich eingeschränkte Menschen bei Erfordernis durch eine Maßnahme der "Teilhabe am Arbeitsleben" möglichst wieder in die Erwerbsfähigkeit zurück zu bringen, damit die DRV (noch) keine EM-Rente zahlen muss.
Was ich oben beschrieben habe, fand der Richter (im 1. EM-Renten-Prozess) bei meinem Männe "ganz toll", als der DRV-Vertreter das noch in der Verhandlung sofort genehmigt hat, geholfen hat es ihm nicht (es wollte kein AG einen Mitarbeiter mit jahrelanger Dauer-AU einstellen, auch nicht für einen Lohnzuschuss von der DRV) und gut ein Jahr später war er (nach dem 2. Antrag) EM-Voll-Rentner ...
Das diente auch nur der "Verschiebung seines Renteneintrittes" ...
Entscheiden kannst du nur selber wie du weiter vorgehen wirst, letztlich musst auch du später (vielleicht) die Konsequenzen tragen, aber nicht ohne schriftliche Bescheide und tatsächliche "schuldhafte Versäumnisse" bei der Umsetzung, ohne schriftlich eingegangene Verpflichtungen, bist du auch zu nichts verpflichtet ...
MfG Doppeloma