Da es hier im Forum bei der
Interpretation der veröffentlichen BA-Zahlen immer wieder zu mitunter eklatanten Fehlern kommt, will ich im Hinblick auf die Unterbeschäftigung mal den Erklär-Bär geben.

Die Unterbeschäftigung, wie sie in der BA-Statistik gemeint ist (hier gibt es eine Diskrepanz zur ILO-Definition!), umfasst vereinfacht gesagt all jene Personen, die:
(1) arbeitslos sind (gar nicht arbeiten)
(2) partiell arbeitslos sind (etwas arbeiten, aber mehr arbeiten können/wollen)
(3) Kurzarbeitergeld erhalten oder Altersteilzeit machen
(4) in Maßnahmen geparkt sind bzw. Qualifizierungen durchlaufen
Wenn also laut Statistik die Unterbeschäftigung 3.588.857 Millionen Personen umfasst und 2.772.642 Personen arbeitslos sind,
darf man nicht einfach die 3,5 Mio. Unterbeschäftigte und die 2,7 Mio. Arbeitslose addieren! Das geht deshalb nicht, weil die 2,7 Mio. Arbeitslose in den 3,5 Mio. Unterbeschäftigten
bereits enthalten sind. Denn nochmal: Unterbeschäftigt sind alle, die zu wenig oder gar nicht arbeiten. Sehr anschaulich und für BA-Verhätnisse mal erstaunlich verständlich skizziert ist das
in diesem Dokument. Wer es ausführlicher mag, der lese
dieses Dokument (ab S. 19 ff.).
Zusammenfassung (Zitate aus dem letztgenannten Dokument): „In der Unterbeschäftigung werden insbesondere auch die Personen erfasst, die zwar nicht als arbeitslos im Sinne des § 16 SGB III gelten, die aber dennoch „Probleme am Arbeitsmarkt“ haben, weil ihnen ein reguläres Beschäftigungsverhältnis fehlt. Das Messkonzept der Unterbeschäftigung erweitert darüber hinaus die Sicht auf individuelle Probleme am Arbeitsmarkt um eine ökonomische Sicht auf das gesamtwirtschaftliche Defizit an regulärer Beschäftigung in einer Volkswirtschaft.“ „Die Unterbeschäftigung setzt sich zusammen aus drei Personengruppen: (1) den Arbeitslosen nach § 16 SGB III, (2) Teilnehmern an bestimmten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik und (3) Personen in bestimmten Sonderstatus. Teilnehmer an solchen Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik und Personen in solchen Sonderstatus sind zwar nicht arbeitslos, werden aber zur Unterbeschäftigung gerechnet, weil sie für Personen stehen, denen ein reguläres Beschäftigungsverhältnis fehlt.“ Erklär-Bär-Ende
