Hallo,
ich habe da ein Problem wegen einer Kostenerstattung von 9,10€ die das Jobcenter seit knapp einem Jahr nicht überweisen will und sich querstellt.
Am 10.07.2018 hat das Sozialgericht mitgeteilt, das die Kosten der Untätigkeitsklage dem Grunde nach erstattet werden.
Am 11.07.2018 stellte ich dann einen Antrag auf Kostenerstattung nach § 193 SGG.
Leider wurde das Geld bis zum 11.01.2019 nicht überwiesen, sodass ich das Jobcenter erneut aufforderte die Kosten zu überweisen.
Dem Sozialgericht teilte ich mit, das ich eine Kostenerstattung dem Jobcenter per Fax übersandt hatte und das dort auch nachgewiesen ist, wieviel und für was abgerechnet wurde.
Das Jobcenter teilte mir dann am 26.01.2019 folgendes mit: Der Kläger möge die Nachweise für den geltend gemachten Betrag von 9,10€ vorlegen.
Wurde bereits am 11.07.2018 vorgelegt.
Dieser Bearbeiter des Jobcenters akzeptiert diese Kostenerstattung nicht. Im März 2019 hatte ich das dann an meinen ehemaligen Rechtsanwalt weitergeleitet er wollte sich darum kümmern, hat er jedoch nicht getan.
Alle Schreiben haben ich nochmal als PDF-Datei dem Anhang beigefügt.
Was kann ich dagegen tun? das Sozialgericht stellt sich hier auch quer.
Ich danke euch im voraus!
derus96
ich habe da ein Problem wegen einer Kostenerstattung von 9,10€ die das Jobcenter seit knapp einem Jahr nicht überweisen will und sich querstellt.
Am 10.07.2018 hat das Sozialgericht mitgeteilt, das die Kosten der Untätigkeitsklage dem Grunde nach erstattet werden.
Am 11.07.2018 stellte ich dann einen Antrag auf Kostenerstattung nach § 193 SGG.
Leider wurde das Geld bis zum 11.01.2019 nicht überwiesen, sodass ich das Jobcenter erneut aufforderte die Kosten zu überweisen.
Dem Sozialgericht teilte ich mit, das ich eine Kostenerstattung dem Jobcenter per Fax übersandt hatte und das dort auch nachgewiesen ist, wieviel und für was abgerechnet wurde.
Das Jobcenter teilte mir dann am 26.01.2019 folgendes mit: Der Kläger möge die Nachweise für den geltend gemachten Betrag von 9,10€ vorlegen.
Wurde bereits am 11.07.2018 vorgelegt.
Dieser Bearbeiter des Jobcenters akzeptiert diese Kostenerstattung nicht. Im März 2019 hatte ich das dann an meinen ehemaligen Rechtsanwalt weitergeleitet er wollte sich darum kümmern, hat er jedoch nicht getan.
Alle Schreiben haben ich nochmal als PDF-Datei dem Anhang beigefügt.
Was kann ich dagegen tun? das Sozialgericht stellt sich hier auch quer.
Ich danke euch im voraus!
derus96