E
ExUser 12040
Gast
Wenn z.B. ein ALG-Bezieher einen Job bekommt, muss er dazu alles angeben?
Also X hätte zum Sep. einen Job und teilt dem Amt mit, dass ab da keine Leistungen mehr nowendig sind, da er wieder erwerbstätig ist.
Reicht das aus? Oder kann das JC rechtlich verlangen, wo man beschäftigt ist?
Also X hätte zum Sep. einen Job und teilt dem Amt mit, dass ab da keine Leistungen mehr nowendig sind, da er wieder erwerbstätig ist.
Reicht das aus? Oder kann das JC rechtlich verlangen, wo man beschäftigt ist?