Hallo ratloseSie,
und eben der Hinweis mit den 3 Tagen.
Dazu wurde dir ja schon geschrieben, dass diese Meldefrist sich eigentlich auf die AfA bezieht, zum JC brauchst du erst wenn du dort wirklich Geld beantragen musst.
Bei mir kommt gerade eine ganz andere Frage auf.
Auch wenn in der Probezeit gekündgt wurde hast du Anspruch auf die (arbeitsvertraglich) geregelten Urlaubstage, bis zum Ende des Arbeitsvertrages (in der Regel 1,5 - 2 Tage pro Beschäftigungs-Monat).
Bei Krankheit zum Zeitpunkt der Kündigung ist das in Geld zu bezahlen, du solltest das also (nachweislich) schriftlich einfordern, dass dir der offene / anteilige Urlaub "abgegolten" wird, sonst lässt man das wahrscheinlich "unter den Tisch fallen".
Den Arbeitsvertrag checke ich heute abend mal durch und poste was dazu drin steht.
Wenn das Arbeitsverhältnis nun zum 18.03. enden wird, sollten die (eigentlich) auch in der Lage sein die komplette Endabrechnung (mit Urlaubsabgeltung) bis Ende März vorzunehmen.
Bist du denn tatsächlich wieder richtig gesund für eine neue Stelle ab dem 19.03., was meinen denn deine Ärzte dazu ???
Du kannst auch (bei Notwendigkeit) über die Kündigung hinaus noch weiter bescheinigt AU sein und bekommst dann (ab dem 19.03.) Krankengeld von der Krankenkasse, das scheinst du auch nicht zu wissen.
Dieser Anspruch endet
NICHT "automatisch" mit dem Arbeitsverhältnis wenn die AU noch weiter andauert
UND ohne Lücke (vom Arzt) verlängert wird über den 18.03. hinaus.
Natürlich versuchen auch die KK aus der Zahlung schnell wieder heraus zu kommen aber wennn du noch weiter krank bist, dann ist das eben so und du kannst dich ja trotzdem weiter bewerben und brauchst vielleicht gar nicht zum JobCenter.
Eine AU kann man ja problemlos abschließen / auslaufen lassen (zum 1. geplanten Arbeitstag), wenn man ein neue Stelle antreten könnte, dem "potenziellen" AG muss man das ja nicht mitteilen bei Bewerbung und Vorstellungsgespräch (dass man aktuell noch AU geschrieben ist) ... das könnte dir aber für eine kurze Zeit viel unnötige Bürokratie ersparen.
Das wäre super, wenn alles auf einmal bezahlt werden würde, so könnte ich im April schon ALG 2 beantragen, wenn wirklich notwendig.
Immerhin muss dann auch dein Partner (verheiratet oder nicht ?) mit in diese "JC-Mühle", alleine bekommst du dort kein Geld ohne, dass auch seine Einkommen und "Vermögen" geprüft werden.
Ich glaube ich rufe die ZAF einfach an und frage nach wegen dem Gehalt.
Bitte
NICHT telefonieren, es ist wichtig, dass du dazu schriftlich was in die Hand bekommst und besonders auch, dass du deine Urlaubsabgeltung nachweislich eingefordert hast.
Schon ganz schön frech, dass man von dir einen Antrag auf "Unbezahlten Urlaub" verlangt für einen Arzt-Termin, wenn es doch zumindest schon Anspruch auf bezahlten Urlaub gegeben haben könnte.
Mag ja sein, dass man in der Probezeit noch keinen "richtigen" Urlaub nehmen "darf", verboten ist das aber auch nicht sondern liegt letztlich im "Ermessen" des AG ... bei besonderer Notwendigkeit (wie z.B. ein wichtiger Arzt-Termin während der Arbeitszeit), kann davon durchaus auch abgewichen werden.
Hast du denn Unterlagen zu deinem Arbeitszeit-Konto, da wird auch gerne geschummelt wenn man es nicht versteht, wird das vom AG nur ausgenutzt ... hast du dir immer auch eigene Notizen zu deinen tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden gemacht ???
MfG Doppeloma