Job nach AGH und Duldung selbständige Tätigkeit

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morena

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Hallo, schön daß ich euch gefunden habe, hier meine Situation & Frage:

Ich (47) versuche zur Zeit, mich mit Duldung des Jobcenters im EDV-Bereich selbständig zu machen. Das lief alles recht zäh an, inzwischen, drittes Jahr, glaube ich aber doch, in vielleicht einem oder eineinhalb Jahren beim Jobcenter 'kündigen' zu können. Zumindest, falls ich wie geplant über 'sonstige weitere Leistungen' einen Kredit für Werbung u.a. erhalte und die Wirtschaftsenwicklung entsprechend stabil bleibt.

Nun bekam ich über meinen Bekanntenkreis das Angebot, für ein halbes Jahr eine AGH-geförderte Tätigkeit zu übernehmen. Der Job wär zwar nicht unbedingt anspruchsvoll, d.h. es gäbe wenig zu lernen, aber ich überlege mir trotzdem, ihn zu machen, weil er mir irgendwie sinnvoll erscheint (soziale Einrichtung).
Allerdings, und hier beginnt mein Unwissen, möchte ich dadurch nicht das Recht verlieren, meiner Selbständigkeitswerdung nachzugehen.

Wenn so ein AGH-Job 30 Stunden pro Woche läuft, darf ich dann trotzdem in der übrigen Zeit meiner Selbständigkeit nachgehen?
Also darf ich z.B. 'nach Feierabend' bei jemand den Rechner von Viren befreien und dies per GuV-Rechnung mit dem Jobcenter abrechnen, wie ich das zur Zeit kann?
Oder gilt hier: AGH macht fit für unselbständige Tätigkeit, Selbständigkeit passt nicht zu diesem Ziel => Nichtduldung weiterer Tätigkeiten?

Da ich an meine Selbständigkeitswerdung glaube, auch wenn es noch ein Weilchen dauernkönnte, und die AGH-Sache 'nur' sozialen Kompetenzgewinn verspricht, würde ich, müßte ich wählen, die AGH-Stelle leider nicht annehmen können.

Weiß jemand wie es sich hier verhält? Hängt das von der Fallmanagerin ab (oh Gott, bitte nicht ), oder gibt es da generelle Regelungen?

Beste Grüße,
Morena
 

morena

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was kann ich tun, um eine Antwort zu erhalten?

Ist die Frage zu tricky oder offtopic?
Was für Infos fehlen, um antworten zu können?
MfG,
Morena
 

gerda52

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@ Koelschejong

AGH = Arbeitsgelegenheit sprich auch Ein Euro Job, und ...

gefördert wird dabei der 'Maßnahmeträger'!
 

morena

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Agh=ahg>=mae

Hallo,
ja, war vielleicht nicht das beste Stichwort...

Also: AHG oder auch AGH ist "Öffentlich geförderte Beschäftigung nach dem SGB II", "Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16 Abs. 3 SGB II".
Bei Googlen nach "SGB II Arbeitshilfe AGH" findet man das Gesetz.

Diese oft genannten MAE Jobs sind Jobs nach dem AGH, und um so einen Job dreht es sich auch in meiner Frage. Ich habe jetzt eigentlich schon entschieden, den Job nicht zu machen, weil ich einfach befürchte, daß das Jobcenter mir dann meine Selbständigkeit verbietet. Oder hat jemand bessere Erfahrungen gemacht?

HG, Morena.
 
E

ExitUser

Gast
Rein theoretisch könnte man dich sogar sanktionieren, wenn du deine selbstständige Tätigkeit aufgibst. Du bist nämlich verpflichtet, sämtliche Möglichkeiten zu nutzen, deine Hilfebedürftigkeit zu verringern.

Mit diesem Argument darf übrigens mein Kollege seine selbstständige Tätigkeit (erg. Alg II) weiter führen.
 

morena

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Warum ich befürchte, daß das Jobcenter mir meine Selbständigkeitswerdung verbietet? Na, weil meine Fallmanagerin (FM) mir vor kurzem eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) vorgelegt hat, in der steht, daß ich noch bis Ende Mai 08 Zeit habe mich via Selbständigkeit aus dem Bezug von Leistungen zu verabschieden. Danach würde die 'Leistung' der Duldung meiner Selbständigkeit nach Aktenlage' geprüft und ich habe damit zu rechnen, mich für Vermittlungen auf dem ersten Arbeitsmarkt bereitzuhalten, sprich ich darf dann nicht mehr an meiner Selbständigkeit basteln sondern soll meine Zeit mit klassischer Jobsuche verbringen.

Diese FM ist sowas von unkonstruktiv, ich überlege seit meinem Besuch dort (vor 4 Wochen) ob ich diese EGV unterschreibe oder ein Gespräch mit dem Teamleiter suche und eine andere EGV vorschlage. Dabei hätte die EGV schon vor zwei Wochen zurückgeschickt worden sein müssen.

Die FM legt mir nur Steine in den Weg.

Ich habe auch einen Verdacht weshalb sie das tut, sie hat sich nämlich etwas verplappert:
Neben Sprüchen wie "früher gab's sowas garnicht" und "ich kann die Leistungsabteilung jederzeit anweisen, die Leistungszahlungen an Sie einzustellen" und ihrem allgemeinen Bemühen, meine Aktivitäten zu behindern, entfuhr ihr die Info, daß ihr Mann ebenfalls im EDV-Bereich arbeitet und es dort schwer hat.
Und ich denke, der Dame stinkt es, das sie beim Jobcenter Leute unterstützen soll, die dann (in ihrer Denke) mit Staatsunterstützung am Markt als Konkurrenten ihres Mannes auftreten.

Ich würde gern einfach bis September nächsten Jahres mal Ruhe haben um mich um mein Ding zu kümmern, statt die ganze Zeit von den Damoklesschwerten der FM bedroht zu werden.

Eine weitere Schwachsinnsregelung die sie für die EGV wieder ausgegraben hat betrifft den Mudus, nach dem ich meine Einnahmen und Ausgaben (E-A) dem Jobcenter melde, damit die dort feststellen können, ob mein Anspruch noch besteht. Nach langem hin und her (über zwei Jahre) hatte ich die Leistungsabteilung endlich soweit, als Maßstab meine Steuerbescheide des jeweils letzten Jahres zu nehmen. Das ist okay im praktischen Alltag.
Das kann auch nicht anders sein. Die nun in der EGV der FM genannten Modalitäten voneinander unabhängiger monatlicher E-A-Prüfungen würde mich bspw. in folgende Situation versetzen:

Ich kaufe im Monat A drei PCs für 900 EUR, bereite sie vor, liefere sie aus. Dann kann ich Ausgaben von 900 EUR geltend machen.
Im Monat B stelle ich dem Kunden die Rechnung, sagen wir 1100 EUR, bekomme das Geld, und kann es dann _nicht_ mit den Ausgaben von Monat A verrechnen, sondern muss die Einnahmen ans Jobcenter abführen bzw. bekomme weniger Leistungen. D.h. ich kann nur Aufträge annehmen, bei denen Einnahmen und Ausgaben in den gleichen Monat fallen . Das ist aber nicht praktikabel.

Naja, langer Rede kurzer Sinn, mein Eindruck ist, die FM will mich vom Arbeitsmarkt fernhalten damit ihr Mann weniger Konkurrenz hat. (Wobei er in einem ganz anderen Bereich seine Brötchen verdient, aber für die FM ist der Begriff EDV als Schlüsselreiz zur Drangsalierung nach meinem Eindruck fest verdrahtet.

Das Thema geht jetzt in eine andere Richtung als am Anfang, aber kann jemand was dazu sagen? Wie sind eure Erfahrungen? Was denkt ihr über die Idee, mal den Teamleiter einzuschalten?


Liebe Grüße, Morena
 
E

ExitUser

Gast

Wenn die Umsatztendenz deiner selbstständigen Tätigkeit mehr nach oben zeigt als nach unten (z.B. Saison...), dürfte es deine FM schwer haben Dir deine Selbstständigkeit komplett zu verbieten oder Dir nachweisbar Steine in den Weg zu legen.

Sie kann allerdings in gewissem Rahmen Bewerbungsbemühungen von Dir verlangen um parallel zu deiner selbstständigen Tätigkeit deine Chancen zu erhöhen per bezahltem Job schneller von ALGII unabhängig zu werden. (Fördern UND Fordern)

Wo siehst Du da ein Problem? Hast Du keinen Kopierer für deine Bewerbungen?

Gruß, Anselm
 

morena

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Hallo Anselm, ich musste erstmal den mit dem Kopierer verstehen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, wie belastbar folgende optimisch stimmende Einlassung von dir ist Aus welchen Bestimmungen leitet sich ein Recht auf selbständige Tätigkeit ab?
Bei mir z.B. ist es so, daß ich im zweiten Jahr weniger Verluste als im ersten hatte, und in diesem, dritten Jahr wahrscheinlich bei plusminusnull ankomme.
Ich hatte mir auch überlegt, zur Stützung meiner finanziellen Situation einen 15-Stunden-Job zu suchen, Callcenter z.B. Bisher fehlt mir für die Suche aber die rechte Leidenschaft, weil ich überhaupt nicht weiß, inwieweit selbständige Tätigkeit, 15Stunden-Job und ALG2 überhaupt unter einen Hut zu bekommen sind. Rein von den Jobcenter-Bestimmungen her meine ich, für mich ist das kein Problem.

Sie kann allerdings in gewissem Rahmen Bewerbungsbemühungen von Dir verlangen um parallel zu deiner selbstständigen Tätigkeit deine Chancen zu erhöhen per bezahltem Job schneller von ALGII unabhängig zu werden. (Fördern UND Fordern)
Ja, das ist mir alles recht, solange sie nicht auf diese unsinnigen Monatsabrechnungen besteht. Das ist eigentlich mein Hauptproblem, denn so kann ich nicht normal am Markt auftreten. Denn das hieße ja konsequenterweise, daß ich nur Aufträge annehmen kann, deren Rechnung im gleichen Monat bezahlt wird.

Grüß dich auch, Morena.
 
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