Hallo, schön daß ich euch gefunden habe, hier meine Situation & Frage:
Ich (47) versuche zur Zeit, mich mit Duldung des Jobcenters im EDV-Bereich selbständig zu machen. Das lief alles recht zäh an, inzwischen, drittes Jahr, glaube ich aber doch, in vielleicht einem oder eineinhalb Jahren beim Jobcenter 'kündigen' zu können. Zumindest, falls ich wie geplant über 'sonstige weitere Leistungen' einen Kredit für Werbung u.a. erhalte und die Wirtschaftsenwicklung entsprechend stabil bleibt.
Nun bekam ich über meinen Bekanntenkreis das Angebot, für ein halbes Jahr eine AGH -geförderte Tätigkeit zu übernehmen. Der Job wär zwar nicht unbedingt anspruchsvoll, d.h. es gäbe wenig zu lernen, aber ich überlege mir trotzdem, ihn zu machen, weil er mir irgendwie sinnvoll erscheint (soziale Einrichtung).
Allerdings, und hier beginnt mein Unwissen, möchte ich dadurch nicht das Recht verlieren, meiner Selbständigkeitswerdung nachzugehen.
Wenn so ein AGH -Job 30 Stunden pro Woche läuft, darf ich dann trotzdem in der übrigen Zeit meiner Selbständigkeit nachgehen?
Also darf ich z.B. 'nach Feierabend' bei jemand den Rechner von Viren befreien und dies per GuV-Rechnung mit dem Jobcenter abrechnen, wie ich das zur Zeit kann?
Oder gilt hier: AGH macht fit für unselbständige Tätigkeit, Selbständigkeit passt nicht zu diesem Ziel => Nichtduldung weiterer Tätigkeiten?
Da ich an meine Selbständigkeitswerdung glaube, auch wenn es noch ein Weilchen dauernkönnte, und die AGH -Sache 'nur' sozialen Kompetenzgewinn verspricht, würde ich, müßte ich wählen, die AGH -Stelle leider nicht annehmen können.
Weiß jemand wie es sich hier verhält? Hängt das von der Fallmanagerin ab (oh Gott, bitte nicht
), oder gibt es da generelle Regelungen?
Beste Grüße,
Morena
Ich (47) versuche zur Zeit, mich mit Duldung des Jobcenters im EDV-Bereich selbständig zu machen. Das lief alles recht zäh an, inzwischen, drittes Jahr, glaube ich aber doch, in vielleicht einem oder eineinhalb Jahren beim Jobcenter 'kündigen' zu können. Zumindest, falls ich wie geplant über 'sonstige weitere Leistungen' einen Kredit für Werbung u.a. erhalte und die Wirtschaftsenwicklung entsprechend stabil bleibt.
Nun bekam ich über meinen Bekanntenkreis das Angebot, für ein halbes Jahr eine AGH -geförderte Tätigkeit zu übernehmen. Der Job wär zwar nicht unbedingt anspruchsvoll, d.h. es gäbe wenig zu lernen, aber ich überlege mir trotzdem, ihn zu machen, weil er mir irgendwie sinnvoll erscheint (soziale Einrichtung).
Allerdings, und hier beginnt mein Unwissen, möchte ich dadurch nicht das Recht verlieren, meiner Selbständigkeitswerdung nachzugehen.
Wenn so ein AGH -Job 30 Stunden pro Woche läuft, darf ich dann trotzdem in der übrigen Zeit meiner Selbständigkeit nachgehen?
Also darf ich z.B. 'nach Feierabend' bei jemand den Rechner von Viren befreien und dies per GuV-Rechnung mit dem Jobcenter abrechnen, wie ich das zur Zeit kann?
Oder gilt hier: AGH macht fit für unselbständige Tätigkeit, Selbständigkeit passt nicht zu diesem Ziel => Nichtduldung weiterer Tätigkeiten?
Da ich an meine Selbständigkeitswerdung glaube, auch wenn es noch ein Weilchen dauernkönnte, und die AGH -Sache 'nur' sozialen Kompetenzgewinn verspricht, würde ich, müßte ich wählen, die AGH -Stelle leider nicht annehmen können.
Weiß jemand wie es sich hier verhält? Hängt das von der Fallmanagerin ab (oh Gott, bitte nicht

Beste Grüße,
Morena