Hallo SimdeB,
ich habe mal eine Frage. Ich bin nun in die engere Wahl gekommen, einen 25-Stunden/Teilzeitjob zu bekommen. Allerdings ist der Verdienst weniger wie ich nun ALG1 bekomme. Da ich alleine für mich verantwortlich bin habe ich natürlich Angst davor.
Soweit ich mich erinnere stehst du der Arbeitsvermittlung Vollzeit zur Verfügung, daher bist du nicht verpflichtet einen Teilzeitjob anzunehmen...
Ist doch klar, dass du da weniger verdienst als du jetzt ALG beziehst, das hättest du direkt schon ablehnen können, dich da überhaupt zu bewerben.
Es war ein VV mit RFB. Und der Teilzeitjob ist auch nur für 1 Jahr befristet.
Die Befristung schützt dich nicht, auch im ALGI sind befristete Angebote zumutbar aber der Verdienst darf (nach Abzug der notwendigen Aufwendungen, also Fahrtkosten z.B.) nicht unter deinem Betrag liegen, den du von der AfA bekommst.
Lies dir bitte den § 140 SGB III dazu gründlich durch, dafür gibt es keine Ausnahmen, ein Einkommen unter dem ALGI-Betrag brauchst du nicht akzeptieren.
In diesem Falle ändert auch eine "Hochrechnung" auf den theoretischen "Vollzeitverdienst" NIX, denn du sollst ja Teilzeit eingestellt werden und nicht Vollzeit.
Den schriftlichen VV hast du ja sicher noch, das genügt doch als Beweis, da sollte doch zumindest daraus ersichtlich sein, dass es sich nicht um eine Vollzeitstelle handelt.
Ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll. Ich will die Arbeit eigentlich nicht, da zu viele negative und befremdliche Eindrücke sind!
Wann soll denn dazu eine Entscheidung fallen, warst du beim Vorstellungsgespräch und sollst jetzt das Ergebnis abwarten oder was soll da jetzt geschehen...JAAA, wenn du nun krank werden würdest, dann hat der AG gewiß kein Interesse mehr dich einzustellen ...
Da kann auch die AfA Nichts gegen machen ... das ist "Schicksal" ...
In der RFB steht, dass eine Sperrzeit eintritt, wenn ich die Arbeit nicht annehme/ablehne...
Sie dauert längstens 12 Wochen. Was heißt das für mich????
Das ist "normal" und steht da immer drin, erstmal müßte ja klar sein, dass tatsächlich DU die Arbeit nicht annehmen wolltest ...wenn der AG dich nun nicht mehr möchte, kannst du ja nicht dafür, in der "engeren Auswahl" waren schon Viele mal und dann hat sich der AG doch für einen anderen Bewerber entschieden ...
Da dieser VV von vornherein auch nicht zumutbar war, dürfte man mit einer Sperre wohl spätestens beim (entsprechend gut begründeten) Widerspruch gegen diesen Bescheid kläglich "untergehen" bei der AfA.
Mach dich nicht zu verrückt und warte erst mal ab, ob man dich dort tatsächlich einstellen möchte, bevor du dann den Arbeitsbertrag unterschreiben konntest, bist du leider krank geworden ... das hat dem AG natürlich nicht gefallen...
Aber dafür darf man dir keine Sperre aufbrummen.
In der Zukunft wäre es ganz gut, wenn du vorher die Zumutbarkeit genau prüfst und solche VV direkt ablehnst, wenn sie so eindeutig am § 140 SGB III vorbeigehen.
Denn es ist dir natürlich freigestellt dich "unter Wert" zu bewerben (wenn es mit guten Aussichten für dich verbunden wäre), du MUSST es aber nicht.
MfG Doppeloma