Liebe Leidensgenossen,
ich freue mich, Euch allen mitteilen zu dürfen, daß ich (hoffentlich) dem ALG-II-System entkomme bzw. nur ganz kurz dazu gehört habe. Ich habe nämlich heute einen Arbeitsvertrag unterschrieben und kann schon morgen anfangen!
Eine Frage stellt sich mir aber: Was ist mit meiner Bewerbungsbeihilfe? Ich hatte diese fristgerecht beantragt und dann fleißig etwa 50 Bewerbungen geschrieben. Mir stünden bei einer pauschalierten Erstattung von 5 € also ca. 250 € zu. Nur: Bis morgen schaffe ich es unmöglich, die Unterlagen für das Amt fertigzumachen. Kann mir das Amt die Bewerbungsbeihilfe mit der Begründung versagen, daß ich ja mittlerweile eine Arbeit gefunden habe und somit nicht mehr bedürftig sei? Oder zählt allein das Antragsdatum? Denn als ich den Antrag stellte, war ich ja bedürftig und die Bewerbungen erfolgten auch während des Zeitraums meiner Bedürftigkeit. Bin nur etwas verunsichert, weil ich denke, die finden gerne jede Ausrede, um irgendwas nicht zahlen zu müssen.
ich freue mich, Euch allen mitteilen zu dürfen, daß ich (hoffentlich) dem ALG-II-System entkomme bzw. nur ganz kurz dazu gehört habe. Ich habe nämlich heute einen Arbeitsvertrag unterschrieben und kann schon morgen anfangen!
Eine Frage stellt sich mir aber: Was ist mit meiner Bewerbungsbeihilfe? Ich hatte diese fristgerecht beantragt und dann fleißig etwa 50 Bewerbungen geschrieben. Mir stünden bei einer pauschalierten Erstattung von 5 € also ca. 250 € zu. Nur: Bis morgen schaffe ich es unmöglich, die Unterlagen für das Amt fertigzumachen. Kann mir das Amt die Bewerbungsbeihilfe mit der Begründung versagen, daß ich ja mittlerweile eine Arbeit gefunden habe und somit nicht mehr bedürftig sei? Oder zählt allein das Antragsdatum? Denn als ich den Antrag stellte, war ich ja bedürftig und die Bewerbungen erfolgten auch während des Zeitraums meiner Bedürftigkeit. Bin nur etwas verunsichert, weil ich denke, die finden gerne jede Ausrede, um irgendwas nicht zahlen zu müssen.