Job-Center verlangt Unterhalt: Kann das JC-Center den nachehelichen Unterhalt festlegen?

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BSabine

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Unterhalt vs ALG II

Hallo liebes Forum,

ich bin nicht sicher, ob ich hier im richtigen Unterforum schreibe aber vielleicht könnt ihr mir trotzdem einen Rat geben.

Ich bin seit kurzem geschieden. Mein Ex-Mann hat keinen Antrag zum nachehelichen Unterhalt gestellt. Er würde wahrscheinlich auch keinen bekommen, da er sich nicht wirklich um Arbeit bemüht. Also sich nicht bewirbt. Er zahlt auch keine Unterhalt für unsere Kinder (16 und 17), die bei mir leben.
Er hat jetzt ALG II beantragt. Der Anspruch auf ALG I ist schon länger ausgelaufen und er hat in der Zwischenzeit von Ersparnissen gelebt, die nun aufgebraucht sind.
Jetzt hat mich das Jobcenter aufgefordert, meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen zu legen. Auch die der Kinder.

Kann ich mich gegen diese Auskunftspflicht wehren? Bin ich wirklich verpflichtet denen alle meine finanziellen Daten zu geben? Was geht die das an? Ich will keine Geld von denen.

Kann mich das Jobcenter zwingen meinem Ex-Mann Unterhalt zu leisten, obwohl er keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt geltend gemacht hat und eine Klage aufgrund seiner fehlenden Erwerbsbemühungen für ihn nicht aussichtsreich wäre?

Nicht falsch verstehen, ich würde meinem Ex-Mann schon Unterhalt leisten, wäre dazu übrigens auch verpflichtet, wenn er einfach nur Hilfe bräuchte wieder ins Arbeitsleben zu kommen. Da er aber für sich beschlossen hat lieber nichts zu tun und den Tag vorm Fernseher zu verbringen, sehe ich nicht ein, warum ich und die Kinder ihm dieses Leben finanzieren sollen. Es wäre jetzt natürlich ein Witz wenn ihm dies mit Hilfe des Jobscenters gelingen würde.

Ich dachte eigentlich mit der Scheidung wäre alle vorbei, aber wahrscheinlich falsch gedacht.

Viele Grüße
Sabine
 
AW: Unterhalt vs ALG II

Guten Abend:wink:

Kann ich mich gegen diese Auskunftspflicht wehren? Bin ich wirklich verpflichtet denen alle meine finanziellen Daten zu geben? Was geht die das an? Ich will keine Geld von denen.

Du wirst um die Auskunftspflicht nicht rum kommen.


Jobcenter kann Auskunftsanspruch gegen Ex-Ehepartner haben

Der Ex-Mann einer Bezieherin von ALG II -Leistungen kann gegenüber dem Jobcenter zur Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse verpflichtet sein. Denn trotz Scheidung können noch Unterhaltspflichten gegenüber der ehemaligen Partnerin bestehen.

Der Fall:
Das beklagte Jobcenter forderte den Kläger zur Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse auf.

Dieser bezieht selbst keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Er war aber mit einer Bezieherin von ALG II -Leistungen verheiratet. Dieser zahlte er bis einschließlich Dezember 2009 Unterhalt. Anschließend stellte er die Zahlungen ein. Ein Titel für diese Unterhaltszahlungen existierte nicht. Der Kläger ist wieder verheiratet.

Das Jobcenter stützte das Auskunftsverlangen auf § 60 Abs. 2 SGB II. Der Kläger komme trotz Scheidung als Unterhaltspflichtiger für seine ehemalige Ehefrau in Betracht. Dieser argumentiert, ein Auskunftsanspruch könne schon deshalb nicht bestehen, weil § 60 Abs. 2 Satz 3 SGB II auf § 1605 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verweise, weshalb ein Auskunftsanspruch nur gegenüber Verwandten in Betracht komme.

Die Entscheidung:
Das Sächsische Landessozialgericht hat einen Auskunftsanspruch bejaht.

Der Mann zählt zu dem - von § 60 Abs. 2 SGB II erfassten – Personenkreis. Es reicht aus, dass er als Unterhaltspflichtiger gegenüber seiner Ex-Frau in Betracht kommt. Dies wird allein durch § 60 Abs. 2 Satz 1 SGB II festgelegt. Bei § 60 Abs. 2 Satz 3 SGB II handelt es sich lediglich um eine Rechtsfolgenverweisung.

Die sächsischen Richter hielten die geforderte Auskunft auch für erforderlich.
Das Jobcenter verfügt nicht über die angeforderten Informationen und kann sich diese auch nicht auf einfachere Weise beschaffen.

Die Rechtmäßigkeit des Auskunftsverlangens setzt nicht voraus, dass der Unterhaltsanspruch tatsächlich gegeben ist. Hier gilt: scheidet die Unterhaltspflicht nach sorgfältiger Prüfung nicht ganz offensichtlich aus, sondern verbleiben Zweifel hinsichtlich des Bestehens, so bleibt die Verpflichtung zur Auskunftserteilung bestehen.

Welche Ermittlungen die Sozialgerichte zur Prüfung der Frage, ob eine Unterhaltspflicht besteht, anzustellen haben, ist stets im Einzelfall zu entscheiden. Im vorliegenden Verfahren konnte trotz umfangreicher Beweisaufnahme nicht festgestellt werden, dass der vom Jobcenter behauptete Unterhaltsanspruch nicht gegeben ist. Denn dieser Anspruch kann trotz zwischenzeitlich erfolgter Scheidung im Ausnahmefall fortbestehen (§ 1569 Satz 2 BGB).

Quelle:
Sächs. LSG , Urteil vom 28.02.2013,
Aktenzeichen: L 7 AS 745/11


Kann mich das Jobcenter zwingen meinem Ex-Mann Unterhalt zu leisten, obwohl er keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt geltend gemacht hat und eine Klage aufgrund seiner fehlenden Erwerbsbemühungen für ihn nicht aussichtsreich wäre?

Nachehelicher Unterhalt, wäre vorrangig vor ALG 2 zu beanspruchen.
Es spielt dabei keine rolle, ob der Ex Unterhalt bis jetzt geltend gemacht hat, das wird er ggfls. aufgrund seiner Mitwirkungspflichten machen müssen, wenn Du ebend leistungsfähig wärst und das soll ebend jetzt geprüft werden.
 
AW: Unterhalt vs ALG II

Hallo axellion,

vielen Dank für deine ausführliche Auskunft.

Ich habe es befürchtet.

Viele Grüße
Sabine
 
Hallo liebes Forum,

ich bin nicht sehr JC -erfahren und jetzt doch arg verwirrt.
Das Job-Center hat mich im Dezember/Januar aufgefordert, meine Einkommensverhältnisse offen zu legen, da mein geschiedener Mann Hartz4 beantragt hat.
Jetzt bekam ich eine Zahlungsaufforderung vom JC . Ich soll ab Dezember Unterhalt bezahlen. Erst eine Nachzahlung an das Job-Center und ab nächsten Monat direkt an meinen Ex-Mann.

Kann das Job-Center den nachehelichen Unterhalt festlegen? Mein Ex-Mann hat keinen nachehelichen Unterhalt verlangt, ich habe keinen Unterhalt für die Kinder verlangt.
Gibt es da eine Gesetz? Mich verwirrt das alles. Sie nennen kein Gesetz oder § wie sie auf diese Summe kommen, drohen aber mit Klage.
Ich muss dazu sagen, mein Ex-Mann betreut keine Kinder, ist nicht krank oder erwerbsunfähig, noch nicht in Rente, hat einen 450€ Job, bewirbt sich nicht auf eine Vollzeitstelle. Nach welcher Rechtsgrundlage hat er denn einen Unterhaltsanspruch. Und wieso will den das Job-Center durchsetzen?

Ich denke ich geh damit zum Anwalt oder wie würdet ihr euch verhalten?

Viele Grüße
Sabine
 
AW: Job-Center verlangt Unterhalt

Ich denke ich geh damit zum Anwalt oder wie würdet ihr euch verhalten?
Das ist eine sehr gute Idee, denn so wie es sich anhört würde das JC vor Gericht bei der Sachlage eine Ohrfeige vom Richter kassieren. Trennungsunterhalt gibt es nur noch in seltenen Fällen und wenn du die Kinder hast muss sich sogar noch die Frage gestellt werden ob du nicht vom Ex-Mann noch Kindesunterhalt verlangen könntest.
 
AW: Job-Center verlangt Unterhalt

Ich persönlich würde erstmal gar nichts tun und warten, ob die wirklich klagen. Dann kann man immer noch zum Anwalt.
Denn Du siehst das schon ganz richtig, Unterhaltszahlungen werden immer noch von Gerichten geregelt und nicht einfach so von einer dahergelaufenen Sachbearbeiterin festgelegt.
 
AW: Job-Center verlangt Unterhalt

Nach welcher Rechtsgrundlage hat er denn einen Unterhaltsanspruch.

Hier findest Du was dazu, ggfls. § 1573 BGB

§§ 1569 ff. BGB Ehegattenunterhalt Unterhaltsberechtigung ? SCHEIDUNG in Sachsen

Und wieso will den das Job-Center durchsetzen?

Sofern der Unterhaltsbedürftige staatliche Leistungen, Hartz IV oder Sozialhilfe bezieht, geht der Unterhaltsanspruch kraft Gesetzes auf den Sozialhilfeträger, Sozialamt oder Jobcenter, etc.über (siehe § 33 SGB II, bzw. § 94 SGB XII). Der unterhaltsberechtigte Ehegatte ist dann nicht mehr befugt, den Unterhaltsanspruch in seinem Namen einzufordern. Vielmehr bedarf es dann der Erlaubnis des jeweiligen Sozialhilfeträgers.

Jetzt bekam ich eine Zahlungsaufforderung vom JC .

Die hat keinerlei rechtliche Relevanz. Dieses übliche starke Auftreten der Behörde führt bestimmt bei ca. 80% aller Schreiben zum Erfolg, weil die Angeschriebenen eingeschüchtert sind und zahlen.


Ich denke ich geh damit zum Anwalt

Das solltest Du ggfls. auch machen, denn auch deswegen

ich habe keinen Unterhalt für die Kinder verlangt.

da der Unterhalt dem Kind zusteht, kannst Du als Mutter nicht einfach drauf verzichten, auch wenn der Kindsvater derzeit nicht leistungsfähig wäre.
 
AW: Job-Center verlangt Unterhalt

(...) Sie nennen kein Gesetz oder § wie sie auf diese Summe kommen.
Schau mal in die vorangegangene Schreiben vom JC zu diesem Vorgang, ob da irgendwelche Rechtsgrundlagen (§§) für deren Forderung genannt werden.
Wenn da nirgendwo Rechtsrundlagen genannt sind, dann würde ich gar nicht reagieren und abwarten, ob da noch was nachkommt mit Rechtsgrundlage.

Anwalt ist derzeit verfrüht - kostet nur unnötig Geld, es sei denn Du hast eine Rechtsschutzversicherung.

Sollten in den vergangenen Schreiben Rechtsrundlagen genannt sein, dann lass sie uns doch bitte wissen - oder besser, stell die entsprechenden Schreiben hier mal anonymisiert ein.
 
AW: Job-Center verlangt Unterhalt

Sofern der Unterhaltsbedürftige staatliche Leistungen, Hartz IV oder Sozialhilfe bezieht, geht der Unterhaltsanspruch kraft Gesetzes auf den Sozialhilfeträger, Sozialamt oder Jobcenter, etc.über (siehe § 33 SGB II, bzw. § 94 SGB XII).
Das ist ja soweit schön und gut, aber hier ist (so wie es sich hier darstellt) ja bisher überhaupt kein Unterhaltsanspruch gegeben, da schlichtweg auch bis dato gar keine Feststellung über einen eventuellen rechtlich zustehenden Unterhaltsanspruch von einem Gericht getroffen wurde.

Darum brauch man bei einer eventuellen Antwort auf diese "Forderung" lediglich antworten:
Es besteht keinerlei rechtswirksam festgestellter Unterhaltsanspruch Ihres Kunden gegen mich.
 
AW: Job-Center verlangt Unterhalt

Das hatten die bei meiner Ex damals auch versucht. Hinzu kommt, dass wir noch gar nicht geschieden waren. Sie hat es aber mit ihrer Anwältin abgebügelt bekomm. Wie das genau war ist mir nicht bekannt.

da der Unterhalt dem Kind zusteht, kannst Du als Mutter nicht einfach drauf verzichten, auch wenn der Kindsvater derzeit nicht leistungsfähig wäre.
Mir hat mal ein Anwalt gesagt, dass man da sogar nicht drauf verzichten darf, weil der Unterhalt für das Kind ist und nicht für die Mutter.
 
AW: Job-Center verlangt Unterhalt

Couchhartzer
Das ist ja soweit schön und gut, aber hier ist (so wie es sich hier darstellt) ja bisher überhaupt kein Unterhaltsanspruch gegeben, da schlichtweg auch bis dato gar keine Feststellung über einen eventuellen rechtlich zustehenden Unterhaltsanspruch von einem Gericht getroffen wurde.

Ich und auch kein anderer User in diesen Thema, hat etwas anderes behauptet oder geschrieben, sondern ich habe lediglich auf die Darlegungen und Frage des TE geantwortet.

Mein Ex-Mann hat keinen nachehelichen Unterhalt verlangt,
Und wieso will den das Job-Center durchsetzen?

Und zu der Zahlungsaufforderung habe ich auch geschrieben, das sie nicht das Papier wert ist, auf das sie geschrieben steht.

Ob die TE nun einen anwaltlichen Rat hierzu einholt oder deinen Einzeiler ans JC schickt, bleibt ja nun wirklich ihr überlassen.
 
AW: Unterhalt vs ALG II

normalerweise wird es aber so gehandhabt, dass
das JC besonderen Druck macht, weil er seinen Kindern
zu Unterhalt verpflichtet ist, er wird besonders zur Stellensuche angetrieben.
 
AW: Job-Center verlangt Unterhalt: Kann das JC -Center den nachehelichen Unterhalt festle

wie ich schon im anderen Thread schrieb,
normalerweise macht das JC Druck, damit
er sich Arbeit sucht und für die Kinder bezahlt.
Ich würde zum Anwalt gehen.
 
AW: Job-Center verlangt Unterhalt: Kann das JC -Center den nachehelichen Unterhalt festle

Vom Grundsatz her liegt das Jobcenter nicht falsch.
SGB II Leistungen sind nachrangig.
Wer Leistungen erhalten möchte, muss zunächst sämtliche im zustehende anderen Leistungen einfordern.

Somit ist das JC berechtigt zu prüfen, ob dem Ehemann nacheheliche Unterhaltsleistungen zustehen.

jetzt wissen wir natürlich nicht, inwieweit der bedürftige Ehemann seinen Mitwirkungspflichen nachgekommen ist, ob er dem JC gegenüber einen gegenseitig vereinbarten Unterhaltsausschluss bekanntgegeben hat.

Und Vorsicht, ein gegenseitiger Unterhaltsausschluss kann grundsätzlich vereinbart werden.
Allerdings kann er u.U. sittenwidrig und damit ungültig sein
und zwar dann, wenn am Tag der Vereinbarung klar war, dass durch diese Vereinbarung ein Beteiligter bedürftig wird.


Grundfalsch vom JC ist natürlich, dass es hier Tatsachen schafft, einen Anspruch bejaht und gleich die Höhe festlegt.

So wie es klingt, betreut die TE Kinder. Damit sollte ein Unterhaltsanspruch des nicht kinderbetreuenden Ex-Mannes schon deswegen ausgeschlossen sein.
Um hier endgültig zu urteilen, müsste man aber die gesamte Vorgeschichte kennen.
 
AW: Job-Center verlangt Unterhalt: Kann das JC -Center den nachehelichen Unterhalt festle

Und Vorsicht, ein gegenseitiger Unterhaltsausschluss kann grundsätzlich vereinbart werden.
Allerdings kann er u.U. sittenwidrig und damit ungültig sein
und zwar dann, wenn am Tag der Vereinbarung klar war, dass durch diese Vereinbarung ein Beteiligter bedürftig wird.
Kann man so nicht pauschal sagen. Ich hatte da was in Erinnerung, dass ein Unterhaltsverzicht gegenüber dem JC nicht zählt. Habe gerade dazu nur das hier gefunden.
Ein Unterhaltsverzicht zulasten Dritter (Sozialamt, Jugendamt) wäre unwirksam.

Aber ich denke auch, da die TE die Kinder versorgt, wird sie nichts zahlen müssen.

Bei mir war das damals so, dass JC mich gezwungen hatte meine Ex auf Notunterhalt zu verklagen. Habe dann einen PKH -Antrag gestellt, der wurde genau mit der von Dir genannten Begründung abgewiesen, eben weil sie die Kinder versorgt. Diesen Beschluss habe ich dem JC vorgelegt, mit der Begründung hätte alles versucht, mehr kann man nicht von mir verlangen, also jetzt zahlt. Falls ihr der Meinung seid, sie muss zahlen, kümmert euch selber drum.

Das JC kann viel in seinen Beschlüssen festlegen. Ob es damit aber auch durchkommt ist die andere Frage. Ich möchte nicht wissen, wieviele einknicken, sich nicht wehren und zahlen, nur weil sie einen Bescheid einer Behörde bekommen.
 
AW: Job-Center verlangt Unterhalt: Kann das JC -Center den nachehelichen Unterhalt festle

Hallo ihr alle,

viele Dank für eure Antworten. Ihr habt mir echt geholfen. Ich hatte schon befürchtet, mein Ex klagt nicht auf Unterhalt weil die Chancen schlecht sind, beantragt Hartz4 und die holen das Geld einfach bei mir. Aber so einfach ist es ja wohl doch nicht. Zum Glück :))

Das JC hat mir in allen Schreiben tatsächlich nie eine Rechtsgrundlage genannt. Das hat mich eh schon gewundert. Ich werde jetzt erst mal gar nichts tun und schauen ob die gegen mich klagen.

Mein Ex und ich haben keinen Unterhaltsverzicht ausgemacht. Jedenfalls ist nichts schriftlich festgelegt. Tatsächlich habe ich ihm aber nie Unterhalt bezahlt und er nie für die Kinder. Vielleicht hätte ich Unterhalt für die Kinder fordern sollen um ihm ein bisschen Dampf zu machen. Aber ich wollte keinen Krieg gegen ihn führen.

Ich bin berufstätig und kann mit meinem Einkommen für mich und die Kinder sorgen. Ist zwar nicht üppig, aber wir benötigen keine Sozialleistungen, außer Kindergeld.
Mein Ex war während der Ehe genauso wie ich berufstätig und dann arbeitslos. Er bekam aber bis zur Trennung noch ALG1 . Während des Trennungsjahres ist ALG1 wohl ausgelaufen und er hat vom Zugewinn gelebt, den wir schon im Trennungsjahr geregelt haben. Beworben hat er sich in der Zeit nicht. Jetzt ist der Zugewinn ausgegeben, er hat sich einen 450€ Job gesucht und Hartz4 beantragt. Aus diesem Grund kommt das JC jetzt zu mir. Ja gut, die probieren es halt.

Danke und viele Grüße
Sabine
 
AW: Job-Center verlangt Unterhalt: Kann das JC -Center den nachehelichen Unterhalt festle

Moinsen BSabine und willkommen hier im Forum ...

ich möchte Dich jedoch darauf hinweisen, daß es wenig zielführend ist, einen annährend gleichen Sachverhalt in zwei Fäden zu verkaspern. Deshalb habe ich Deine beiden Beiträge zum Thema Unterhalt mal hier zusammengeführt ...


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