Unterhalt vs ALG II
Hallo liebes Forum,
ich bin nicht sicher, ob ich hier im richtigen Unterforum schreibe aber vielleicht könnt ihr mir trotzdem einen Rat geben.
Ich bin seit kurzem geschieden. Mein Ex-Mann hat keinen Antrag zum nachehelichen Unterhalt gestellt. Er würde wahrscheinlich auch keinen bekommen, da er sich nicht wirklich um Arbeit bemüht. Also sich nicht bewirbt. Er zahlt auch keine Unterhalt für unsere Kinder (16 und 17), die bei mir leben.
Er hat jetzt ALG II beantragt. Der Anspruch auf ALG I ist schon länger ausgelaufen und er hat in der Zwischenzeit von Ersparnissen gelebt, die nun aufgebraucht sind.
Jetzt hat mich das Jobcenter aufgefordert, meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen zu legen. Auch die der Kinder.
Kann ich mich gegen diese Auskunftspflicht wehren? Bin ich wirklich verpflichtet denen alle meine finanziellen Daten zu geben? Was geht die das an? Ich will keine Geld von denen.
Kann mich das Jobcenter zwingen meinem Ex-Mann Unterhalt zu leisten, obwohl er keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt geltend gemacht hat und eine Klage aufgrund seiner fehlenden Erwerbsbemühungen für ihn nicht aussichtsreich wäre?
Nicht falsch verstehen, ich würde meinem Ex-Mann schon Unterhalt leisten, wäre dazu übrigens auch verpflichtet, wenn er einfach nur Hilfe bräuchte wieder ins Arbeitsleben zu kommen. Da er aber für sich beschlossen hat lieber nichts zu tun und den Tag vorm Fernseher zu verbringen, sehe ich nicht ein, warum ich und die Kinder ihm dieses Leben finanzieren sollen. Es wäre jetzt natürlich ein Witz wenn ihm dies mit Hilfe des Jobscenters gelingen würde.
Ich dachte eigentlich mit der Scheidung wäre alle vorbei, aber wahrscheinlich falsch gedacht.
Viele Grüße
Sabine
Hallo liebes Forum,
ich bin nicht sicher, ob ich hier im richtigen Unterforum schreibe aber vielleicht könnt ihr mir trotzdem einen Rat geben.
Ich bin seit kurzem geschieden. Mein Ex-Mann hat keinen Antrag zum nachehelichen Unterhalt gestellt. Er würde wahrscheinlich auch keinen bekommen, da er sich nicht wirklich um Arbeit bemüht. Also sich nicht bewirbt. Er zahlt auch keine Unterhalt für unsere Kinder (16 und 17), die bei mir leben.
Er hat jetzt ALG II beantragt. Der Anspruch auf ALG I ist schon länger ausgelaufen und er hat in der Zwischenzeit von Ersparnissen gelebt, die nun aufgebraucht sind.
Jetzt hat mich das Jobcenter aufgefordert, meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen zu legen. Auch die der Kinder.
Kann ich mich gegen diese Auskunftspflicht wehren? Bin ich wirklich verpflichtet denen alle meine finanziellen Daten zu geben? Was geht die das an? Ich will keine Geld von denen.
Kann mich das Jobcenter zwingen meinem Ex-Mann Unterhalt zu leisten, obwohl er keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt geltend gemacht hat und eine Klage aufgrund seiner fehlenden Erwerbsbemühungen für ihn nicht aussichtsreich wäre?
Nicht falsch verstehen, ich würde meinem Ex-Mann schon Unterhalt leisten, wäre dazu übrigens auch verpflichtet, wenn er einfach nur Hilfe bräuchte wieder ins Arbeitsleben zu kommen. Da er aber für sich beschlossen hat lieber nichts zu tun und den Tag vorm Fernseher zu verbringen, sehe ich nicht ein, warum ich und die Kinder ihm dieses Leben finanzieren sollen. Es wäre jetzt natürlich ein Witz wenn ihm dies mit Hilfe des Jobscenters gelingen würde.
Ich dachte eigentlich mit der Scheidung wäre alle vorbei, aber wahrscheinlich falsch gedacht.
Viele Grüße
Sabine