Hallo zusammen,
ich möchte mich informieren, wie es finanziell für mich weitergehen kann, da ich mich im Stich gelassen fühle, obwohl ich krank bin und ich alleine dastehe. Fallmanagerin nimmt Lage nicht allzu ernst und ich blicke bei all den Gesetzen noch nicht vollständig durch, daher habe ich Fragen:
Kurze Zusammenfassung der Situation:
Alter 35+
Sozialhilfe SGB XII
Volle Erwerbsunfähigkeitsrente
nun Grad der Behinderung von 50 (Psyche)
1. Kann ich einen Mehrbedarf beantragen, da ich EU-Rente bekomme und nun den Schwerbehindertenausweis habe?
2. Wäre nicht eigentlich die Eingliederungshilfe (neu SGB IX) deshalb für mich zuständig an Leistungen und nicht die Sozialhilfe?
3. Greift ab 2020 das Bundesteilhabegesetz für mich? Wäre interessant zwecks Partnereinkommen und Vermögen!
4. Welcher Dienst kann mich für Rehabilitation beraten und kann ich Persönliches Budget für Psychotherapie beantragen?
Vielen Dank für Ratschläge
ich möchte mich informieren, wie es finanziell für mich weitergehen kann, da ich mich im Stich gelassen fühle, obwohl ich krank bin und ich alleine dastehe. Fallmanagerin nimmt Lage nicht allzu ernst und ich blicke bei all den Gesetzen noch nicht vollständig durch, daher habe ich Fragen:
Kurze Zusammenfassung der Situation:
Alter 35+
Sozialhilfe SGB XII
Volle Erwerbsunfähigkeitsrente
nun Grad der Behinderung von 50 (Psyche)
1. Kann ich einen Mehrbedarf beantragen, da ich EU-Rente bekomme und nun den Schwerbehindertenausweis habe?
2. Wäre nicht eigentlich die Eingliederungshilfe (neu SGB IX) deshalb für mich zuständig an Leistungen und nicht die Sozialhilfe?
3. Greift ab 2020 das Bundesteilhabegesetz für mich? Wäre interessant zwecks Partnereinkommen und Vermögen!
4. Welcher Dienst kann mich für Rehabilitation beraten und kann ich Persönliches Budget für Psychotherapie beantragen?
Vielen Dank für Ratschläge