Hallo, als erstes muss ich gestehen das ich bis jetzt immer nur stiller Mitleser hier war und nun auch mal
Hilfe brauche.
Zu meiner Person , 46 Jahre jung seit ca 2,5 Jahren
ALG II Empfänger
Bis dato hat mich mein
SB immer in Ruhe gelassen und nun schwups eine Massnahme aufgedrückt bekommen.
Mir geht es jetzt nicht darum die
EGV oder Zuweisung anzufechten sondern mehr darum wie ich mich am Einladungstag der Massnahme verhalte.
Dort werden sicherlich wie üblich ein paar Rahmenbedingungen, Datenschutzerklärungen, Erstunterweisungen Unfallschutz, Einwilligungserklärung Jobportal usw. zur Unterschrift verteilt.
Da ich durch lesen hier mein Recht auf Prüfung vor Unterschrift geltend machen möchte diesbezüglich nun ein paar Fragen :
Was mache ich wenn ich durch nicht Unterschrift der Massnahme verwiesen werde ?
Ist eine nicht Unterschrift sanktionierbar, hier im Forum viele Einträge das mit Nichtunterschrift ein Anlass zum Abbruch einer Massnahme statt gefunden hat. Trotz der Aussage ich nehm , die mal zum Prüfen mit. Und dann kann ich nicht unterschreiben weil es meines Erachtens keine gesetzliche Grundlage, die eine Unterschrift unter für mich nachteilige Verträge fordern kann.
Was passiert wenn der Massnahmeträger mich rauswirft ohne eine Bescheinigung das ich da war .
Den Beitrag für Verhalten bei Massnahmen habe ich schon gelesen aber wirft in meinem Kopf immer noch diese Fragen auf.