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Gast
Hallo Hartzler,
ich habe mal wieder ein Problem mit dem JobCenter.
Ich bewerbe mich hauptsächlich als Java-Programmier. Da wird oft verlangt das man sich Online bewerben soll. Bisher gab es keine Probleme mit den Bewerbungskosten. Sie wurden immer erstattet.
Aber bei der letzten Bearbeitung des Antrags auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhielt ich eine Ablehnung.
Ich habe keine EGV mit meinem SB abgeschlossen, wo u.a. schriftlich festgeschrieben ist das die Kosten für die Bewerbungen übernommen werden. Denn im Juli 2009 habe ich einen Gegenvorschlag einer EGV eingereicht, aber es kam keine Reaktion meines SB .
Am 12.02.2010 bin ich einer schriftlichen Einladung des JobCenters gefolgt. Im Gespräch legte ich meine Online-Bewerbungen und meine Tageskarte vor. Daraufhin erhielt ich einen Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget gem. § 16 Abs. 1 SGB II. Mein SB sagte mir ich solle den Antrag ausfüllen und ihn per Post zuschicken. Die EGV habe ich zur Überprüfung mit nach Hause genommen. Am 16.02.2010 reicht ich den Antrag mit Empfangsbestätigung im JobCenter ein. Im Anhang war der Nachweis für meine Bewerbungsbemühungen und die Tageskarte.
Ebenfalls am 16.02.2010 habe ich die neue EGV widersprochen und wieder einen Gegenvorschlag eingereicht.
Heute erhielt ich einen Ablehnungsbescheid, u.a. mit der Begründung dass Online-Bewerbungen nicht erstattet werden und für die Reisekosten ein Nachweis fehlt.
Im Anhang ist der Ablehnungsbescheid.
Meine Frage ist, wie formuliere ich rechtlich begründet einen Widerspruch ?
Danke schon mal
HartzFrankyboy
ich habe mal wieder ein Problem mit dem JobCenter.
Ich bewerbe mich hauptsächlich als Java-Programmier. Da wird oft verlangt das man sich Online bewerben soll. Bisher gab es keine Probleme mit den Bewerbungskosten. Sie wurden immer erstattet.
Aber bei der letzten Bearbeitung des Antrags auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhielt ich eine Ablehnung.
Ich habe keine EGV mit meinem SB abgeschlossen, wo u.a. schriftlich festgeschrieben ist das die Kosten für die Bewerbungen übernommen werden. Denn im Juli 2009 habe ich einen Gegenvorschlag einer EGV eingereicht, aber es kam keine Reaktion meines SB .
Am 12.02.2010 bin ich einer schriftlichen Einladung des JobCenters gefolgt. Im Gespräch legte ich meine Online-Bewerbungen und meine Tageskarte vor. Daraufhin erhielt ich einen Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget gem. § 16 Abs. 1 SGB II. Mein SB sagte mir ich solle den Antrag ausfüllen und ihn per Post zuschicken. Die EGV habe ich zur Überprüfung mit nach Hause genommen. Am 16.02.2010 reicht ich den Antrag mit Empfangsbestätigung im JobCenter ein. Im Anhang war der Nachweis für meine Bewerbungsbemühungen und die Tageskarte.
Ebenfalls am 16.02.2010 habe ich die neue EGV widersprochen und wieder einen Gegenvorschlag eingereicht.
Heute erhielt ich einen Ablehnungsbescheid, u.a. mit der Begründung dass Online-Bewerbungen nicht erstattet werden und für die Reisekosten ein Nachweis fehlt.
Im Anhang ist der Ablehnungsbescheid.
Meine Frage ist, wie formuliere ich rechtlich begründet einen Widerspruch ?
Danke schon mal
HartzFrankyboy