Hallo ihr Lieben ( bei dem Wetter sitzt sicher keiner vorm Rechner)...
Bekam gestern 2 mal Post von meiner SB...
Zur Vorgeschichte:
Ab März 2016 BG 2 Erwachsene, ein Kind ( 16 ) - Miete wurde lt. Bescheid ( der endgültige kam erst Mitt Juli ) bis Januar 2017 übernommen ( unsere bisherigen Vorauszahlungen 115,- Nebenkosten und 85,- Heizung ).
Brief kam dann auch, wegen zu teurer Wohnung - angemessen 488,- kalt für 3 Personen. Der Mietspiegel ist von 2012.
Dann Trennung zum 10.08.2016. Mann zog ganz aus und ich bekam dann den Weiterbewilligungsbescheid für mich und Sohn und somit auch die Aufforderung Miete zu senken bis zum 28.02.2017. Hier gibt es vielleicht momentan 4 Wohnungen die den Vorgaben entsprechen bzw. vielleicht mehr, aber dann unter 60 qm. Ich habe einen 16,5 jährigen hier, der sich Sohn nennt und der braucht ein eigenes Zimmer, so dass ich mich dann wohl im Wohnzimmer schlafen legen muss. Da sollten es schon 60 qm sein, denn ich muss ja auch meine Klamotten etc. unterbringen ( jetzt haben wir 90 qm ). Kann das Jobcenter mich auffordern auch in eine kleinere Bude zu ziehen, also unter 60 qm mit Pubertier?
Dann kam im zweiten Brief ( 6 Stück innerhalb 2 Tagen und alle einzeln - an Porto sparen die nicht ). Heizkosten werden in tasächlicher Höhe übernommen, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unvernüftigens Heizverhalten vorliegen, welches zu zu unangemessenen Heizkosten führt. Inwieweit unvernünftiges Heizverhalten vorliegt, ist aktenkundig ( was heißt das ) zu prüfen, soweit die allgemeine Obergrenze für Heizkosten überschrittten wird.
Die Stadt Leverkusen als kommunaler Träger hat im Hinblick auf die Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft als Obergrenze lediglich einen Betrag in Höhe von 65,- für Heizkosten festgelegt. Die von Ihnen zur Zeit zu zahlenden Heizkosten in Höhe von 85,- überschreiten die Obergrenze. Eine Übernahme der hohen Abschläge kann nicht grundsätzlich erfolgen. Die Kosten werden aktuell bis zur Erstellung der nächsten Heizkostenabrechnung übernommen ( super, abgelesen wurde im Januar, die Abrechnung kommt also jetzt bald ), oder gilt dann erst die nächste Periode!? Ich weise sie allerdings jetzt darauf hin, dass ihr Heizverhalten und ihre Heizkosten überprüft werden ( wie geht das, sitzt hier einer im Winter rum und macht Notizen - Ironie on und off ), sofern die genannte Obergrenze im Jahresverbrauch überschritten wird. Es wäre ratsam, bereits jetzt ggfs. über ihr Heizverhalten nachzudenken und den Verbrauch entsprechend einem vernünftigen Heizverhalten anzupassen.
So, ich bin schon sehr sparsam mit dem Heizen, wir wohnen hier allerdings noch auf 90 qm und habe irgendwann im Winter Thermostate angebracht, daher habe ich noch keine Ahnung, wie die Abrechnung ausfällt. Allerdings fällt jetzt auch in die Nächste Heizabrechnung der Austausch der Röhrchenverteiler - wir haben jetzt die Digitalen, die werden aber ja auch umgelegt, also sollte das schon mehr sein. Ich finde aber auch nirgends den Heizkostenspiegel für hier und ist das rechtens, dass die dann einfach jetzt kappen ( kann ja nächste Woche sein, wenn die Abrechnung kommt!? Ich habe mal gelesen, dass es ja auch davon abhängt womit geheizt wird ( wir Gas ) und ich wohne unter dem Dach mit einer Dachluke zum Dachboden und da zieht es ganz schön im Winter. Falls es nicht rechtens sein sollte, muss ich jetzt Widerspruch einlegen, oder erst, wenn die kürzen? Der Mietspiegel ist ja wie gesagt auch von 2012. Dann habe ich mal gelesen, dass es eventuell Mehrbedarf an Wohnraum für Alleinerziehende mit Kind ( in meinem Fall ein Sohn von 16 ) gibt? Mit einer Tochter könnte man sich ja noch das Schlafzimmer teilen, aber nicht mit einem pubertierenden Sohn..
Hat da Jemand Ideen, Ratschläge, Tipps oder rechtliche Hinweise/Kenntnisse?
Einen schönen Sonntag und Danke!
Bekam gestern 2 mal Post von meiner SB...
Zur Vorgeschichte:
Ab März 2016 BG 2 Erwachsene, ein Kind ( 16 ) - Miete wurde lt. Bescheid ( der endgültige kam erst Mitt Juli ) bis Januar 2017 übernommen ( unsere bisherigen Vorauszahlungen 115,- Nebenkosten und 85,- Heizung ).
Brief kam dann auch, wegen zu teurer Wohnung - angemessen 488,- kalt für 3 Personen. Der Mietspiegel ist von 2012.
Dann Trennung zum 10.08.2016. Mann zog ganz aus und ich bekam dann den Weiterbewilligungsbescheid für mich und Sohn und somit auch die Aufforderung Miete zu senken bis zum 28.02.2017. Hier gibt es vielleicht momentan 4 Wohnungen die den Vorgaben entsprechen bzw. vielleicht mehr, aber dann unter 60 qm. Ich habe einen 16,5 jährigen hier, der sich Sohn nennt und der braucht ein eigenes Zimmer, so dass ich mich dann wohl im Wohnzimmer schlafen legen muss. Da sollten es schon 60 qm sein, denn ich muss ja auch meine Klamotten etc. unterbringen ( jetzt haben wir 90 qm ). Kann das Jobcenter mich auffordern auch in eine kleinere Bude zu ziehen, also unter 60 qm mit Pubertier?
Dann kam im zweiten Brief ( 6 Stück innerhalb 2 Tagen und alle einzeln - an Porto sparen die nicht ). Heizkosten werden in tasächlicher Höhe übernommen, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unvernüftigens Heizverhalten vorliegen, welches zu zu unangemessenen Heizkosten führt. Inwieweit unvernünftiges Heizverhalten vorliegt, ist aktenkundig ( was heißt das ) zu prüfen, soweit die allgemeine Obergrenze für Heizkosten überschrittten wird.
Die Stadt Leverkusen als kommunaler Träger hat im Hinblick auf die Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft als Obergrenze lediglich einen Betrag in Höhe von 65,- für Heizkosten festgelegt. Die von Ihnen zur Zeit zu zahlenden Heizkosten in Höhe von 85,- überschreiten die Obergrenze. Eine Übernahme der hohen Abschläge kann nicht grundsätzlich erfolgen. Die Kosten werden aktuell bis zur Erstellung der nächsten Heizkostenabrechnung übernommen ( super, abgelesen wurde im Januar, die Abrechnung kommt also jetzt bald ), oder gilt dann erst die nächste Periode!? Ich weise sie allerdings jetzt darauf hin, dass ihr Heizverhalten und ihre Heizkosten überprüft werden ( wie geht das, sitzt hier einer im Winter rum und macht Notizen - Ironie on und off ), sofern die genannte Obergrenze im Jahresverbrauch überschritten wird. Es wäre ratsam, bereits jetzt ggfs. über ihr Heizverhalten nachzudenken und den Verbrauch entsprechend einem vernünftigen Heizverhalten anzupassen.
So, ich bin schon sehr sparsam mit dem Heizen, wir wohnen hier allerdings noch auf 90 qm und habe irgendwann im Winter Thermostate angebracht, daher habe ich noch keine Ahnung, wie die Abrechnung ausfällt. Allerdings fällt jetzt auch in die Nächste Heizabrechnung der Austausch der Röhrchenverteiler - wir haben jetzt die Digitalen, die werden aber ja auch umgelegt, also sollte das schon mehr sein. Ich finde aber auch nirgends den Heizkostenspiegel für hier und ist das rechtens, dass die dann einfach jetzt kappen ( kann ja nächste Woche sein, wenn die Abrechnung kommt!? Ich habe mal gelesen, dass es ja auch davon abhängt womit geheizt wird ( wir Gas ) und ich wohne unter dem Dach mit einer Dachluke zum Dachboden und da zieht es ganz schön im Winter. Falls es nicht rechtens sein sollte, muss ich jetzt Widerspruch einlegen, oder erst, wenn die kürzen? Der Mietspiegel ist ja wie gesagt auch von 2012. Dann habe ich mal gelesen, dass es eventuell Mehrbedarf an Wohnraum für Alleinerziehende mit Kind ( in meinem Fall ein Sohn von 16 ) gibt? Mit einer Tochter könnte man sich ja noch das Schlafzimmer teilen, aber nicht mit einem pubertierenden Sohn..
Hat da Jemand Ideen, Ratschläge, Tipps oder rechtliche Hinweise/Kenntnisse?
Einen schönen Sonntag und Danke!