In folgender Angelegenheit bitte ich Euch um Hilfe:
Ich lebe mit meinem minderjährigen Sohn in einer Wohnung.
Ich bekomme nur EU Rente und mein Sohn bekommt Grundsicherung.
EX lebt mit der gemeinsammer Tochter in einer anderer Wohnung.
Beide bekommen ALG2.
Das Jobcenter hat mich aufgefordert meinen Rentenbescheid vorzulegen wegen Übergangene Unterhaltsansprüche gem §33 SGBII für die Tochter.
Darauf hin habe ich beim Jobcenter die Übernahme der Fahrtkosten beantragt um den Rentenbescheid bei denen vorlegen zu können.
Heute kam die Antwort vom JC mit Zitat:
Das Jobcenter ist von meiner Wohnung 3,4 KM entfernt was in beide Richtungen stolze 6,8 KM entspricht.
Auf Grund der Krankheit bin ich ja in der EU Rente und kann die Strecke nicht zu Fuß bewältigen.
Fahrrad habe ich keins und habe auch noch nie gelernt Fahrrad zu fahren.
Kann mir bitte jemand die Rechtslage erklären??
Ich sehe es nicht ein, dass ich auf meine Kosten hin fahren soll!!
Gibt es irgend welche Urteile, Gesetze oder sonstwas, worauf ich mich berufen kann um die Versandkosten oder Fahrtkosten zu bekommen???
PS. Das Jobcenter hat mir keinen Ablehnungsbescheid auf meinen Antrag gesendet sondern nur ein Antwortschreiben
so dass ich kein Widerspruch senden kann!!
Vielen Dank
Ich lebe mit meinem minderjährigen Sohn in einer Wohnung.
Ich bekomme nur EU Rente und mein Sohn bekommt Grundsicherung.
EX lebt mit der gemeinsammer Tochter in einer anderer Wohnung.
Beide bekommen ALG2.
Das Jobcenter hat mich aufgefordert meinen Rentenbescheid vorzulegen wegen Übergangene Unterhaltsansprüche gem §33 SGBII für die Tochter.
Darauf hin habe ich beim Jobcenter die Übernahme der Fahrtkosten beantragt um den Rentenbescheid bei denen vorlegen zu können.
Heute kam die Antwort vom JC mit Zitat:
Sie sind als Unterhaltsverpflichteter in der Veantwortung, die zur Beurteilung Ihrer Unterhaltsfähigkeit notwendigen Unterlagen vorzulegen.
Eine Kostenübernahme findet nicht statt.
Daneben ist der Weg von Ihnen zu Hause bis zum Jobcenter auch nicht lang, die Abgabe der Unterlagen können Sie daher mit einem Spaziergang oder einer Fahrradtour verbinden
Das Jobcenter ist von meiner Wohnung 3,4 KM entfernt was in beide Richtungen stolze 6,8 KM entspricht.
Auf Grund der Krankheit bin ich ja in der EU Rente und kann die Strecke nicht zu Fuß bewältigen.
Fahrrad habe ich keins und habe auch noch nie gelernt Fahrrad zu fahren.
Kann mir bitte jemand die Rechtslage erklären??
Ich sehe es nicht ein, dass ich auf meine Kosten hin fahren soll!!
Gibt es irgend welche Urteile, Gesetze oder sonstwas, worauf ich mich berufen kann um die Versandkosten oder Fahrtkosten zu bekommen???
PS. Das Jobcenter hat mir keinen Ablehnungsbescheid auf meinen Antrag gesendet sondern nur ein Antwortschreiben
so dass ich kein Widerspruch senden kann!!
Vielen Dank
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