Hallo Hartz4Student,
RFB ja, eine Begründung wurde nicht genannt.
Eine Begründung wird aber gefordert, wenn man außer der Reihe und für einen so langen Zeitraum Konto-Auszüge haben möchte, speziell noch zu einem Vorgang, den der Betroffene selbst dort noch nie erwähnt hat ... und der auch aus bisherigen Unterlagen nicht bekannt war oder "anzunehmen" ist.
Da würde ich mich wohl zunächst erst mal "doof" stellen und beim JC (schriftlich / nachweislich) hinterfragen wie man darauf kommt, dass ich bei online-Plattformen Handel betreibe, wenn es von mir noch nie Unterlagen dazu gab, aus denen das ersichtlich gewesen wäre.
(2) Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist.
Quelle
§ 15 SGB I Auskunft
Ich denke mal, dass man sich darauf auch in diesem Falle berufen kann ...
Da war nur die Anrede, dann in den ersten beiden Sätzen, dass meine Bekannte ja Leistungen beantragt hätte und das eben der Anspruch zu prüfen sei, und dann kamen schon mit Spiegelstrichen die Forderungen. Sie soll auch für 2017 und ab Datum des Schreiben monatlich die Kontoauszüge offen legen.
Das ist der übliche Textbaustein, wenn sie im laufenden Bezug ist hat sie ja aktuell "gar nichts beantragt", also auf welchen "Antrag" bezieht man sich denn da gerade ...
Sorry aber ich bin in solchen Sachen ein echter "Krümel-Kac*er" geworden, auch wenn ich weiß wie diese "Allgemeinplätze" zu Stande kommen (oder gerade deswegen

), denn die Behörde hat
MIR zunächst mal verständlich zu begründen
warum sie bestimmte Nachweise (für bestimmte Zeiträume) von mir fordert und ansonsten meint die laufenden Leistungen einstellen zu können.
die hat sich bestimmt mal wieder mit ihren Textbausteinen vertan.
Die hat sich da bestimmt nicht "vertan", dafür nehmen die immer die gleichen "Textbausteine" egal worum es gerade geht, Hauptsache der Angeschriebene fühlt sich direkt "als Sünder" und weiß, dass er nun wie gefordert mitzuwirken hat ...
ODER es gibt kein Geld mehr ...
Aber, dass da nicht mal eine Begründung steht, ist schon irgendwie sehr merkwürdig. Kann meine Bekannte denn eine Begründung vom JC verlangen?
Das ist nicht "merkwürdig" sondern unzulässig, natürlich kann sie eine Begründung verlangen, die hat man ihr (eigentlich) direkt mitzuliefern wie schon festgestellt wurde ...
Was wäre denn wenn sie noch nie was bei ibääh verkauft hätte und das Ganze wäre nur ein "Schuss ins Blaue", will sie ihre Konto-Auszüge dann entsprechend krativ "anpassen", weil das JC anderer Meinung ist ... nur um ihrer geforderten Mitwirkungspflicht nachzukommen ???
Genau darauf habe ich auch keine Antworten: Woher wollen die überhaupt wissen, dass sie angeblich etwas verkauft hat, wenn bisher nie Auszüge vorgelegt werden mussten.
Genau das meine ich ja, meine bloßen "Vermutungen" habe ich dazu oben schon geschrieben, es kann sie Jemand (meist aus dem Umfeld) "angeschwärzt" haben, ein SB hat selbst was bei ihr gekauft und ist deswegen neugierig geworden ... oder es ist nur ein "Versuchs-Ballon" auch das soll es schon gegeben haben.
Sie kann natürlich ihre Verkaufsübersicht denen vorlegen, habe meiner Bekannten dann aber geraten ibäähartikelnummern, Artikelbezeichnungen und ibäähnamen zu neutralisieren/schwärzen. Das dürfte sie ja wohl oder? Entscheidend sind ja wohl nur die Beträge und die Versandkostenhöhe??
Na-Ja, was sie da genau schwärzen kann weiß ich nicht, fremde Personen-Daten und Nick-Namen haben das JC jedenfalls nicht zu interessieren, also
ICH möchte als Käufer auch nur ungerne in irgendeiner JC-Akte landen ...
Aber ich weiß ja auch nicht wovon die Leute leben, wenn ich mal irgendwas dort privat kaufe ...
Naja, dass sie mal das eine oder andere Buch bzw. eine Jacke verkauft hat, hat sie mit Sicherheit nicht angegeben.
Das braucht sie ja auch gar nicht angeben, sie "wandelt" ja nur Gegenstände (die ihr ohnehin schon gehören) in Geld um (= Vermögens-Umwandlung) was ihr dann auch gehört, das gilt nicht als "Einkommen", so lange es im (geringen) privaten Rahmen bleibt und eben nicht in regelmäßigen Handel ausartet.
Es sind bei ihr sowieso überwiegend Auktionen mit 1€ Kaufpreis gewesen, da waren die Versandkosten ja höher als der Verkaufspreis. Hab sie mir selbst bei ihr angeguckt.
So was kann man sich dann aber auch verkneifen wenn man im ALG II-Bezug ist, da kann es aber dann (nach deiner Information) nicht viel geben, was beim JC nun vorzulegen wäre, die Versandkosten zahlt ja in der Regel der Käufer.
Trotzdem würde ich eine Erklärung verlangen
WARUM das
JETZT überhaupt erforderlich wurde, wo es bisher Niemanden interessiert hat und auch nicht interessieren musste.
Immerhin ist es auch ein Problem des Schutzes von Daten (am Leistungsbezug) unbeteiligter Personen, die würde ich rigoros unkenntlich machen auf allen Unterlagen, die sie vielleicht doch noch dazu einreichen muss.
Ich denke mal die Artikelbezeichnung wird man nicht komplett unkenntlich machen dürfen, denn es muss ja erkennbar bleiben
WAS da verkauft wurde und ob es sich dabei wirklich um Einzelstücke aus dem privaten Besitz gehandelt haben wird.
Was genau meinst du mit "Umwegen"?
Ich meine damit, dass man unschwer nachverfolgen kann in welchem Umfang (und wie lange schon) eine Person, deren "Händler-Namen" man kennt (z.B. weil man zufällig selbst dort ein Buch erworben hat ?) bei einem Online-Händler Geschäfte macht und ob es dabei wirklich nur um gelegentliche Privatverkäufe geht oder eher nicht.
Ich kenne auch die Namen einiger Bekannter (aus ganz legalen Gründen) und kann immer mal nachsehen ob und was sie gerade so anbieten und über die Bewertungen kann man die gesamte Zeit (seit der Anmeldung) beim Online-Händler nachvollziehen.
Auch wenn die konkreten Artikel irgendwann nicht mehr angezeigt werden, wird nach Käufen und Verkäufen sortiert angezeigt wie intensiv der Handel so gewesen ist, in bestimmten Zeiträumen.
Ob SB der JC solche zufälligen (privaten) Erkenntnisse einfach zur Kontrolle von
LE (dienstlich) benutzen dürfen ist mir nicht bekannt, es ist auch nur so ein Gedanke auf welchem "Um"-wege das vielleicht aufgefallen sein könnte.
Denn gezielt kann man ja eher dort nicht nach Leistungs-Empfängern des JC forschen ... reale Namen und Anschriften bekommt man ja nur wenn man was gekauft oder verkauft hat.
MfG Doppeloma