Hallo zusammen. Schönes neues Forum Layout.
Ich beziehe seit 18 Monaten Hartz4 und war die ganze Zeit AU. Das Gutachten vom JC ergab länger als 6 Monate unter 3 Stunden arbeitsfähig (nach Aktenlage, fauler Gutachter). Antrag auf EM Rente wurde abgelehnt, da die Zeiten nicht erfüllt sind; ein Gutachten von der DRV wurde dementsprechend nicht gemacht.
Nun fordert mich das JC heute auf Grundsicherung zu beantragen, was selbstverständlich ausgeschlossen ist, da nie eine EM festgestellt wurde. Meine Ansprechpartnerin beim JC war immer sehr nett und empathisch, ich habe immer signalisiert mitzuwirken; auf mich wirkt es aber faul und schlampig mich dauernd aufzufordern sinnlose Anträge zu stellen, wenn es offensichtlich ist, dass die Anforderungen nicht erfüllt sind.
"Nach den mir vorlegenden Unterlagen können Sie einen Anspruch auf Grundsicherung haben" - welches Gutachten liegt ihr denn bitte vor?
Ich würde mir gerne den Papierkram sparen und meine Daten an ein weiteres Amt weitergeben. Kann mir das Sozialamt ohne Antrag bescheinigen, dass die Anforderungen nicht erfüllt sind? Vielen Dank.
Ich beziehe seit 18 Monaten Hartz4 und war die ganze Zeit AU. Das Gutachten vom JC ergab länger als 6 Monate unter 3 Stunden arbeitsfähig (nach Aktenlage, fauler Gutachter). Antrag auf EM Rente wurde abgelehnt, da die Zeiten nicht erfüllt sind; ein Gutachten von der DRV wurde dementsprechend nicht gemacht.
Nun fordert mich das JC heute auf Grundsicherung zu beantragen, was selbstverständlich ausgeschlossen ist, da nie eine EM festgestellt wurde. Meine Ansprechpartnerin beim JC war immer sehr nett und empathisch, ich habe immer signalisiert mitzuwirken; auf mich wirkt es aber faul und schlampig mich dauernd aufzufordern sinnlose Anträge zu stellen, wenn es offensichtlich ist, dass die Anforderungen nicht erfüllt sind.
"Nach den mir vorlegenden Unterlagen können Sie einen Anspruch auf Grundsicherung haben" - welches Gutachten liegt ihr denn bitte vor?
Ich würde mir gerne den Papierkram sparen und meine Daten an ein weiteres Amt weitergeben. Kann mir das Sozialamt ohne Antrag bescheinigen, dass die Anforderungen nicht erfüllt sind? Vielen Dank.