silvie0035
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Re: Heizkostenerstattung ebi Eigenheim, Öl-Holz und Briketts möglich?
Noch ein Hinweis eines Forenmitglieds:
Du müsstest im Auge behalten, wie weit das Ölansaugrohr in den Öltank reicht, es kann nämlich sein, dass die Ölstandsuhr noch Bestand anzeigt, der auch tatsächlich da ist, das Ölansagrohr aber nicht bis ganz nach unten reicht, um keinen Schlamm anzusaugen.
Das bedeutet, es könnte passieren, dass du den Ölstand kontrollierst, glauibst, du hast noch für 3 Wochen Öl, aber dann stellst sich die Heizung ab, weil kein Öl mehr angesaugt wird.
Nun ist es soweit, ich habe im Okt.2012 1000-Liter Öl getankt, die höchstwahrscheinlich bis Ende März2013 noch langen würden von der Bestandsmenge her gesehen. Aber wie Spagetti oben schon anmerkte, kann ich die vorhandene Menge Öl nicht gänzlich nutzen, da der Tank nicht bis zum Grund geleert werden kann, aus obigen Gründen. Gestern am 4.2. habe ich mit Zollstock nachgemessen, es sind noch ca. 9,5cm Heizöl im Tank. Pro Monat verbrauche ich lt . meinen letzten 3 Messungen 5cm! Demnach müßte das Heizöl noch bis ca. März langen, kann es jedoch nicht gänzlich nutzen. Das JC mehrfach angeschrieben stellt sich auf Stur u. will unbedingt einen Hausbesuch abstatten, was aber dem §13 GG entgegensteht, ich mich sehr unwohl fühle, in die Enge gedrängt, Angst vor böswilligen Schikanemitarbeitern habe die sich als AD deklarieren und ich keinen Beistand, mich Schutzlos ausgeliefert fühle, sollte ich deren Zwangsmaßnahmen ertragen müssen.
Ich habe denen jegl. Hausbesuche abgelehnt und mit Anzeige gedroht, sollten sie weiterhin vor meiner Türe herumlaufen. Ich wohne im kleine 1000 Seelendorf, meine Nachbarn sind nur 2,50mtr. gegenüber, da fällt es auf, wenn permanent Argescherken mit Uniform/Dienstkleidung vor meinem Haus umherlaufen. Da weiss dann bald jeder im Ort, dass ich Hartzerin bin! Auf mehrere Briefe ans JC, ich erinnerte die an die Gesetze und der Verhältnismäßigkeit, die zu wahren sei und ein HB nur das allerletzte Mittel darstellen solle, wenn der Sachverhalt nicht anders ermittelt werden könne, diese Form gerade nicht Bürger u. Sozialverträglich sei! Das lässt die völlig unbeeindruckt, weshalb ich Dienstaufsichtsbeschwerde und beim Datenschutz eine Anzeige dementsprechend getätigt habe.
Ich habe gestern mit Bekannten eine visiuelle Hausbegehung vorgenommen mit Video dokumentiert, angefangen vor meinem Haus mit Hausnr. und dann bin ich vorausgegangen begleidet vom Kameraführer ins Haus und habe mich in den Tankraum begeben, dort so gut es ging in den Tank hinein mit Kamera Aufnahmen gemacht, mit Zollstock nachgemessen, das Ergebnis mit Kamera festgehalten und auch durchs Haus in die Küche und ins Wohnzimmer, wo ich mit Videokamera dass vorhandensein von 2 Holzöfen und dem davor abgestellten Holz/Kohleeimern dokumentierte. Dann vor Kamera speziell an den Leistungssachbearbeiter Herrn Krüppel folgende sprachliche VBideobotschaft hinterlassen: Hiermit versichere ich an Eides statt, dass das vorgeführte Videomaterial und alle von mir gemachten Angaben, bzgl. des Heizmittelvorrates betreffend vollumfänglich der Wahrheit entsprechen. Das ganze auf 2 CD,s gebrannt, eine fürs SG und eine fürs JC
Nun möchte ich heute versuchen einen Eilantrag ans SG zu stellen, weil ich bei 9,5cm Heizölrestmenge befürchte, spätestens in 2 Wochen saugt das Ansaugrohr Luft an, obwohl noch Heizöl für einen weiteren Monat vorhanden wäre. Ich brauche dringend ne neue Heizöllieferung, damit ZH nicht ausfällt.
Hier stelle ich mal den Versuch ein, einen EA zu kreieren:
silvie0035 5.02.2013
xxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxx
Bg.-Nr:511xxxxxxxxxx
Jcxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Eilantrag nach §86b, Heizöl, vorläufig 500 Liter (um Gefahr abzuwenden), 3 Raummeter Holz, 100 Kg Briketts
Sehr geehrtes Gericht,
mit Schreiben vom 2.10.2012 stelllte ich 3 erneute Anträge auf obenbezeichnende Brennmaterialien.
Mit mehreren Schreiben vom 19.12., 25.12 und 2.1.2013 forderte ich das JC auf mir die finanziellen MIttel unter jeweiligen Fristsetzungen auf mein Konto zu überweisen.
Dies lehnten diese stets kategorisch mit HInweis aus erforderliche Hausbesuche bisher ab.
Mit Schreiben vom 1.2.2013 antwortend auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Teamleiter, beharren dies weiterhin auf den ungesetzlichen, dem §13GG entgegenstehenden Hausbesuch. In diesem Schreiben antwortet mir der Teamleiter auf meine Frage, aus welchem Anlass und aus welchem Tatverdacht heraus sie denn gegen mich ermitteln würden?: Zitat: Es wird ausdrücklich betont, dass der Hausbesuch zur Prüfung der Voraussetzungen des aktuellen Heizbedarfs u. des erhöhten Verbrauchs erforderlich ist. "Es wird nicht gegen Sie wegen eines Tatverdachts ermittelt!"
Bundessozialgericht B 7b AS 40/06 R dort heißt es unter anderem:Eine mehrmonatige Bevorratung mit Heizmaterial ist auch nicht systemwidrig, was sich aus § 41 Abs 1 Satz 4, 5 SGB II (......) mittelbar ergibt. Denn die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sollen für sechs Monate bzw bis zu 12 Monate bewilligt werden. Vor diesem Hintergrund muss bei der angemessenen Menge des Heizmaterials auf den jeweiligen Bewilligungszeitraum abgestellt werden; der Zeitraum für den angenommenen Heizmaterialbedarf sollte mit dem Bewilligungszeitraum in der Regel deckungsgleich sein (so auch Adolph in Linhard/Adolph, SGB II, § 22 RdNr 32 f, Stand November 2006).
In meinem Erstantrag vom 2.10.2012 erbat ich mir 3000 Liter und 6 Raummtr. Holz u. 200kg Briketts zu genehmigen. Leider hat das JC nur eine sehr geringere Menge an Brennmaterial zu kaufen ermöglicht, da die überwiesene Geldleistung für mehr nicht ausreichte, weshalb ich erfahrungsgemäß gezwungen war, einen erneuten Heizkostenbewilligungsantrag zu stellen. 1000 Liter Heizöl für den Zeitraum von 5-6 Monaten stellt keinen erhöhten Verbrauch dar! Nur der Umstand, dass eine völlige Entnahme des Heizöls aus dem Tank aus technischem Grunde nicht möglich ist, veranlasste mich erneute Heizöllieferung anzufordern. Hätte das JC wenigstgens 2000 Liter und die gewünschte Menge an anderweitigem Brennmaterial genehmigt, wäre ich nicht in diese brenzlige Situation gekommen!
Urteil des Landessozialgericht NRW, Aktenzeichen: L 7 B 284/07 AS ER
Datum der Entscheidung: 19.12.07 Paragraph: § 60 SGB I, Art. 13 GG
Entscheidungsart: Beschluss
Überschrift: Besichtigung der Wohnung muss nicht geduldet werden
Instanz 1: Sozialgericht Detmold
Instanz 2: Landessozialgericht NRW
Instanz 3:
Redaktioneller Leitsatz: 1. Hilfeempfänger muß die Besichtigung seiner Wohnung nicht dulden, denn das Gewähren des Wohnungszutritts bzw. das Dulden eines Hausbesuchs wird von § 60 Abs. 1 SGB I nicht erfasst.
2. Eingriffe in Grundrechte bedürfen stets einer gesetzlichen Grundlage. Für die Unverletzlichkeit der Wohnung stellt dies Artikel 13 Abs. 7 GG klar. Es existiert, wie erwähnt, keine gesetzliche Grundlage, nach der es einem Arbeitsuchenden obliegt, Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren. Spezielle Mitwirkungsobliegenheiten hat die Gesetzgebung vor dem Hintergrund des Rechts auf körperliche Unversehrtheit (Art. 1 Abs. 2 Satz 1 GG) insbesondere für körperliche Untersuchungen vorgesehen (§ 62, § 65 Abs. 2 SGB I), nicht jedoch eine Regelung geschaffen, die einen Eingriff in Artikel 13 GG rechtfertigt.
Da wie im Schreiben vom 01.02.2013 von JC angeführt nicht gegen mich wegen einem Tatverdacht ermittelt wird, ist das JC auch nicht berechtigt mir einen Hausbesuch zwecks Entscheidungsfindung abzupressen, da dies dem Grudgesetz und der Verhältnismäßigkeit und auch der Wahrheitsfindung nicht dienlich ist. Die Behörde ist gehalten, Bürgerfreundlich zu ermitteln, alle in Frage kommenden anderen Mittel auszuschöpfen um den Hilfebedürftigen nicht zu schädigen!
Ich habe am 4.2. eine visuelle Hausbegehung per Videoaufzeichnung veranlasst, aus der ersichtlich hervorgeht, dass sowohl mein Ölvorrat, sowie Brennmaterial in Form von Holz u. Kohle der Neige zugeht.
Auch der Kammeraführer kann als Zeuge geladen werden, ich perönlich habe an Eides statt die Richtigkeit des Sachverhaltes per Video an Hr. Krüppel bestätigt.
Dies sollte als Beweiß meiiner Bedürftigkeit ausreichend sein um mir die finaziellen z.Teil vorauslagten Kosten und dass noch zu ordernte Heizöl zukommen zu lassen.
Ich beantrage schnellst möglich dem EA statt zu geben, da Gefahr in Verzug, dass meine ZH die nächsten Tage ausfallen könnte und mir zusteht, in beheizbaren Räumichkeiten zu wohnen und mein Gebäude nicht zu Schaden kommt.
MfG silvie0035
Anlage Schreiben ans JC vom xx,xxx, xxx und xxx2013, Video-CD vom 4.2.
Was haltet Ihr davon? habt ihr Verbesserungsvorschläge?
Noch ein Hinweis eines Forenmitglieds:
Du müsstest im Auge behalten, wie weit das Ölansaugrohr in den Öltank reicht, es kann nämlich sein, dass die Ölstandsuhr noch Bestand anzeigt, der auch tatsächlich da ist, das Ölansagrohr aber nicht bis ganz nach unten reicht, um keinen Schlamm anzusaugen.
Das bedeutet, es könnte passieren, dass du den Ölstand kontrollierst, glauibst, du hast noch für 3 Wochen Öl, aber dann stellst sich die Heizung ab, weil kein Öl mehr angesaugt wird.
Nun ist es soweit, ich habe im Okt.2012 1000-Liter Öl getankt, die höchstwahrscheinlich bis Ende März2013 noch langen würden von der Bestandsmenge her gesehen. Aber wie Spagetti oben schon anmerkte, kann ich die vorhandene Menge Öl nicht gänzlich nutzen, da der Tank nicht bis zum Grund geleert werden kann, aus obigen Gründen. Gestern am 4.2. habe ich mit Zollstock nachgemessen, es sind noch ca. 9,5cm Heizöl im Tank. Pro Monat verbrauche ich lt . meinen letzten 3 Messungen 5cm! Demnach müßte das Heizöl noch bis ca. März langen, kann es jedoch nicht gänzlich nutzen. Das JC mehrfach angeschrieben stellt sich auf Stur u. will unbedingt einen Hausbesuch abstatten, was aber dem §13 GG entgegensteht, ich mich sehr unwohl fühle, in die Enge gedrängt, Angst vor böswilligen Schikanemitarbeitern habe die sich als AD deklarieren und ich keinen Beistand, mich Schutzlos ausgeliefert fühle, sollte ich deren Zwangsmaßnahmen ertragen müssen.
Ich habe denen jegl. Hausbesuche abgelehnt und mit Anzeige gedroht, sollten sie weiterhin vor meiner Türe herumlaufen. Ich wohne im kleine 1000 Seelendorf, meine Nachbarn sind nur 2,50mtr. gegenüber, da fällt es auf, wenn permanent Argescherken mit Uniform/Dienstkleidung vor meinem Haus umherlaufen. Da weiss dann bald jeder im Ort, dass ich Hartzerin bin! Auf mehrere Briefe ans JC, ich erinnerte die an die Gesetze und der Verhältnismäßigkeit, die zu wahren sei und ein HB nur das allerletzte Mittel darstellen solle, wenn der Sachverhalt nicht anders ermittelt werden könne, diese Form gerade nicht Bürger u. Sozialverträglich sei! Das lässt die völlig unbeeindruckt, weshalb ich Dienstaufsichtsbeschwerde und beim Datenschutz eine Anzeige dementsprechend getätigt habe.
Ich habe gestern mit Bekannten eine visiuelle Hausbegehung vorgenommen mit Video dokumentiert, angefangen vor meinem Haus mit Hausnr. und dann bin ich vorausgegangen begleidet vom Kameraführer ins Haus und habe mich in den Tankraum begeben, dort so gut es ging in den Tank hinein mit Kamera Aufnahmen gemacht, mit Zollstock nachgemessen, das Ergebnis mit Kamera festgehalten und auch durchs Haus in die Küche und ins Wohnzimmer, wo ich mit Videokamera dass vorhandensein von 2 Holzöfen und dem davor abgestellten Holz/Kohleeimern dokumentierte. Dann vor Kamera speziell an den Leistungssachbearbeiter Herrn Krüppel folgende sprachliche VBideobotschaft hinterlassen: Hiermit versichere ich an Eides statt, dass das vorgeführte Videomaterial und alle von mir gemachten Angaben, bzgl. des Heizmittelvorrates betreffend vollumfänglich der Wahrheit entsprechen. Das ganze auf 2 CD,s gebrannt, eine fürs SG und eine fürs JC
Nun möchte ich heute versuchen einen Eilantrag ans SG zu stellen, weil ich bei 9,5cm Heizölrestmenge befürchte, spätestens in 2 Wochen saugt das Ansaugrohr Luft an, obwohl noch Heizöl für einen weiteren Monat vorhanden wäre. Ich brauche dringend ne neue Heizöllieferung, damit ZH nicht ausfällt.
Hier stelle ich mal den Versuch ein, einen EA zu kreieren:
silvie0035 5.02.2013
xxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxx
Bg.-Nr:511xxxxxxxxxx
Jcxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Eilantrag nach §86b, Heizöl, vorläufig 500 Liter (um Gefahr abzuwenden), 3 Raummeter Holz, 100 Kg Briketts
Sehr geehrtes Gericht,
mit Schreiben vom 2.10.2012 stelllte ich 3 erneute Anträge auf obenbezeichnende Brennmaterialien.
Mit mehreren Schreiben vom 19.12., 25.12 und 2.1.2013 forderte ich das JC auf mir die finanziellen MIttel unter jeweiligen Fristsetzungen auf mein Konto zu überweisen.
Dies lehnten diese stets kategorisch mit HInweis aus erforderliche Hausbesuche bisher ab.
Mit Schreiben vom 1.2.2013 antwortend auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Teamleiter, beharren dies weiterhin auf den ungesetzlichen, dem §13GG entgegenstehenden Hausbesuch. In diesem Schreiben antwortet mir der Teamleiter auf meine Frage, aus welchem Anlass und aus welchem Tatverdacht heraus sie denn gegen mich ermitteln würden?: Zitat: Es wird ausdrücklich betont, dass der Hausbesuch zur Prüfung der Voraussetzungen des aktuellen Heizbedarfs u. des erhöhten Verbrauchs erforderlich ist. "Es wird nicht gegen Sie wegen eines Tatverdachts ermittelt!"
Bundessozialgericht B 7b AS 40/06 R dort heißt es unter anderem:Eine mehrmonatige Bevorratung mit Heizmaterial ist auch nicht systemwidrig, was sich aus § 41 Abs 1 Satz 4, 5 SGB II (......) mittelbar ergibt. Denn die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sollen für sechs Monate bzw bis zu 12 Monate bewilligt werden. Vor diesem Hintergrund muss bei der angemessenen Menge des Heizmaterials auf den jeweiligen Bewilligungszeitraum abgestellt werden; der Zeitraum für den angenommenen Heizmaterialbedarf sollte mit dem Bewilligungszeitraum in der Regel deckungsgleich sein (so auch Adolph in Linhard/Adolph, SGB II, § 22 RdNr 32 f, Stand November 2006).
In meinem Erstantrag vom 2.10.2012 erbat ich mir 3000 Liter und 6 Raummtr. Holz u. 200kg Briketts zu genehmigen. Leider hat das JC nur eine sehr geringere Menge an Brennmaterial zu kaufen ermöglicht, da die überwiesene Geldleistung für mehr nicht ausreichte, weshalb ich erfahrungsgemäß gezwungen war, einen erneuten Heizkostenbewilligungsantrag zu stellen. 1000 Liter Heizöl für den Zeitraum von 5-6 Monaten stellt keinen erhöhten Verbrauch dar! Nur der Umstand, dass eine völlige Entnahme des Heizöls aus dem Tank aus technischem Grunde nicht möglich ist, veranlasste mich erneute Heizöllieferung anzufordern. Hätte das JC wenigstgens 2000 Liter und die gewünschte Menge an anderweitigem Brennmaterial genehmigt, wäre ich nicht in diese brenzlige Situation gekommen!
Urteil des Landessozialgericht NRW, Aktenzeichen: L 7 B 284/07 AS ER
Datum der Entscheidung: 19.12.07 Paragraph: § 60 SGB I, Art. 13 GG
Entscheidungsart: Beschluss
Überschrift: Besichtigung der Wohnung muss nicht geduldet werden
Instanz 1: Sozialgericht Detmold
Instanz 2: Landessozialgericht NRW
Instanz 3:
Redaktioneller Leitsatz: 1. Hilfeempfänger muß die Besichtigung seiner Wohnung nicht dulden, denn das Gewähren des Wohnungszutritts bzw. das Dulden eines Hausbesuchs wird von § 60 Abs. 1 SGB I nicht erfasst.
2. Eingriffe in Grundrechte bedürfen stets einer gesetzlichen Grundlage. Für die Unverletzlichkeit der Wohnung stellt dies Artikel 13 Abs. 7 GG klar. Es existiert, wie erwähnt, keine gesetzliche Grundlage, nach der es einem Arbeitsuchenden obliegt, Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren. Spezielle Mitwirkungsobliegenheiten hat die Gesetzgebung vor dem Hintergrund des Rechts auf körperliche Unversehrtheit (Art. 1 Abs. 2 Satz 1 GG) insbesondere für körperliche Untersuchungen vorgesehen (§ 62, § 65 Abs. 2 SGB I), nicht jedoch eine Regelung geschaffen, die einen Eingriff in Artikel 13 GG rechtfertigt.
Da wie im Schreiben vom 01.02.2013 von JC angeführt nicht gegen mich wegen einem Tatverdacht ermittelt wird, ist das JC auch nicht berechtigt mir einen Hausbesuch zwecks Entscheidungsfindung abzupressen, da dies dem Grudgesetz und der Verhältnismäßigkeit und auch der Wahrheitsfindung nicht dienlich ist. Die Behörde ist gehalten, Bürgerfreundlich zu ermitteln, alle in Frage kommenden anderen Mittel auszuschöpfen um den Hilfebedürftigen nicht zu schädigen!
Ich habe am 4.2. eine visuelle Hausbegehung per Videoaufzeichnung veranlasst, aus der ersichtlich hervorgeht, dass sowohl mein Ölvorrat, sowie Brennmaterial in Form von Holz u. Kohle der Neige zugeht.
Auch der Kammeraführer kann als Zeuge geladen werden, ich perönlich habe an Eides statt die Richtigkeit des Sachverhaltes per Video an Hr. Krüppel bestätigt.
Dies sollte als Beweiß meiiner Bedürftigkeit ausreichend sein um mir die finaziellen z.Teil vorauslagten Kosten und dass noch zu ordernte Heizöl zukommen zu lassen.
Ich beantrage schnellst möglich dem EA statt zu geben, da Gefahr in Verzug, dass meine ZH die nächsten Tage ausfallen könnte und mir zusteht, in beheizbaren Räumichkeiten zu wohnen und mein Gebäude nicht zu Schaden kommt.
MfG silvie0035
Anlage Schreiben ans JC vom xx,xxx, xxx und xxx2013, Video-CD vom 4.2.
Was haltet Ihr davon? habt ihr Verbesserungsvorschläge?