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Darf das Jobcenter achtzehn Jahre nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt prüfen? Anlage UH1
Mit Schreiben vom 28.07. schickt JC mir ein Formular UH1 zur Feststelllung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem bzw. nachpartnerschaftlichen Unterhalt.
Da ich seit 1999 geschieden bin, seit ca. 2009 immer wieder mal Arbeitslos wurde, mit Unterbrechungen und nie aufgefordert wurde solch ein Formular auszufüllen, geschweige denn Angaben vom Exmann einzufordern, was der damals verdiente, usw., kommt mir das ziemlich schikanös vor, jetzt plötzlich solche Auskünfte zu fordern?
Wir trennten uns einvernehmlich, beide hatten wir Arbeit und erst ca, 10 Jahr später gab ich meine Selbstständigkeit auf und arbeitet wieder als Arbeitnehmer, bis ich Arbeitslos wurde und zum Jobcenter kam.
Ich denke a) nach solanger Scheidungszeit, können weder das JC , noch ich Unterhaltsansprüche an den Ex stellen?
Verjährungsfrist von 10 Jahren ist längst vorbei!
Außerdem schuldeten wir beide uns keinen Unterhalt, da beide Selbstständig arbeiteten, ohne irgendwelche Sozialleistungen in Anspruch genommen zu haben.
Wie kommt da Mobcenter jetzt dazu, prüfen zu wollen ob Ex nach fast 20 Jahren der Scheidung für Unterhaltszahlungen herangezogen werden könne?
Scheidungsurteil wollen sie auch sehen! Ist das überhaupt zulässig?
Datenschutz? Persönlichkeitsrechtsverletzungen des Expartners?
Wäre nett, wenn mir dazu jemand was sagen kann?
Gruß silvia0035
Mit Schreiben vom 28.07. schickt JC mir ein Formular UH1 zur Feststelllung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem bzw. nachpartnerschaftlichen Unterhalt.
Da ich seit 1999 geschieden bin, seit ca. 2009 immer wieder mal Arbeitslos wurde, mit Unterbrechungen und nie aufgefordert wurde solch ein Formular auszufüllen, geschweige denn Angaben vom Exmann einzufordern, was der damals verdiente, usw., kommt mir das ziemlich schikanös vor, jetzt plötzlich solche Auskünfte zu fordern?
Wir trennten uns einvernehmlich, beide hatten wir Arbeit und erst ca, 10 Jahr später gab ich meine Selbstständigkeit auf und arbeitet wieder als Arbeitnehmer, bis ich Arbeitslos wurde und zum Jobcenter kam.
Ich denke a) nach solanger Scheidungszeit, können weder das JC , noch ich Unterhaltsansprüche an den Ex stellen?
Verjährungsfrist von 10 Jahren ist längst vorbei!
Außerdem schuldeten wir beide uns keinen Unterhalt, da beide Selbstständig arbeiteten, ohne irgendwelche Sozialleistungen in Anspruch genommen zu haben.
Wie kommt da Mobcenter jetzt dazu, prüfen zu wollen ob Ex nach fast 20 Jahren der Scheidung für Unterhaltszahlungen herangezogen werden könne?
Scheidungsurteil wollen sie auch sehen! Ist das überhaupt zulässig?
Datenschutz? Persönlichkeitsrechtsverletzungen des Expartners?
Wäre nett, wenn mir dazu jemand was sagen kann?
Gruß silvia0035