JC will Auskunftsersuchenformular UH1 von meinen seit 20 J.geschiedenen EXmann ausgefüllt bekommen?

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silvia0035

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Darf das Jobcenter achtzehn Jahre nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt prüfen? Anlage UH1

Mit Schreiben vom 28.07. schickt JC mir ein Formular UH1 zur Feststelllung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem bzw. nachpartnerschaftlichen Unterhalt.

Da ich seit 1999 geschieden bin, seit ca. 2009 immer wieder mal Arbeitslos wurde, mit Unterbrechungen und nie aufgefordert wurde solch ein Formular auszufüllen, geschweige denn Angaben vom Exmann einzufordern, was der damals verdiente, usw., kommt mir das ziemlich schikanös vor, jetzt plötzlich solche Auskünfte zu fordern?

Wir trennten uns einvernehmlich, beide hatten wir Arbeit und erst ca, 10 Jahr später gab ich meine Selbstständigkeit auf und arbeitet wieder als Arbeitnehmer, bis ich Arbeitslos wurde und zum Jobcenter kam.

Ich denke a) nach solanger Scheidungszeit, können weder das JC , noch ich Unterhaltsansprüche an den Ex stellen?

Verjährungsfrist von 10 Jahren ist längst vorbei!
Außerdem schuldeten wir beide uns keinen Unterhalt, da beide Selbstständig arbeiteten, ohne irgendwelche Sozialleistungen in Anspruch genommen zu haben.

Wie kommt da Mobcenter jetzt dazu, prüfen zu wollen ob Ex nach fast 20 Jahren der Scheidung für Unterhaltszahlungen herangezogen werden könne?
Scheidungsurteil wollen sie auch sehen! Ist das überhaupt zulässig?
Datenschutz? Persönlichkeitsrechtsverletzungen des Expartners?

Wäre nett, wenn mir dazu jemand was sagen kann?

Gruß silvia0035
 

Anhänge

  • JC-schreiben Mitwirkungspflicht Scheidungsurteil.pdf
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  • JC Formular S.2 UH1 zur Feststellung nachehelichen Unterhalts.pdf
    425,5 KB · Aufrufe: 151

Curt The Cat

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AW: Darf das Jobcenter achtzehn Jahre nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt prüfen? Anlage UH1

Moinsen silvia0035 ...,

... ich hab' Dein Thema mal in ein Subforum verschoben, in dem Dir auch geantwortet werden kann.


:icon_wink:
 

silvia0035

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AW: Darf das Jobcenter achtzehn Jahre nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt prüfen? Anlage UH1

Guten Morgen und Danke!

Und was ist jetzt bitteschön ein Subforum???

Gruß silvia0035
 

Sandrin

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AW: Darf das Jobcenter achtzehn Jahre nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt prüfen? Anlage UH1

Das JC hat keinen Anspruch auf eine ungeschwärzte Kopie des Scheidungsurteils. Du darfst alles im Urteil schwärzen was nichts mit dem Unterhalt zu tun hat. Gibt es im Urteil keine Aussage zum Unterhalt bekommen die ein komplett geschwärztes Urteil oder gar keines mit dem Hinweis das es keine Regelung zum Unterhalt gibt.

Unterhaltsansprüche verjähren grundsätzlich nach Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (195 BGB). Nach Ablauf dieser drei Jahre kann der Unterhaltsschuldner die Zahlung verweigern. Dabei beginnt die Verjährungsfrist (§ 199 Abs. 1 BGB) mit Ablauf des Jahres, in

dem der Unterhaltsanspruch entstanden ist und
der Unterhaltsschuldner von der Unterhaltsverpflichtung wusste oder hätte wissen müssen

Ensteht die Unterhaltsschuld beispielsweise im Juli 2015, so beginnt die Verjährungsfrist am 01.01.2016 und endet am 31.12.2018.

Des Weiteren kann Grundsätzlich nachehelicher Unterhalt nur verlangt werden, wenn ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung eine "Unterhaltskette" bestanden hat, d.h. wenn von diesem Moment an ständig aus irgendeinem Grund Unterhalt verlangt werden konnte. Solche Gründe können die Betreuung der gemeinsamen Kinder, unverschuldete Arbeitslosigkeit oder eine schwere Krankheit sein, wegen der der unterhaltsberechtigte Ehegatte nicht arbeiten konnte.

Wichtig: "Verlangen können" heißt in diesem Fall, dass - theoretisch ein Anspruch auf Unterhalt bestanden hat, nicht dass vom Unterhaltsberechtigten tatsächlich Unterhalt gefordert oder an ihn gezahlt worden sein muss.

Wird diese Unterhaltskette einmal unterbrochen, war der Ex-Ehegatte also einmal (auch für kurze Zeit) für seinen Lebensunterhalt voll selbst verantwortlich und konnte keinen Unterhalt verlangen, dann gibt es (abgesehen von Ausnahmefällen) keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt mehr.

Bei dir dürfte somit sowohl die Verjährung greifen und die Unterhaltskette unterbrochen sein. Ich würde denen das geschwärzte Urteil zuschicken und ansonsten auf die zuvor genannten Punkte verweisen.
 

silvia0035

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AW: Darf das Jobcenter achtzehn Jahre nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt prüfen? Anlage UH1

Ganz toll! Das gibt Luft zum atmen!

Außerdem hatten wir damals einen Notarvertrag auf gegenteiligen Unterhaltsverzicht und Rentenverzichtsanspruch unterzeichnet, vor der Heirat.

Aber wenn ich das denen mitteile, wollen sie den Notarverzichtsvertrag :) Die schnüffeln wo sie nur können im Privatleben herum und das hasse ich.

Ich suche Urteil und da steht mit Sicherheit nix über Unterhalt, höchstens für die Tochter, da wurde immer gezahlt, nach Düsseldorfer Tabelle.
 

silvia0035

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Aufforderung zur Mitwirkung!

Ich solle mein Scheidungsurteil aus dem Jahre 2000 vorlegen, mit den Gründen der Scheidung?

Haben die dazu überhaupt ein Anrecht? Datenschutz? Persönlichkeitsphäre schützen?

Es ist zu prüfen, ob und inwieweit für sie ein Anspruch auf Leistungen besteht, bzw. bestanden hat.???

Die zahlten bereits seit Jahren immer mal wieder, wenn ich arbeitslos wurde. Was soll das?

Jetzt wollten sie ein vollständig ausgefüllte Anlage UH1

Dort wollen sie wissen, ob und von wann bis wann dieser selbstständig war?

Sein monatliches Einkommen? seine Adresse?

Ich bin der Meinung, dass das die einen feuchten Dreck angeht, nach 17 Jahren geschiedenheit?

Außerdem ist dieser auf keinen Fall mehr unterhaltspflichtig und hatte mir auch nie Unterhalt zahlen müssen. Wir teilten unsere Immobilien und gingen friedlich auseinander.

Auch halte ich es für unzumutbar, nach so langer Zeit bei dem Ex aufzuschlagen, um derartige Auskünfte zu erheben?

Wer will schon sich die Blöse geben, zuzugeben, das man Hartzer geworden ist? Das ist gegen den Datenschutz und zwar meiner Daten und die des Expartners, würde ich mal behaubten?

Findet ihr es nicht auch ungewöhnlich, das sie nach so langer Zeit, und zwar zum erstenmal wissen wollen, warum man geschieden sei? und was der Expartner damals verdiente?

Das geht die doch nix an und ist verjährt? Unerheblich zu meiner jetztigen Bedürftigkeit? :icon_evil::doh:

Wer was weiß, bitte melden!

Gruß silvia0035
 

Seepferdchen 2010

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@silvia0035

Aufforderung zur Mitwirkung!

Was steht da genau drin in der schriftlichen Aufforderung?

Ich solle mein Scheidungsurteil aus dem Jahre 2000 vorlegen, mit den Gründen der Scheidung?

Nein ganz sicher nicht zu den Gründen der Scheidung, sondern ob hier
eine Unterhaltszahlung festgelegt wurde.

Du deckst beim kopieren die Begründung warum die Ehe geschieden wurde ab und lässt nur den Teil sichtbar zu dem Absatz Unterhaltszahlung, so kannst du das vorlegen.

Und lies hier bitte mal:

https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/100504-scheidungsurteil-unterhaltsurteil.html

https://www.elo-forum.org/alg-ii/11...euantrag-10-jahre-altes-scheidungsurteil.html

und hier Post 3 von @Biddy bitte lesen.

https://www.elo-forum.org/alg-ii/52197-arge-alle-seiten-scheidungsurteil.html

Bestimmt kommen noch einige Hinweise.
 

AsbachUralt

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Im Jahr 2000 spielten die Scheidungsgründe doch schon lange kleine Rolle mehr.
Man musste nur erklären, dass die Ehe gescheitert war und das Trennungsjahr eingehalten wurde.
 

Doppeloma

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Hallo silvia0035,

Aufforderung zur Mitwirkung!

Gibt es sonst noch Rechtsgrundlagen, zur Mitwirkung bist du auch nur verpflichtet wenn es um Tatsachen - Beweise geht die für deinen Leistungsanspruch wirklich relevant sind.

Welche konkrete Relevanz haben die Günde für deine Scheidung von 2000 für deinen Anspruch auf Leistungen des SGB II im Jahr 2017 ???

Ich solle mein Scheidungsurteil aus dem Jahre 2000 vorlegen, mit den Gründen der Scheidung?

Ich wurde Ende 1999 geschieden, da stehen KEINE Gründe drin, nur, dass die Ehe geschieden wird und zu Ehegatten-Unterhalt (nach der Scheidung) gibt es auch schon lange neue Gesetze, die das an sehr enge Bedingungen knüpfen.

In der Regel hat man spätestens nach ca. 3 Jahren wieder selbst seinen Unterhalt zu verdienen, es sei denn es muss wegen Versorgung von (kleinen und/oder behinderten) Kindern oder bereits bestehender Erwerbsminderung des EX-Partners gezahlt werden.

Davon sollte das JC ja dann schon was wissen, wenn mal solche Zahlungen auf deinem Konto eingegangen wären.

Haben die dazu überhaupt ein Anrecht? Datenschutz? Persönlichkeitsphäre schützen?

Kann ich mir nicht wirklich vorstellen nach so langer Zeit, ich denke auch nicht, dass du deinen EX dazu auffordern musst, zu tun was das JC von dir erwartet, da sehe ich eigentlich schon die Grenzen deiner Mitwirkung (nach Absatz 2) erreicht.

1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder

2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder

Quelle

§§ 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung

Es ist zu prüfen, ob und inwieweit für sie ein Anspruch auf Leistungen besteht, bzw. bestanden hat.???

Ich denke sogar beide Absätze dürften zutreffend sein, du hast ja bisher auch ohne diese Nachforschungen deine Leistungen bekommen, welchen besonderen Grund gibt es also aktuell das anders zu verlangen ... ???

Es mag ja sein, dass es in deinem Falle eine friedliche Trennung gab, es gibt genügend Fälle wo das NICHT so gewesen ist und man kann dann wohl Niemanden zwingen, den früheren Partner für diesen Zweck ausfindig machen zu müssen. :icon_evil:

Zudem dürfte es nach so langer Zeit auch an einer Rechtsgrundlage fehlen, die den EX zu solchen Auskünften zwingen könnte.

Die zahlten bereits seit Jahren immer mal wieder, wenn ich arbeitslos wurde. Was soll das?

Das kannst du wohl nur deine SB beim JC fragen, ist das ein BA -JC oder eine Optionskommune (das Geld kommt lt. Auszug von der BA oder vom Land / Landreis oder so ähnlich ?) ... bei BA würde ICH diese Fragen mal direkt an das KRM in Nürnberg richten.

Mit der Original-Aufforderung im Anhang.

Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Jetzt wollten sie ein vollständig ausgefüllte Anlage UH1

Das würde ich dick durchstreichen und dick ENTFÄLLT drauf schreiben, da es keine Unterhalts-Ansprüche gibt 17 Jahre nach der Scheidung = FERTIG ... :idea:

Dort wollen sie wissen, ob und von wann bis wann dieser selbstständig war?

Woher sollst du das wissen und Auskunft dazu muss er dir auch NICHT geben, oft weiß man nicht mal wo der EX überhaupt abgeblieben ist, du bist nicht verpflichtet das herauszufinden ... :icon_evil:

Sein monatliches Einkommen? seine Adresse?

Selbst wenn es dir bekannt wäre darfst du das ohne sein Wissen und Einverständnis dem JC gar nicht mitteilen, ER will doch kein Geld vom Amt ...
ICH hätte KEINE Ahnung... von NIX, bin froh, dass ich den los bin ... :idea:

Ich bin der Meinung, dass das die einen feuchten Dreck angeht, nach 17 Jahren geschiedenheit?

Völlig RICHTIG, zumal dein EX auch einen Anspruch darauf hat aus deiner JC -Akte fern zu bleiben ... du verstößt gegen seine persönlichen Datenschutz- und Informationsrechte wenn du Angaben zu seiner Person machst, die rechtlich gar nicht erforderlich und zulässig sind ...

Wenn die das anders sehen bei deinem JC dann sollen sie doch selber nachforschen wo er abgeblieben ist und was er verdient ... das hilft denen aber auch NICHT weiter, denn Unterhalt muss er dir trotzdem nicht zahlen, weil du arbeitslos geworden bist jedenfalls nicht.

Ich hätte inzwischen ein "unschlagbares" Argument ... mein EX ist leider inzwischen verstorben, da wäre wohl NIX mehr zu holen ... nein eine Sterbeurkunde besitze ich nicht, wozu soll das gut sein ... HIN ist HIN ... :sorry:

So würde ich das auch auf das Formular schreiben, aber von mir will das ja Niemand mehr wissen ...
Wir mussten zwar damals beim JC beide unsere Scheidungs-Urteile vorlegen aber das war es auch schon, darin war nichts von Unterhalt geschrieben und fertig ...

MfG Doppeloma
 
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Katzenstube

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So kannte ich das bei mir auch Doppeloma "Scheidungsurteil und gut" aber dennoch war es für mich ein Hammer. Eine Ehe, die damals rund 30 Jahre bereits geschieden war. Das ich noch im Besitz des Scheidungsurteils war war für mich ein Glück. In den 30 Jahren (als Teenager deutete ich der Urkunde keinen Wert zu) war ich ja auch mal umgezogen ect. pp.

Ja, ja, die Mühlen der speziellen Freunde, die wollen aller zermalen....

Gruß von Katzenstube
 

Pixelschieberin

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Scheidungsurteil ablichten und lapidar mitteilen:
Sofern Erkenntnisse über Dritte gewünscht sind, sie sich bitte selbst bei denen einzuholen.
Du seist nicht berechtigt, Auskünfte zu erteilen, die über die Tatsache hinaus gehen, seit dd.mm.yy geschieden zu sein und welche Versorgungsansprüche seither bestanden (und bedient wurden).

Falls SB anderer Meinung sein sollte, möge er dich zuvor entlasten und schriftlich zusichern, eventuelle Bußgelder, die dir wegen unerlaubter Preisgabe welcher Daten auch immer ins Haus stehen, persönlich zu tragen.
Stichwort: Informationelle Selbstbestimmung besagter Dritter.
SB möge sich in Erinnerung rufen: Scheidung hieße hierzulande nicht umsonst Scheidung.
Dir fehlten die "Connections" zum Ausfindig machen von EX-Gefährten.
SB möge dir die Anschrift der auszuforschenden Dritten übermitteln, bzw. Auskunft/Beratung nach Paragraph Soundso erteilen, wie du kostenlos und auf seriöse Weise daran gelangen sollst.

Ozymandias - Paragrafen für Aufklärung, Beratung und Auskunft

Botschaft 1:
SB ist gut genug geharzt, um seinen Job gefälligst selbst zu machen.

Botschaft 2:
Wer mich zu schikanieren sucht, dem mache ich sehr viel Schreibarbeit.
 

silvia0035

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Vielen, vielen Dank! an alle die hier so gute Hilfestellung und Anregungen geben.

Ich habe Urteil geschwärzt und denen abgeliefert. Habe zur Zeit Arbeit und hoffe das bleibt mal eine Zeitlang so, das man mit dem Pack nix am Hut hat.
Wenn ich die schon sehe, könnte ich mich übergeben! Menschenverachtende Monster sind das in meinen Augen!
Die wenigen Anständigen natürlich ausgenommen :)
 
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