Hallo liebe Forumsgemeinde. Ich grüße euch recht herzlich. Ich habe mich leider durch meine Naivität und Gutgläubigkeit in eine missliche Situation manövriert wo ich nun nicht mehr so genau weiß wie ich am besten handeln sollte. Deshalb bräuchte ich dringend euren Rat und wäre für jeden noch so kleinen Tipp sehr dankbar.
Zum Sachverhalt: Ich habe vor einiger Zeit meinen Lebenslauf meiner alten
FM zur Speicherung überlassen mit der mündlichen Zusicherung ich könne diesen jederzeit wieder löschen lassen. Hierzu habe ich auch eine Erklärung unterschrieben welches die Speicherung erlaubt. Auch hatte ich einige meiner Zeugnisse übergeben. Schon klar das war alles sehr dumm und naiv von mir aber ich wusste es damals eben nicht besser.
Nun nach genau einem Jahr ist ein Gespräch diesbezüglich mit meinem neuen
FM eskaliert wodurch ich mich gezwungen sah beim
JC ein Widerruf wegen der zuvor abgegebenen Erklärung und einen Antrag auf Löschung meines Lebenslaufs und Zeugnisse einzureichen. Nach einigen Wochen habe ich ein Schreiben vom
JC erhalten das sie beides ablehnen würden und ich 1 Monat Zeit hätte dieser Bekanntgabe zu Widersprechen. (siehe Anhang).
Nun weiß ich nicht wirklich wie ich vorgehen sollte.
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Widerspruch an das JC ?
Wenn ja, ruht der Sachverhalt innerhalb des 1 Monats ? Mir wurde von meinem
FM gesagt, nicht das ich ihm besonderen glauben Schenken würde, das solange mein Anliegen in der Rechtsabteilung des
JC ist er kein Zugriff auf meinen Lebenslauf usw. hätte.
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Mich mit dem Sachverhalt an das LFDI, BFDI oder SG wenden ? Einen Rechtsbeistand zurate ziehen ?
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Einen Antrag/Erklärung beim JC abgeben mit der Verweigerung der Weiterleitung meiner personenbezogenen Daten an 3. ?
Nicht das ich es denen jemals erlaubt hätte, nur zu Sicherheit.
Was ich bisher in Erfahrung bringen konnte sind:
* Der Elo ist nicht dazu verpflichtet seinen Lebenslauf oder Zeugnisse zur Speicherung dem
JC zu überlassen, letzteres nicht einmal zur Einsicht.
→ Die Mitwirkungspflichten des Elo's verpflichten ihn nicht dazu. Zur Ausübung der Pflichten (Arbeitsvermittlung) des
FM braucht man diese Dokumente auch nicht überlassen. Allerdings habe ich keinerlei konkreten Gesetze oder richterlichen Urteile hierzu gefunden. Nur allgemeingültiges das auch je nach Lesart missinterpretiert werden könnte. Oder ich steh auf dem Schlauch und blick da nicht mehr ganz durch.
Es gibt ja unzählige Threads hier im Forum wo das Thema auch sehr Intensiv immer mal wieder angesprochen wurde.
https://www.elo-forum.org/alg-ii/92059-pflicht-vorlage-lebenslauf-etc-jokecenter.html
→ Es gibt, was die Speicherung der Zeugnisse anbelangt, ein Schreiben seitens des BFDI was ich hier im Forum gefunden habe. Dies ist mehr als eindeutig. Wegen des Überlassens des Lebenslaufs an das
JC geht das BFDI trotz des Anliegens des Elo's nicht gesondert ein.
https://www.elo-forum.org/alg-ii/85274-erstantrag-alg2-muenchen.html#post1025953
Das ganze ist nun etwas lang geworden. Sorry.