perturbator
Neu hier...
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 10 Juni 2019
- Beiträge
- 15
- Bewertungen
- 2
Hallo Leute, hiermit möchte ich euch fragen, wie ich auf diesen Brief vom JC antworten soll.


Ich bin 25 Jahre alt und lebe in einer gemeinsamen Mietwohnung mit meiner Mutter. Vorher habe ich studiert.
Mein ganzes Einkommen (Bafög, Waisenrente, Kindergeld) ließ ich auf das Konto meiner Mutter überweisen, da ich kein eigenes habe.
Sie hat mir dann mein Geld mir nach dem abheben und abzug meines Teils an Mietkosten, Stom, Internet etc. (von mir je zu Hälfte zu zahlen), bar ausgezahlt.
Als ich meinen Antrag auf ALG 2 gestellt habe, habe ich den Fehler gemacht, dass ich die Anlage HG ausgefüllt habe. (Habe meine Mutter bei Punkt 2 als Mitglied der HG eingetragen und
bei Punkt 4 die Hälfte der Gesamtmiete, die ich zahlen muss.)
Meine Mutter hat dem JC schriftlich erklärt, dass wir keine HG bilden und wir weder gemeinsam wirtschaften, noch uns gegenseitig finanziell unterstützen. Ich bekommt von ihr keine
Leistungen. Jeder ist für sich selbst verantwortlich und führt seinen eigenen Haushalt, was sich aus dem Untermietvertrag ergibt.
Dennoch will er die Einkommens- und Vermögensnachweise meiner Mutter, obwohl diese ihn nichts angehen.
Das JC will von mir jetzt genaue Ausführungen zu diesem Sahverhalt, wie es aus dem Brief zu entnehmen ist.
Muss ich darauf eingehen? Das JC muss doch die Vermutung, dass eine HG vorliegt, nachweisen und beweisen?
JC hat mit diesem Brief auch die von mir ausgefüllte Anlage HG zurückgesandt und schreibt ich solle sie vervollständigen. Dabei hat er den Punkt 1 "Bedarfsgemeinschaft" mit
einem Marker umrandet. Will er dass ich die Mutter in die BG eintrage? Mit ü25 bilde ich doch eine eigene selbstständige BG.
Desweiteren will er wieder den Hauptmietvertrag meiner Mutter und die Vermieterbescheinigung sowie den Nachweis über Warmwasseraufbereitung,
obwohl ich ihm meinen Untermietvertrag und die Betriebs- und Heizkostenabrechung schon per Fax vorgelegt und auch darauf hingewiesen habe, dass das Fordern
der Vermieterbescheinigung eine rechtswidrige doppelte Datenerhebung darstellt und gemäß § 65 SGB1 und 67a SGB X nicht gefordert werden kannn.
Alle Infos die er verlangt, sind aus dem Untermietvertrag und der Betriebs- und Heizkostenabrechung ersichtlich.
Wie soll ich Antworten? Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.


Ich bin 25 Jahre alt und lebe in einer gemeinsamen Mietwohnung mit meiner Mutter. Vorher habe ich studiert.
Mein ganzes Einkommen (Bafög, Waisenrente, Kindergeld) ließ ich auf das Konto meiner Mutter überweisen, da ich kein eigenes habe.
Sie hat mir dann mein Geld mir nach dem abheben und abzug meines Teils an Mietkosten, Stom, Internet etc. (von mir je zu Hälfte zu zahlen), bar ausgezahlt.
Als ich meinen Antrag auf ALG 2 gestellt habe, habe ich den Fehler gemacht, dass ich die Anlage HG ausgefüllt habe. (Habe meine Mutter bei Punkt 2 als Mitglied der HG eingetragen und
bei Punkt 4 die Hälfte der Gesamtmiete, die ich zahlen muss.)
Meine Mutter hat dem JC schriftlich erklärt, dass wir keine HG bilden und wir weder gemeinsam wirtschaften, noch uns gegenseitig finanziell unterstützen. Ich bekommt von ihr keine
Leistungen. Jeder ist für sich selbst verantwortlich und führt seinen eigenen Haushalt, was sich aus dem Untermietvertrag ergibt.
Dennoch will er die Einkommens- und Vermögensnachweise meiner Mutter, obwohl diese ihn nichts angehen.
Das JC will von mir jetzt genaue Ausführungen zu diesem Sahverhalt, wie es aus dem Brief zu entnehmen ist.
Muss ich darauf eingehen? Das JC muss doch die Vermutung, dass eine HG vorliegt, nachweisen und beweisen?
JC hat mit diesem Brief auch die von mir ausgefüllte Anlage HG zurückgesandt und schreibt ich solle sie vervollständigen. Dabei hat er den Punkt 1 "Bedarfsgemeinschaft" mit
einem Marker umrandet. Will er dass ich die Mutter in die BG eintrage? Mit ü25 bilde ich doch eine eigene selbstständige BG.
Desweiteren will er wieder den Hauptmietvertrag meiner Mutter und die Vermieterbescheinigung sowie den Nachweis über Warmwasseraufbereitung,
obwohl ich ihm meinen Untermietvertrag und die Betriebs- und Heizkostenabrechung schon per Fax vorgelegt und auch darauf hingewiesen habe, dass das Fordern
der Vermieterbescheinigung eine rechtswidrige doppelte Datenerhebung darstellt und gemäß § 65 SGB1 und 67a SGB X nicht gefordert werden kannn.
Alle Infos die er verlangt, sind aus dem Untermietvertrag und der Betriebs- und Heizkostenabrechung ersichtlich.
Wie soll ich Antworten? Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.