JC unterrichten über zusammenziehen aktuell 2 kleine appartments

Leser in diesem Thema...

ickbinneuhier

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
22 Aug 2017
Beiträge
1
Bewertungen
0
Hallo Ihr,

was schreibe ich, wenn ich mit meiner derzeitigen Nachbarin zusammenziehen möchte.

Folgende Probleme haben wir aber:

sie wohnt in einem 1 Zimmer Appartment (15qm)

ich wohne in einem 1 Zimmer Appartment (24qm)

Bisher hatte sie Arbeit und wir haben uns nur wenig gesehen, während ich leider aktuell Arbeitslosengeld 2 bekomme.

Sie bezieht ab sofort ebenfalls Arbeitslosengeld 2, da ihr Abreitsvertrag aufgrund einer Schwangerschaft nicht verlängert wurde.


So nun haben wir uns die letzen Tage eingehend unterhalten und möchten gerne zum nächsten Monat zusammenziehen und das Kind gemeinsam grossziehen und noch vor der Geburt gerne heiraten.

Was schreibe ich nun dem Jobcenter? Wäre es weiterhin möglich bis zu einem Umzug in eine gemeinsame grössere Wohnung, dass das Jobcenter aufgrund der beiden kleinen Wohnungen beide so lange bezahlen muss, oder wenigstens das sie die Miete bis zur Kündigung ihrer kleineren Wohnung übernehmen müssen. Bei letzterer Variante, kann man einen Antrag stellen auf Übernahme der Kosten für eine ABstellkammer? Meine Wohnung ist möbliert und um Sie miteinziehen zu lassen wäre echt zusätzlicher Platz nötig. Dafür müsste ich einen Teil der Möbel, die dem vermieter gehören unterstellen. Zu den Appartments hier gehören keine Abstellräume, die wären extra zu mieten.

Ihre Miete beträgt 250 und meine 330 mit NK.


Vielen Dank für Eure Hilfe .
 
@ ickbinneuhier,

wollen deine Nachbarin und du eine Familie gründen? Ist das kommende Kind euer gemeinsames?

Wenn ihr eine gemeinsame Familie gründen wollt, dann teilt dies dem JC auch so mit. Ihr habt dann Anspruch auf eine größere Wohnung. Für die erste Person gelten 45 m² als angemessen, für jede weitere Person jeweils weitere 15 m². Für eine dreiköpfige Familie wären das als 75 m². Bevor ihr einen Mietvertrag unterschreibt, müsst ihr euch die Genehmigung eures JC einholen. Dazu solltet ihr genügend Mietangebote einholen.

Sobald ihr als Familie oder eheähnliche Gemeinschaft zusammenlebt, erhaltet ihr statt jeweils 409,00 EUR ALG 2 /Person den Satz für Pärchen, also 368,00 EUR ALG 2 /Person, zusätzlich die KDUH.
 
ich würde beim JC anführen, dass eine Schwangerschaft
besteht und dass ihr heiraten wollt. Dann wird das Amt
wahrscheinlich eine größere Wohnung genehmigen.
Aber noch einmal alle Paragraphen überprüfen.
 
Zurück
Oben Unten