Klingonenteddy
Elo-User*in
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zunächst 1 (an Moderator/in):
weiß nicht, ob es hier in dieser Rubrik richtig eingestellt ist, da Betriebskosten nur am Rande Thema ist. Falls woanders besser aufgehoben, ginge es dann, das dahin zu verschieben? Danke!
zunächst 2 (an alle):
VOR Abgabefrist (13.9.) lässt sich wohl nichts mehr groß machen. Die Sache schien mir bisher wenig von Belang. Kriegen die halt ne Kopie des Briefes mit geschwärzten Stellen, dachte ich. Je länger ich mich aber damit befasst habe, umso größer wurden meine Zweifel, das einfach so durchgehen zu lassen. Erst recht, als ich nun noch (davon unabhängig) ein Info-Schreiben von JC über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhielt.
Meiner Meinung nach gibt es einen Datenschutzverstoß, entweder vom JC oder/und vom Vermieter. Einer von beiden (oder beide?) sollten dann belangbar sein. Und wenn ja, wie?
Frage > Wie seht ihr die Sache? Reagiere ich über und sollte besser kein Fass aufmachen? Oder? Meldungen an Datenschutzbeauftragte? etc.
Dank an Euch im Voraus, K.
______________
Mein Fall:
- Meine letzte Betriebskostenabrechnung mit Datum 3.8.18, errhalten am 9.8.18, ergab ein Guthaben von knapp 60,-. Ich machte wie immer eine Kopie, schwärzte wenige Stellen wie meine Mieternr. oder genaue Kontaktperson des Vermieters und reichte diese per 19.8.18 an JC ein. 31.8.18 erhielt ich dann einen geänderten Bewilligungsbescheid für Oktober, wo das Guthaben berücksichtigt/verrechnet wurde.
Und jetzt kommt's: Dazu aber auch eine Aufforderung zur Mitwirkung mit Fristsetzung bis 13.9., mit Erwähnung des § 60 SGB I, benötigte Unterlagen: vollständiger BEGLEITBRIEF zur Betriebskostenabrechnung vom 3.8.18. Mit beigefügtem Antwortvordruck!
- Diesmal gab es, zum ersten Mal in 10 Jahren Mietzeit, tatsächlich einen zusätzlichen Begleitbrief des Vermieters, datiert 7.8.18, zu besagter Betriebskostenabrechnung! Also:
Wie hat JC nun davon erfahren? Anders als rechtswidrig ja wohl kaum!
- Abrechng 3.8.18, Begleitbrief 7.8.18, beides zusammen erhalten per Bote am 9.8.18. Die Abrechnung ist gehalten wie immer, mit Briefkopf und Anschreibetext des Vermieters mit Zusammenfassung/Überblick, sowie einer genauen Berechnung des Guthabens. Dazu Erläuterungen zu den Kostenarten. Es wird erwähnt, dass die Vorauszahlungen unverändert bleiben. Dann 4 Seiten mit Details zu den Kosten.
- Der Begleitbrief enthält noch einmal eine Erinnerung (die Info bereits im März erhalten), dass jedem Mieter jetzt eine eigene Bankkonto-Nr. für Mietzahlungen zugewiesen wurde. Diese wird zur Sicherheit noch einmal genannt. Und darauf verwiesen, eventuelle Daueraufträge bis spätestens 31.12.18 zu ändern, bei SEPA-Einzug brauche man nix machen.
Dann noch der Passus: Das Guthaben steht ab 20.9.18 auf Ihrem Mietkonto zur Auszahlung bereit: 1)Haben Sie SEPA, wird Guthaben überwiesen 2) Haben Sie Dauerauftrag, verrechnen Sie selbst das Guthaben bei nächster Zahlung.
Dann nochmal Erwähnung der aktuellen Miethöhe (unverändert). Hatte das nicht eingereicht, da irrelevant, und eingereichte Betriebskostenabrechnung komplett + eindeutig.
- Wollte nun eine Kopie dessen am 12.9. einreichen, geschwärzt wiederum meine Mieternr., die neuen Bankdaten, Kontaktperson des Vermieters, sowie folgender Passus:
Für den Fall, dass Sie unterstützende Leistungen zur Mietzahlung vom JC, Sozialamt oder anderen Institutionen erhalten, denken Sie bitte daran, diese unverzüglich über die neue Bankverbindung zu informieren.
Das finde ich, geht JC nichts an! Eventuell erst, wenn aus besonderen Gründen die Miete bei Extremfällen direkt von JC an Vermieter gezahlt wird. Was bei mir aber nicht der Fall ist.
______
So. Pauschal mit § 60 für jede Datenschnüffelei kommen zu wollen, ist ja wohl nicht.
Ich habe mit Einreichung der kompletten Betriebskostenabrechnung meiner Anzeigepflicht Leistungsrelevanter Änderungen genügt. Es wurde ja auch schon ein Änderungsbescheid ausgestellt.
Daten sind immer beim "Kunden" selbst zu erheben. Von mir weiß JC aber nichts vom Begleitbrief. Woher also? Wohl vom Vermieter selbst? Mit welcher Gesetzesgrundlage? Und wenn die vom Begleitbrief bereits wissen, was fordern die den dann nochmal von mir an?
Zaperlot!
weiß nicht, ob es hier in dieser Rubrik richtig eingestellt ist, da Betriebskosten nur am Rande Thema ist. Falls woanders besser aufgehoben, ginge es dann, das dahin zu verschieben? Danke!
zunächst 2 (an alle):
VOR Abgabefrist (13.9.) lässt sich wohl nichts mehr groß machen. Die Sache schien mir bisher wenig von Belang. Kriegen die halt ne Kopie des Briefes mit geschwärzten Stellen, dachte ich. Je länger ich mich aber damit befasst habe, umso größer wurden meine Zweifel, das einfach so durchgehen zu lassen. Erst recht, als ich nun noch (davon unabhängig) ein Info-Schreiben von JC über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhielt.
Meiner Meinung nach gibt es einen Datenschutzverstoß, entweder vom JC oder/und vom Vermieter. Einer von beiden (oder beide?) sollten dann belangbar sein. Und wenn ja, wie?
Frage > Wie seht ihr die Sache? Reagiere ich über und sollte besser kein Fass aufmachen? Oder? Meldungen an Datenschutzbeauftragte? etc.
Dank an Euch im Voraus, K.
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Mein Fall:
- Meine letzte Betriebskostenabrechnung mit Datum 3.8.18, errhalten am 9.8.18, ergab ein Guthaben von knapp 60,-. Ich machte wie immer eine Kopie, schwärzte wenige Stellen wie meine Mieternr. oder genaue Kontaktperson des Vermieters und reichte diese per 19.8.18 an JC ein. 31.8.18 erhielt ich dann einen geänderten Bewilligungsbescheid für Oktober, wo das Guthaben berücksichtigt/verrechnet wurde.
Und jetzt kommt's: Dazu aber auch eine Aufforderung zur Mitwirkung mit Fristsetzung bis 13.9., mit Erwähnung des § 60 SGB I, benötigte Unterlagen: vollständiger BEGLEITBRIEF zur Betriebskostenabrechnung vom 3.8.18. Mit beigefügtem Antwortvordruck!
- Diesmal gab es, zum ersten Mal in 10 Jahren Mietzeit, tatsächlich einen zusätzlichen Begleitbrief des Vermieters, datiert 7.8.18, zu besagter Betriebskostenabrechnung! Also:
Wie hat JC nun davon erfahren? Anders als rechtswidrig ja wohl kaum!
- Abrechng 3.8.18, Begleitbrief 7.8.18, beides zusammen erhalten per Bote am 9.8.18. Die Abrechnung ist gehalten wie immer, mit Briefkopf und Anschreibetext des Vermieters mit Zusammenfassung/Überblick, sowie einer genauen Berechnung des Guthabens. Dazu Erläuterungen zu den Kostenarten. Es wird erwähnt, dass die Vorauszahlungen unverändert bleiben. Dann 4 Seiten mit Details zu den Kosten.
- Der Begleitbrief enthält noch einmal eine Erinnerung (die Info bereits im März erhalten), dass jedem Mieter jetzt eine eigene Bankkonto-Nr. für Mietzahlungen zugewiesen wurde. Diese wird zur Sicherheit noch einmal genannt. Und darauf verwiesen, eventuelle Daueraufträge bis spätestens 31.12.18 zu ändern, bei SEPA-Einzug brauche man nix machen.
Dann noch der Passus: Das Guthaben steht ab 20.9.18 auf Ihrem Mietkonto zur Auszahlung bereit: 1)Haben Sie SEPA, wird Guthaben überwiesen 2) Haben Sie Dauerauftrag, verrechnen Sie selbst das Guthaben bei nächster Zahlung.
Dann nochmal Erwähnung der aktuellen Miethöhe (unverändert). Hatte das nicht eingereicht, da irrelevant, und eingereichte Betriebskostenabrechnung komplett + eindeutig.
- Wollte nun eine Kopie dessen am 12.9. einreichen, geschwärzt wiederum meine Mieternr., die neuen Bankdaten, Kontaktperson des Vermieters, sowie folgender Passus:
Für den Fall, dass Sie unterstützende Leistungen zur Mietzahlung vom JC, Sozialamt oder anderen Institutionen erhalten, denken Sie bitte daran, diese unverzüglich über die neue Bankverbindung zu informieren.
Das finde ich, geht JC nichts an! Eventuell erst, wenn aus besonderen Gründen die Miete bei Extremfällen direkt von JC an Vermieter gezahlt wird. Was bei mir aber nicht der Fall ist.
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So. Pauschal mit § 60 für jede Datenschnüffelei kommen zu wollen, ist ja wohl nicht.
Ich habe mit Einreichung der kompletten Betriebskostenabrechnung meiner Anzeigepflicht Leistungsrelevanter Änderungen genügt. Es wurde ja auch schon ein Änderungsbescheid ausgestellt.
Daten sind immer beim "Kunden" selbst zu erheben. Von mir weiß JC aber nichts vom Begleitbrief. Woher also? Wohl vom Vermieter selbst? Mit welcher Gesetzesgrundlage? Und wenn die vom Begleitbrief bereits wissen, was fordern die den dann nochmal von mir an?
Zaperlot!